Kulturjahr 2007: Anschub oder Wahlkampf?

Nr. 9 –

Warum die SP ein dreissigseitiges Positionspapier zur nationalen Kulturpolitik veröffentlicht hat. Und wieso gerade jetzt.

Manchmal werden neue Verfassungsartikel ruckzuck umgesetzt wie die Verwahrungsinitiative kürzlich, mitunter aber kann es Jahre oder gar Jahrzehnte dauern, bis der Wille des Volkes in griffigen Gesetzen konkretisiert wird. Der Artikel zur Gleichstellung von Mann und Frau ist das extremste Beispiel für solche Ausbremsungsmanöver, mit der Alpeninitiative tut das Parlament sich nach wie vor sehr schwer, und auch die nationale Kulturförderung hängt immer noch in der Luft.

Vorarbeiten desavouiert

Am 18. April 1999 wurde die revidierte Bundesverfassung per Volksabstimmung gutgeheissen, damit auch Artikel 69: «Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig. Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern. Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt des Landes.»

Ruth Dreifuss, die zuständige Innenministerin, hatte sich entschieden, eng mit den Kantonen zusammenzuarbeiten, um so eine einvernehmliche Gesetzesvorlage voranzutreiben. 2003, also kurz nach ihrem Rücktritt, lag ein breit abgestützter Entwurf vor, schlicht betitelt mit «Umsetzung des Artikels 69 der Bundesverfassung». Ihr Nachfolger aber, Bundesrat Pascal Couchepin, stellte vieles wieder infrage. Und seit er in seinem Departement den engagierten Chefbeamten David Streiff mit dem farblosen Jean-Frédéric Jauslin ausgewechselt hat, laufe alles noch zäher, bedauert Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi, die langjährige Kulturspezialistin der SP: «Jetzt wird im Bundesamt für Kultur vorwiegend verwaltet, rationalisiert, gespart.»

Dass es auch mit der Revision des Pro-Helvetia-Gesetzes und der Neufassung des Landesmuseumsgesetzes nicht im versprochenen Tempo weiterging, ist für die SP ein bedenkliches Anzeichen von Verzögerungstaktik. Bis zu den Wahlen 2007 im Oktober hätten, selbst nach korrigiertem Fahrplan, alle drei Kulturvorlagen behandelt werden sollen. Jetzt sieht es so aus, als würden sie in die nächste Legislaturperiode verschleppt. Zwar will der Bundesrat zumindest das Kulturfördergesetz im April behandeln, doch auch im besten Fall ist nicht mehr damit zu rechnen, dass dieses bis Ende der Herbstsession beide Parlamentskammern passiert haben wird. Daran kann auch die SP nichts ändern. Sie werde aber darauf pochen, sagt Parteipräsident Hans-Jürg Fehr, dass die drei Kulturvorlagen noch in diesem Jahr den vorberatenden Kommissionen des National- und Ständerates zugewiesen werden. Und vor allem möchte die SP, dass ihre Leute auf die bevorstehende Detailarbeit gut vorbereitet sind.

Voraussehbare Streitpunkte

So gesehen ist das kürzlich vorgestellte dreissigseitige «Positionspapier zur Kulturpolitik im Kulturjahr 2007» der SP Schweiz als internes Briefing zu verstehen. Oder, wie Vreni Müller-Hemmi sich ausdrückt, «ein Anschub, ja, und eine Bekräftigung unserer politischen Haltung». Im Gespräch betont sie vor allem die Abweichungen des vorliegenden Kulturförderungsgesetzesentwurfs gegenüber der fortschrittlicheren Fassung von 2003. Ganze Bereiche seien inzwischen herausgebrochen worden, bedauert sie und benennt die empfindlichsten Lücken:

•Da ist erstens das Thema der sozialen Absicherung von Kulturschaffenden. Gerade in künstlerischen Berufen arbeite man sehr oft selbständig erwerbend, sei für verschiedene Auftraggeber tätig und brauchte deswegen verbindliche Regelungen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht, heisst es im Positionspapier. Nun kann man geteilter Meinung sein, ob ein solches Thema in ein Kulturfördergesetz gehört. Im Departement Couchepin ist man dagegen, während die betroffenen Berufsverbände, und mit ihnen die SP, wohl zu Recht befürchten, dass soziale Fragen auf diese Weise einmal mehr auf unbestimmte Zeit vertagt werden.

• Zweitens möchte die SP, wenigstens in der verfassungskonformen Kann-Formulierung, dass auch Kultureinrichtungen mit nationaler und internationaler Ausstrahlung, die sogenannten Leuchttürme, vom Bund unterstützt werden. Diesen Passus, so Vreni Müller-Hemmi, würde das Bundesamt für Kultur am liebsten endgültig versenken, mit der Begründung, es sei schlicht unmöglich, Kriterien für Leuchttürme zu definieren. Dass dies tatsächlich schwierig werden dürfte, will die erfahrene Kulturpolitikerin nicht bestreiten, hält aber dafür, von Fall zu Fall zu entscheiden: «Das Jazzfestival Willisau zum Beispiel war vor ein paar Jahren in seiner Existenz bedroht, weil sein Hauptsponsor, die UBS, kurzfristig ausgestiegen war. Das kann dem Bund nicht gleichgültig sein, wir müssten in einem solchen Fall, als Überbrückungshilfe zumindest, mit finanziellen Mitteln einspringen können.» Als weitere Beispiele möglicher Leuchttürme sind im SP-Papier das Technorama in Winterthur, die Opéra de Genève, das Orchestre de la Suisse romande, das Historische Museum in Bern, das Lucerne Festival, das Verkehrshaus Luzern, die Schola Cantorum Basel, das Tonhalleorchester Zürich und das Zürcher Opernhaus aufgeführt (und sicher würde diese Liste beträchtlich länger, wenns nach den Wünschen einzelner PolitikerInnen ginge).

• Zum Dritten - und wesentlich vehementer - wird im Positionspapier die Autonomie der Pro Helvetia verteidigt. Es kommt für die SP niemals infrage, dass die Schweizer Kulturstiftung, wie das nicht erst seit der Hirschhorn-Affäre da und dort thematisiert wird, mit ihren Auslandaktivitäten den Interessen von Schweiz Tourismus zuzudienen hätte. Von diesem fatalen Ansinnen, sagt Vreni Müller-Hemmi, habe sich Bundesrat Couchepin mittlerweile entschieden distanziert und mit ihm auch die FDP. Einzig die SVP hält in ihren jüngsten Verlautbarungen zur Kulturpolitik an der Extremposition fest: «Integration von Pro Helvetia in die Organisation für Landeswerbung. Massive Mittelreduktion und Beschränkung auf wenige Aufgaben.»

Sündenfall Denkmalpflege

Kulturpolitik als Wahlkampfthema, bei der SVP ist das nicht zu übersehen (siehe WOZ Nr. 6/07). Ob dies für die SP ebenfalls gelte? «Natürlich», sagt Hans-Jürg Fehr, «weil gegenwärtig jede Äusserung mit den Wahlen in Verbindung gebracht wird.» Das Positionspapier indes wäre sowieso geschrieben worden, Bezugspunkt seien die drei Kulturvorlagen.

Auch für die Grüne Partei war die politische Agenda 2007 ausschlaggebend dafür, dass sie ein zehnseitiges «Positionspapier Kultur» erarbeitete. Im vergangenen Sommer bereits wurden drei Sachverständige beigezogen - Gabriela Bader, Adi Blum und Christoph Reichenau -, am 13. Januar wurde das Papier im Vorstand behandelt, am 27. Februar der Öffentlichkeit vorgestellt; an der nächsten Delegiertenversammlung soll es, in basisdemokratischer Tradition, breiter abgestützt werden. Parteipräsidentin Ruth Genner sieht «weitgehende Parallelen zum Positionspapier der SP, auch wenn wir, was Kulturpolitik betrifft, vielleicht weniger systematisch, dafür aber offener sind. Wir betonen die kulturelle Vielfalt, und solche Vielfalt verlangt auch eine Vielfalt von Instrumenten.» Was die subsidiären Leistungen des Bundes betrifft, verzichten die Grünen auf eine Aufzählung einzelner Leuchttürme. Stattdessen machen sie sich stark für einen Service public auch in kultureller Hinsicht. Davon versprechen sich die Grünen eine Überwindung des Grabens zwischen Stadt und Land sowie eine gesellschaftliche Integrationsfunktion.

Eigentlich kann man froh sein, dass Kulturpolitik als Wahlthema nicht vorne steht. Denn sobald es um Stimmenfang geht, so jedenfalls macht es die SVP, wird jedes Thema auf Kostenfaktoren heruntergebrochen. Im Zentrum der Diskussion stünden dann einzig die hundert Millionen, die nach SP-Berechnungen jährlich nötig wären, um die drei anstehenden Kulturvorlagen umzusetzen.

Man sollte diese Zahl allerdings in angemessener Relation betrachten, wünscht sich Vreni Müller-Hemmi und weist darauf hin, dass in der Schweiz die öffentlichen Gelder für kulturelle Aufgaben zu fünfzig Prozent von den grossen Städten aufgewendet werden: die Kantone zahlen dreissig Prozent, der Bund den Rest. Zudem herrscht auf eidgenössischer Ebene ohnehin ein enormer Nachholbedarf. 215 Millionen sind gemäss Finanzplan 2009 für kulturelle Aufgaben reserviert, das sind ganze 0,36 Prozent des Gesamtbudgets. Die Grünen nennen zwar keine Zahlen für wünschenswerte Aufstockungen, halten aber an der linken Forderung vom Kulturprozent fest.

Man werde so oder so nicht drum herumkommen, das Kulturbudget in den nächsten Jahren sukzessive aufzustocken. Kompensierungsmöglichkeiten gäbe es nicht, argumentiert Vreni Müller-Hemmi und spielt damit auf den «Sündenfall Denkmalpflege» an: In der vergangenen Session erhöhte das Parlament den Betrag für die Filmförderung um zehn Millionen, indem es dem jährlichen Kredit für Restaurierungsaufgaben und Baudenkmäler fast ein Drittel abzwackte. Dieses Beispiel zeigt eine weitere Schwäche der nationalen Kulturpolitik, wie in der NZZ vom 15. Dezember 2006 nachzulesen ist. Der Bund wird für die Kantone zu einem unzuverlässigen Partner, gemeinsam projektierte Arbeiten verzögern sich, und der Abbau im denkmalpflegerischen Engagement wird in wenigen Jahren deutlich zu spüren sein.

Es kommt wunderselten selten vor, dass Parteien sich so ausführlich zur nationalen Kulturpolitik äussern. Erfreulich deshalb, dass die Grünen ihre Positionen innerhalb der Partei weiterbehandeln werden, und auch das Papier der SP gäbe einiges zu diskutieren. Auffallend ist vor allem der Spagat, wie er bei Linken immer wieder zu beobachten ist. Einerseits wird die Freiheit der Kunst hochgehalten, PolitikerInnen sollen sich inhaltlich nicht in die Förderung einmischen. Andererseits erhoffen auch sie sich gestalterischen Einfluss, neue Schwerpunkte, die auf Bundesebene zu setzen sind. Neben den Leuchttürmen sind dies, nach Meinung der SP, die Leseförderung, Schutz von kultureller Vielfalt, der Zugang breiter Kreise zu kulturellen Aktivitäten (konkret: Musikunterricht auch für Kinder aus ärmeren Verhältnissen).

Filmquoten und Fluglanderechte

«Kultur ist eine Querschnittaufgabe», lautet ein Standardsatz im SP-Papier. Damit wird die Tatsache umschrieben, dass in die nationale Kulturpolitik auch soziale und bildungspolitische Postulate einfliessen und dass wirtschaftliche Themen und internationale Zusammenarbeit sich je länger, je weniger ausklammern lassen, in Zeiten zunehmender Liberalisierung zumal. Ein schönes Beispiel dafür ist der WTO-Deal von 1993. Damals beschloss der Bundesrat, auf Druck der USA die Einfuhrkontingentierung von ausländischen Filmen - ein Relikt aus den Zeiten der geistigen Landesverteidigung - aufzuheben und fortan unbeschränkt Hollywoodstreifen in hiesigen Kinos zuzulassen - und handelte sich als Gegenleistung Landerechte für die Swissair in Atlanta ein.

Was sich wie eine hübsche Anekdote liest, diese wirtschaftliche Verbandelung hat in der Zwischenzeit rasant zugenommen. Urheberrecht und Buchpreisbindung etwa sind auf nationaler Ebene nicht mehr sinnvoll zu regeln. Absprachen mit grösseren Gemeinschaften wie der EU sind nötig geworden, um Standards in künstlerischen Ausbildungslehrgängen garantieren zu können. Daneben gibt es private Unternehmen vor allem aus der audiovisuellen Branche, die in Machtstellungen drängen. «Die Gefahr ist gross», heisst es im SP-Papier, «dass durch leichtfertige Liberalisierungsofferten gegenwärtiger und zukünftiger Handlungsspielraum verloren geht.»

Internationales übrigens kommt in den SVP-Positionen nicht vor. Ihr Papier wirkt folkloristisch.