Affäre Blocher/Roschacher: Politik als Geheimplan

Nr. 37 –

Die letzte Woche im Rückblick. Die nächsten im Ausblick.

Von der Defensive in die Offensive: SVP-Propagandachef Christoph Mörgeli erfindet erneut Geheimplan (der dritte in zwei Wochen)! Ist er endgültig wahnsinnig geworden? GPK-Bericht zur Absetzung des ehemaligen Bundesanwalts Valentin Roschacher: Wie brisant sind die Vorwürfe gegen Bundesrat Christoph Blocher und den Bundesstrafrichter? Exbanker Oskar Holenweger meldet: «Die anderen sind unschuldig!» Und noch einmal für die hinteren Plätze: Richter entschieden, dass der fragwürdige Einsatz des Drogenhändlers Ramos als V-Mann legal war (keine Angst, liebe WOZ-LeserInnen: Wir sind trotzdem nach wie vor gegen Spitzel!).

«Der GPK-Bericht ist der Beweis: Es gibt einen Geheimplan gegen Blocher», teilt die SVP am 11. September mit. Und sie schreibt in einer aktuellen Mitteilung: Es sei für die Schweiz unerträglich, dass auf die erfolgte Weise versucht werde, ein Mitglied der Regierung für Monate zu destabilisieren und schliesslich aus dem Amt zu kippen. Die SVP macht also faktisch das, was der GPK-Bericht Christoph Blocher unterstellt in der Sache Roschacher. Nur umgekehrt. Wer spielt welches Spiel? Was ist noch echt? Was zur Hölle treiben die in Bern? Was ist die angenehmere Gesellschaft: Eine Handvoll Nationalräte oder ein ausgehungertes Rudel Hyänen? Zerstört die SVP die Schweiz?

Wie brisant?

Die gekonnte und bewusste Verdrehung trägt die Handschrift des SVP-Chefideologen Christoph Mörgeli: Derart Verwirrung stiften, dass keiner mehr kapiert, was eigentlich los ist. Um nicht in den Verdacht zu geraten, der rechtsextremen Ideologie nahezustehen oder einfach der bösartigen Provokation wegen, rückte Mörgeli in der Vergangenheit seine (linken) politischen Widersacher gerne in die Nähe der Nazis.

Und jetzt, Volk, der Geheimplan: Die St. Galler CVP-Politikerin Lucrezia Meier-Schatz, Präsidentin der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission, arbeite, Mörgeli bleibt juristisch korrekt, «im Sinne des Geheimplans gegen Blocher». Dabei war Meier-Schatz erst vor einer Woche aufgetreten und hatte der Nation verkündet: Es habe «wahrscheinlich einen Geheimplan» gegen Exbundesanwalt Roschacher gegeben. Davon hatten sie zwei Beamte der Bundesanwaltschaft in einer durchaus ungewöhnlichen Diaschau «überzeugt». Die präsentierten Dokumente waren in Stuttgart beim Exbankier Oskar Holenweger sichergestellt worden. Gegen ihn hat der damalige Bundesanwalt Roschacher 2003 ein Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche eröffnet. 2006 trat Roschacher aufgrund heftiger Kritik in Zusammenhang mit den Holenweger-Ermittlungen zurück.

Holenweger brachte nach dem Aufflammen der Geheimplangerüchte Christoph Mörgeli das bei ihm beschlagnahmte Material. Und Mörgeli brachte es der «Weltwoche», und diese schrieb, das Material sei ein Witz, und Mörgeli hielt eine Pressekonferenz und sagte, das Material sei «politisch instrumentalisierter Bullshit». Exbanker Oskar Holenweger liess diesen Dienstag über seinen Anwalt verlauten: «Es war kein Geheimplan. Es war eine Orientierungshilfe.» Die GPK prüft trotzdem.

Nachdem die Bombe geplatzt war, geriet der GPK-Bericht in den Hintergrund. Dieser wirft Blocher vor: Kompetenzüberschreitung, Eingriffe in die Unabhängigkeit des Bundesanwalts.

Wie skandalös ist das? Der Bericht dokumentiert, wie sich Blocher systematisch über die Gewaltenteilung hinweggesetzt hat. So erklärt sich auch die Nervosität der SVP: Es handelt sich nicht um Ausrutscher, es hat System. Aber Blocher zeigt sich uneinsichtig. Es interessiert ihn offenbar nicht. Und die SVP stilisiert ihn zum Führer hoch; einer, ohne den es nicht geht, der alles richtig macht, auch wenn er Fehler macht. Bis heute hat Blocher den Bericht der Finanzdelegation nicht wirklich zur Kenntnis genommen, der ihm im Januar 2007 Kompetenzüberschreitung nachwies. Seine Antwort war und ist: «Stimmt nicht.» Rücktritt? Sicher nicht. Abwahl? Wohl auch nicht. Anders könnte es aufgrund des GPK-Berichts immerhin SVP-Bundesstrafrichter Emanuel Hochstrasser ergehen: Diesem wirft die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission im Zusammenhang mit der Absetzung Roschachers vor, er habe anonyme Akten, die ihm von SVP-Nationalrat J. Alexander Baumann überreicht worden waren, ohne sie zu prüfen, in einen Roschacher-Aufsichtsbericht integriert. Und dass er im Vorfeld der Absetzung des Bundesanwalts eng mit dem für die administrative Aufsicht zuständigen Departement von Bundesrat Blocher zusammenarbeitete - eine Vermischung der fachlichen und administrativen Aufsicht. Am 27. September beschäftigen die Feststellungen der GPK die parlamentarische Gerichtskommission.

Hypernervöser Mittwoch

Blocher selbst kannte den GPK-Bericht bereits im Vorfeld und war sich über eine mögliche Konsequenz im Klaren: Sein Ziel, die Bundesanwaltschaft seinem EJPD zu unterstellen, droht in weite Ferne zu rücken. Dieser Schritt war bereits vor dem GPK-Bericht kritisiert worden: Es drohe die Aufweichung der Gewaltentrennung. Blocher stellte noch an jenem Mittwoch den Antrag, die Bundesanwaltschaft zumindest dem Gesamtbundesrat und somit faktisch dem EJPD zu unterstellen. Auf Antrag von Micheline Calmy-Rey wurde das Geschäft vertagt. Die SVP ruft jetzt: «Das war Teil des Geheimplans!» Und zeigt dadurch wenigstens auf, wie jenseits von allem ihre neuste Erfindung ist: Ein GPK-Bericht ist kein Geheimplan, sondern ein von Mitgliedern aller Parteien verfasster Untersuchungsbericht.

Darin liegt denn auch der grosse Unterschied zwischen der Geheimplan-Blendgranate der SVP und der Geheimplaneinlage von Meier-Schatz: Hier eine Partei im gandenlosen Wahlkampf, dort eine Kommission, in der Mitglieder aller Parteien vertreten sind, darunter der SVP-Wahlkampfchef Toni Brunner in einer ungesehenen Doppelrolle: Am Mittwoch unterstützte er den Wortlaut der GPK, am nächsten Tag machte er sich darüber lustig.

Blocher selbst rannte an jenem Mittwoch nach Calmy-Reys Antrag auf Vertagung los, hypernervös, fahrig, zerzaust, und gab am frühen Abend eine Pressekonferenz, in der er die Vorwürfe dementierte, noch bevor der Bericht überhaupt erschienen war. Die Antwort auf den Bericht hatte die SVP ja sowieso schon Ende August parat: «Geheimplan gegen Blocher!» Dies offenbart Erstaunliches: Offenbar ist die SVP in Panik, Christoph Blocher könnte im Dezember als Bundesrat abgewählt werden.

«Schlecht für den Finanzplatz»

Christoph Mörgeli war es, der in der Sendung «Arena» auf SF DRS am Freitag nach dem Knall einen Hinweis auf mögliche Dimensionen der Roschacher-Geschichte lieferte; also auch darauf, dass es bei der energisch vorangetriebenen Absetzung um mehr ging als um eine Abrechnung zwischen Blocher und Roschacher: auf der einen Seite ein Bundesrat, der keinen Widerspruch duldet und von seinen Angestellten erwartet, dass sie, wenn sie mit ihm reden wollen, einen Antrag stellen, statt, wie es Roschacher tat, im «Tages-Anzeiger» ganzseitige Interviews zu geben; auf der anderen Seite ein Bundesanwalt, der offenbar ein derart ungemütlicher Typ war, dass sogar Blochers Feinde kein gutes Wort für ihn finden (und die WOZ auch nicht). Mörgeli sagte in der «Arena», ein solch unkontrolliert agierender Bundesanwalt schade dem Finanzplatz. Was er meinte, erklärte SP-Nationalrat Urs Hofmann in derselben Sendung: Lobbyisten wie Thomas Borer (jener für den russischen Milliardär Viktor Vekselberg) klopften bei Hofmann an und erklärten: Es müsse doch in seinem Interesse als Parlamentarier sein, dass der Bundesanwalt zurückgebunden werde. Borer sagte, «seine Kreise» hätten das Gefühl, dass, sobald russisches Geld im Spiel sei, die Bundesanwaltschaft beobachtend tätig werde.

Die Geschichte des sich anbahnenden Abgangs, der Ärger, begann für Valentin Roschacher noch, bevor Christoph Blocher Bundesrat und Vorsteher des EJPD wurde und die Bundesanwaltschaft unter seine Kontrolle bringen wollte. In Blochers Wahljahr 2003 hatte Roschacher den Drogenhändler Ramos in die Schweiz geholt. Ramos sagte, er wisse, wie und wo die kolumbianische Drogenmafia in der Schweiz Geld wasche. In der Schweiz angekommen, konnte sich Ramos dann plötzlich aber nicht mehr so genau erinnern. Dies machte die «Weltwoche» publik. Sie hatte vertrauliche Unterlagen aus Blochers EJPD bekommen. Ramos traf in Zürich dann einen Banker, von dem er behauptete, er sei an der Geldwäscherei aus dem Drogenhandel des Pablo-Escobar-Klans beteiligt. Dieser Banker war Oskar Holenweger, ein Mann aus dem SVP-Filz, ein Freund von Christoph Mörgeli. Der kolumbianische Drogenhändler und der Zürcher Banker wurden so etwas wie Freunde. Meinte zumindest Holenweger. Denn Ramos rapportierte bei der Bundesanwaltschaft. Die Bundesanwaltschaft verwanzte nach einer ersten Überprüfung Holenwegers Telefon und schleuste einen verwanzten, deutschen V-Mann des Landeskriminalamtes Stuttgart ein. Die gemachten Aufnahmen des V-Mannes und seine Aussagen sollen laut Bundesanwaltschaft Holenweger belasten.

Mörgeli-Mutant Köppel

Was man dabei dem recherchierenden «Weltwoche»-Journalisten vorwerfen kann, ist, bei einem Blatt zu arbeiten, dessen Chefredaktor und Verleger Roger Köppel von seinem Freund Christoph Blocher derart begeistert ist, dass er nachts von seinem Büro aus dessen Wikipedia-Einträge schönschreibt. Und sich somit die Frage aufdrängt: Geht es hier um die Wahrheit oder um politisches Kalkül? Ex-«Weltwoche»-CEO Filippo Leutenegger ist ebenfalls ein Freund Holenwegers und lobbyierte gegen Roschacher. Ehrliche Empörung über einen unfähigen, schnoddrigen, wild schnüffelnden Bundesanwalt? Oder vernebelt der Filz den Blick auf die Realität? Der betreffende Journalist selbst versichert, dass er bei der «Weltwoche» alle Freiheiten geniesse, ihm niemand dreinrede und er es sich als Journalist nicht aussuchen könne, wer ihm applaudiere. Inzwischen ist aber zumindest klar: Die «Weltwoche» lag in einem wichtigen Punkt der Einschätzung der Ramos-Recherche vom 8. Juni 2006 offenbar komplett falsch. Sie schrieb: «Es ist ein Hohn, wenn Roschacher heute behauptet, beim Engagement des Drogenhändlers seien die geltenden Gesetze und rechtsstaatlichen Grundsätze berücksichtigt gewesen. Sie waren es nicht.»

Der im GPK-Bericht ausführlich zitierte Aufsichtsbericht zweier Richter der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, die übrigens von Blochers EJPD beauftragt worden waren, zeigt: Die Richter kamen nach Roschachers Rücktritt zum Schluss, dass der fragwürdige Einsatz des Drogenhändlers als V-Mann legal war. Es heisst in dem Bericht unter anderem: «Die Ramos anvertraute Mission verstiess nicht gegen schweizerisches Recht, und der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei kann daher der Einsatz solcher Untersuchungsmethoden nicht zum Vorwurf gemacht werden.» Das Bundesgesetz für verdeckte Ermittlung, so heisst es im GPK-Bericht betreffend der Legalität des Einsatzes, gebe es erst seit dem 1. Januar 2005. Der Einsatz gegen Holenweger war früher. Und deshalb, so die Richter in ihrem im GPK-Bericht zitierten Urteil, sei die Mittelbeschaffung gegen Holenweger legal gewesen. «Der konkrete Einsatz von Ramos war hinsichtlich Modalitäten und Umständen mit dem schweizerischen Recht vereinbar.»

Ein Skandal bleibt allerdings: Dass das Verfahren gegen Holenweger auch nach mehr als vier Jahren noch immer nicht zur Anklage gebracht wurde, ist ärgerlich. Und wäre Holenweger, der alle Anschuldigungen zurückweist, tatsächlich unschuldig, würde das den Staat eine hohe Entschädigung kosten. Mörgeli und «Weltwoche»-Chef Köppel haben den aus einem «Weltwoche»-Artikel stammenden Begriff des «bislang unbescholtenen Bankers Holenweger» inzwischen schon mal in den «unbescholtenen Banker Holenweger» umgewandelt - Mörgeli in seinen Auftritten, Köppel in einem Onlinekommentar. Stellt der Eidgenössische Untersuchungsrichter das Verfahren gegen Holenweger ein, kann es sein, dass Exbundesanwalt Roschacher in die Geschichte eingeht als einer, der einen Privatbanker erledigte aufgrund haltloser Indizien. Bringt der Untersuchungsrichter den Fall zur Anklage und wird Holenweger wegen Geldwäsche verurteilt - und davon zeigt sich das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt heute überzeugt - , kann die ganze Kampagne gegen Roschacher definitiv als gezielte Schwächung der Bundesanwaltschaft interpretiert werden. Klarheit wäre dringend nötig.

Anhang: Ab an die Urne!

Immer wieder ereilen die WOZ Abo-Abbestellungen von enttäuschten SP-Mitgliedern, weil wir zu kritisch seien. Hier ein Lob: SP-Fraktionschefin Ursula Wyss kommentierte den GPK-Bericht professionell zurückhaltend. Sie sagte, man müsse abwarten, schauen, dann handeln. Und trotzdem vertrat sie eine klare Haltung: Wir wählen Blocher so oder so nicht in den Bundesrat.

Von wegen Wahlen: Geheimplan - das ist schon jetzt Wort des Wahlkampfes 2007. Die SVP warf die eigenen Themen über den Haufen und erklärte die Wahlen im Herbst zur Blocher-Wahl. Sie erhofft sich dadurch den nötigen Schub, um nicht zu stagnieren. Denn auch wenn, oder gerade weil die SVP-Politik und die Rückkehr in die repressiven fünfziger Jahre im Trend zu liegen scheinen: Gehen Sie Ende Oktober wählen! Lassen Sie sich nicht von Verschwörungstheorien entmutigen. Diese taugen nichts.

Kurz vor Redaktionsschluss wird bekannt, dass der Bundesrat den emeritierten Staatsrechtler Georg Müller mit der Überprüfung des GPK-Berichts zum Abgang des ehemaligen Bundesanwalts Valentin Roschacher beauftragt hat. Seine Stellungnahme wird bis Mitte November erwartet.