Nuklearwaffen für die Schweizer Armee: Die versenkte Atombombe

Nr. 12 –

Braucht die Schweizer Armee, um ihre Aufgabe zu erfüllen, Atombomben? Die Offiziere diskutieren diese Frage in den fünfziger Jahren intensiv; im Mai 1957 hält eine vom Bundesrat eingesetzte militärische Expertengruppe fest, die Einführung taktischer Atomwaffen sei zu befürworten. In der Öffentlichkeit ist das Thema nicht präsent. Das «Atombulletin», die Zeitschrift der AtomwaffengegnerInnen, vermutet in seiner allerersten Nummer im Oktober 1958 rückblickend: «Mancher Offizier dachte, die Atomaufrüstung in der Schweiz stillschweigend durchzuführen oder aber im schlimmsten Fall das Schweizervolk vor ein ‹fait accompli› stellen zu können.» Erst als sich der Bundesrat am 11. Juli 1958 in einer Erklärung positiv zu einer Schweizer Atombewaffnung stellt, wird die Frage breit diskutiert.

Während sich die GegnerInnen in der Bewegung gegen die atomare Aufrüstung formieren und bereits im April 1959 eine Initiative einreichen, die Atomwaffen in der Schweiz verbietet, wird im Militärdepartement abgeklärt, wie die Bombe am besten zu beschaffen sei. Die Initiative kommt zustande, scheitert aber am 1. April 1962 an der Urne mit 65,2 Prozent Neinstimmen; eine zweite, gemässigtere Initiative der SP, die bloss ein obligatorisches Referendum im Fall einer Atombewaffnung vorsieht, wird am 26. Mai 1963 mit 62,2 Prozent Neinstimmen ebenfalls verworfen.

Ist der Weg jetzt frei für die Schweizer Atombombe? Aus heutiger Sicht ist klar: Diese Idee war ein Hirngespinst und hatte nie eine Chance auf Realisierung. Doch 1964 (vor dem Mirage-Skandal) war sie etwa für den Chef des Nachrichtendienstes der Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr, Rolf Lécher, unabdingbar: «Es ist echte Schweizerart, im Kampfe nach der mosaisch-biblischen Formel: ‹Auge um Auge, Zahn um Zahn, Wunde um Wunde, Brandmal um Brandmal› zu handeln. Sollte ein Gegner uns in Zukunft einmal mit Nuklearwaffen angreifen wollen, so wäre es notwendig, ihm mit derselben ‹Münze heimzahlen zu können›.»

Im Frühling 1964 legt eine EMD-interne Arbeitsgruppe, die sich auch positiv zu möglichen Atombombenversuchen in der Schweiz äussert, einen geheimen, konkreten, milliardenteuren Plan vor. In einer ersten Phase sollen «fünfzig Fliegerbomben à sechzig bis hundert KT (Mirage)» beschafft werden. KT steht für Kilotonnen; die erste Atombombe, die die US-Amerikaner auf Hiroshima fallen liessen, hatte eine Sprengkraft von 12,5 KT. Später sollen dann 200 weitere Fliegerbomben hinzukommen. Generalstabschef Jakob Annasohn beantragt beim EMD-Vorsteher Paul Chaudet, er solle den Gesamtbundesrat zwanzig Millionen Franken bewilligen lassen: um in der Schweiz nach Uran zu suchen, um Ultrazentrifugen zur Anreicherung sowie die Atomwaffentechnik weiter zu entwickeln und um definitiv abzuklären, ob in der Schweiz Atombombenversuche gemacht werden können.

Annasohns Antrag kommt just am selben Tag, an dem der Bundesrat den Zusatzkredit von 576 Millionen Franken für den Mirage verlangt (vgl. «Mit der Fata Morgana im Feindesland»). Der Skandal nimmt seinen Lauf - und versenkt die Schweizer Bombe. Der Bundesrat berät am 5. Juni über Annasohns Antrag. Er gibt ihm zwar statt, verlangt aber, dass für die waffentechnischen Arbeiten nicht wie vorgeschlagen ein der ETH anzugliederndes Institut mit etwa zwanzig Fachleuten zu bilden sei, sondern nur eine einzige Person abgestellt werden dürfe. Damit sabotiert er den eigenen Entscheid. Als dann am 25. Februar 1965 die Finanzdelegation der Räte anfragt, wie viel die Vorabklärungen für eine eigene Atomwaffenproduktion kosten, verschiebt die zuständige Militärdelegation des Bundesrats die nötige Sitzung dreimal. Am 26. Oktober 1965 tagt sie endlich und weist EMD-Chef Chaudet mit seinen Atomwaffenwünschen in enge Schranken. In der Folge verweigert der Bundesrat immer wieder Kredite und Personaletats für die für eine atomare Bewaffnung nötigen Arbeiten. Er merkt: Die Entwicklung geht in eine andere Richtung.

Ende 1967 fragt SP-Bundesrat Willy Spühler schon ziemlich rhetorisch, «ob die Schweiz ihre Landesverteidigung merklich verbessern könnte, wenn sie sich mit Atomwaffen ausrüsten würde». Stattdessen sei vielmehr «ein wirksamer Atomsperrvertrag wünschbar». Die Schweiz unterzeichnet am 27. November 1969 als 92. Signatarstaat diesen Vertrag, der die Weiterverbreitung von Atomwaffen verbietet. Ratifiziert wird er allerdings erst am 9. März 1977 - erst als sich zeigt, dass Nichtvertragsstaaten tatsächlich wie angedroht härter angefasst werden. Der Arbeitsausschuss für Atomfragen, der der Schweiz die theoretische Möglichkeit einer atomaren Bewaffnung offenhalten soll, wird sogar erst Ende 1988 aufgelöst.

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