Staatsschutz vor 125 Jahren: «Es dynamitiert gewaltig»

Nr. 3 –

Wollten anarchistische Kreise im Winter 1885 tatsächlich das Bundeshaus in die Luft sprengen? Dem Bundesrat zumindest kam die Serie von Briefen, die das behauptete, entgegen: Er initiierte flächendeckende Repression.


Als Bundespräsident Karl Schenk am 26. Januar 1885 wie jeden Tag seine Briefpost durchsah, dürfte er grosse Augen gemacht haben. «Schon seit der Ausweisung des Anarchisten Schulze hegten wir den Plan, das Bundesrathhaus während einer Sitzung des vollzählig anwesenden Bundesrathes in die Luft zu sprengen», musste er lesen. Nun sollte es soweit sein. «Nummer 5», Autor der Warnung, selbst erklärter Anarchist und offenbar Teil des Plans, hatte kalte Füsse bekommen. Mit einer Serie von Warnbriefen weihte er Schenk in die Pläne seiner Genossen ein. Er selbst distanzierte sich vom Vorhaben – «auf Drängen meines lieben Weibes» hin, wie er präzisierte.

Bundespräsident Karl Schenk nahm die Sache ernst. Schliesslich lebte er in einer Zeit, in der AnarchistInnen die Propaganda der Tat, also den Griff zu «Feuer und Eisen», als probates Mittel betrachteten, die anarchistische Sache vorwärtszubringen und dem Ziel einer Gesellschaft ohne Herrschaft und Zwang näher zu kommen. In ganz Europa und in den USA gab es in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts eine Häufung anarchistisch motivierter Attentate.

Allein in den eineinhalb Jahren vor den Warnbriefen verübten in der Schweiz wohnhafte Anarchisten im nahen Ausland sieben Attentate: Sie erschossen Polizeikommandanten, erschlugen Juweliere oder versuchten, gekrönte Häupter von ihren Thronen zu sprengen. Auch anarchistische Zeitungen wie die damals viel gelesene «Freiheit» waren voll des Lobes für die zu allem entschlossenen Märtyrer. In apologetischen Artikeln versuchten die Blätter, ihre LeserInnen zu weiteren Attentaten zu ermutigen und so potenzielle Adressaten in Angst und Schrecken zu versetzen. «Hütet Euch!», warnte die «Freiheit» im Februar 1885, also praktisch zeitgleich mit der Serie von Warnbriefen an den Bundesrat: «In England dynamitiert es bereits gewaltig. Die Schweiz kann uns nicht entgehen.»

Wenn Furcht regiert ...

Bewegungseigene Zeitungen waren aber nicht die einzigen, die das Bild des blutrünstigen Anarchisten schufen und unterhielten. Stärker noch arbeiteten bürgerliche und sozialdemokratische Zeitungen daran, anarchistische Begriffe zu Reizwörtern umzubauen – aus politischem Kalkül. So verquickten die bürgerlichen Kräfte den kollektiv diabolisierten Anarchismus mit der Sozialdemokratie, um deren Glaubwürdigkeit zu untergraben. Die sozialdemokratischen Kleinparteien ihrerseits sahen sich in der Folge gezwungen, sich gegen links abzugrenzen, um überhaupt für breitere Schichten wählbar zu sein. Beide Seiten reduzierten den alternativen Gesellschaftsentwurf der AnarchistInnen in diesem Zug auf eine brutale, gewissenlose Bedrohung.

In genau dieselbe Kerbe schlugen die Fakten in den Warnbriefen von «Nummer 5»: Mit «genug Sprengmaterial, um ganz Bern zu vernichten», sollte das Bundeshaus zerlegt werden. Das Dynamit dazu werde via Österreich aus New York eingeschmuggelt und in Arbeiterkleidung versteckt. «Nummer 5» wusste sogar noch mehr: Im dritten und letzten Warnbrief vom 17. Februar 1885 wies er Bundespräsident Schenk an, einen postlagernden, nicht abgeholten Brief zu beschlagnahmen. Dieser liege in der nahen Post Wabern und enthalte nähere Instruktionen zum Ablauf der Sprengung. Schenk befolgte den Ratschlag – und tatsächlich: Der Brief war noch da, genau wie beschrieben. Details zum Ablauf der Aktion waren ebenso darin zu lesen wie hingekrakelte Fluchtrouten und eine Anleitung, wie der Zünder zu positionieren sei.

Die Lektüre des Wabern-Briefs dürfte bei Karl Schenk ein zweites Mal für grosse Augen gesorgt haben. Allerdings eher aus Erleichterung denn aus Entsetzen. Einerseits ähnelte die Adressierung des beschlagnahmten Wabern-Briefes nämlich denjenigen der drei Warnbriefe geradezu verblüffend, obwohl sie angeblich von verschiedenen Personen stammten. Andererseits war es doch sehr erstaunlich, dass ein Komplott wie die Sprengung des Bundeshauses via Postversand organisiert wurde. Vor allem, weil es im ersten Warnbrief hiess, dass sämtlicher Briefverkehr über Dienstmädchen und Dirnen laufe. Zweifel ob der Echtheit der Briefe waren also durchaus angebracht, zumal auch Fachpersonen wie der damalige Zürcher Polizeihauptmann Jakob Fischer die Affäre ins Reich der Mythen verwiesen.

Ob und wie diese Indizien und Expertenmeinungen Schenk beeinflusst haben, ist nicht überliefert. Tatsache ist, dass Informationen zum angeblichen Sprengungsvorhaben zur Presse durchgedrungen waren und das Klima von Unsicherheit in der Bevölkerung verschärften. Noch mehr Nahrung erhielt diese Angst, als weitere Drohbriefe eintrafen, die zwar mit immer neuen Namen unterzeichnet, aber alle in einer ähnlichen Handschrift adressiert waren. Das arbeitete dem Bundespräsidenten in die Hände. Denn nun konnte Schenk einleiten, was ihm bisher zumindest heikel erschien: eine Untersuchung, deren Beweggrund ein elementares Bürgerrecht verletzte. Als der Bundesrat am 26. Februar 1885 die «Untersuchung betreffend die anarchistischen Umtriebe in der Schweiz» verabschiedete, geriet nämlich nicht nur ins Visier, wer verdächtigt wurde, irgendetwas mit der nie erfolgten Bundeshaussprengung zu tun zu haben. Gegenstand der Untersuchung wurden vielmehr alle Personen, die vom Recht der politischen Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht und ihre Sympathien gegenüber dem Anarchismus bekundet hatten. Nationalrat Eduard Müller wurde zum Bundesanwalt ernannt und mit der Durchleuchtung des anarchistischen Milieus der Schweiz betraut – auf dünner Beweislage und mit mangelhaften Aktenkenntnissen, wie Müller im späteren Bericht selbst festhielt.

Von Ende Februar bis Anfang Juni 1885 verhörte die Polizei hinlänglich bekannte Anarchisten und steckte sie zum Teil mehrere Monate lang in Untersuchungshaft. Mehrtägige Hausdurchsuchungen und Einvernahmen mussten aber auch Personen über sich ergehen lassen, von denen die ausführenden Kantonspolizeien in Eigenregie annahmen, sie seien Anarchisten. Schlüssige Definitionen, wer und was AnarchistInnen seien, fehlten nämlich. Das war für die Betroffenen gefährlich, für die Behörden aber durchaus nützlich. Denn so stand einem gründlichen Durchkämmen der anarchistischen Bewegung nichts mehr im Weg, auch wenn sie vor allem in den Medien gross und gefährlich geschrieben worden war.

Ein Coiffeur namens Wilhelm Huft

Hinweise auf eine geplante Bundeshaussprengung fand die Bundesanwaltschaft bei allem Durchforsten von Druckereien, Vereins- und Wirtschaftslokalen nicht. Im Lauf der Untersuchung stellte sich vielmehr heraus, dass «Nummer 5» kein Anarchist mit kalten Füssen war, sondern ein Coiffeur namens Wilhelm Huft, der über eine blühende Fantasie verfügte. Huft gestand allerdings nie: Nach vier Verhören erhängte er sich noch während der Untersuchungshaft am Türgriff seiner Zelle – mit einem Taschentuch. Im abschliessenden Bericht von Bundesanwalt Müller wird Wilhelm Huft aufgrund graphologischer Gutachten und widersprüchlicher Aussagen als Urheber der Briefserie identifiziert. Seine Freude am Erfinden und am Schreiben sei mit ihm durchgegangen, heisst es darin.

Für die Behörden stand ohnehin weniger die Aufdeckung des ziemlich handgestrickten Komplotts im Vordergrund. Viel grössere Sorgfalt verwandten sie darauf, Manuskripte und Broschüren, Zeitungen, Mitgliederlisten und Verzeichnisse von Deckadressen zu konfiszieren, um anarchistischen Netzwerken in der Schweiz auf die Spur zu kommen. In der Regel fanden die Polizisten aber kaum mehr als einige Bündel von Zeitungen, die im benachbarten Ausland verboten waren und deshalb via Schweiz geschmuggelt wurden. In diesem Zug relativierte sich auch das Bild der wild mordenden Horden von AnarchistInnen. Bundesanwalt Müller kam zum Schluss, dass die Gefahr der anarchistischen Bewegung nicht in deren Masse lag – schweizweit konnten knapp 150 Aktive ausgemacht werden. Zudem seien die meisten Akteure Ausländer, derer sich die Schweiz mit den bestehenden gesetzlichen Mitteln elegant entledigen könne. Und damit würde sich auch das Problem der flammenden Reden und Artikel erledigen.

Ein Fazit der Affäre der versuchten Bundeshaussprengung scheint nur im ersten Moment durchzogen. Klar, die Behörden waren einem Scherzbriefeschreiber üblerer Sorte aufgesessen, wie peinlich. Andererseits konnte der Schweiz aus staatsschützerischer Perspektive nichts Besseres passieren: Sie erhielt so eine eigentliche Carte blanche in die Hand, um die Privatleben politisch missliebiger Personen auf den Kopf zu stellen. Personen, deren einziges Verbrechen es bis dato gewesen war, sich für eine herrschaftsfreie Gesellschaft einzusetzen und ab und an eine anarchistische Zeitung zu lesen oder zu schmuggeln.

Als die Untersuchung am 7. Juli 1885 mit der Ausweisung von 21 Anarchisten zu einem Abschluss kam, stand die Schweiz als Gewinnerin da. Die Behörden hatten wichtige Einblicke in Personal und Struktur der Bewegung gewonnen, das Bundeshaus stand noch, und die umliegenden Monarchien hatten mit der zuweilen aktionistisch anmutenden Untersuchung besänftigt werden können. Bundespräsident Schenk dürfte ein drittes Mal grosse Augen gemacht haben.


Anarchismus in der Schweiz

Die Schweiz war seit den 1840er Jahren gern gewählte Heimat von antiautoritären KämpferInnen für eine herrschaftsfreie Gesellschaft. Anders als im europäischen Umland wurden hierzulande anarchistische Zeitungsprojekte, Kongresse, Schulen und Versammlungen zumeist geduldet. Auch wenn der Anarchismus der Schweiz grundsätzlich eher lästig war. Ab den 1870er Jahren machte sich auch öffentlich eine antianarchistische Stimmung breit, die sich zunehmend verschärfte. Sie äusserte sich in Misstrauen, lückenloser Überwachung, in Entlassungen, Ausweisungen und in speziellen Anarchistengesetzen 1894 und 1906. Ihre Spitze erreichte die missgünstige Stimmung nach dem tödlichen Attentat des Anarchisten Luigi Lucheni auf die österreichische Kaiserin Elisabeth (Sisi) 1898 in Genf.

Dem staatlichen und gesellschaftlichen Gegenwind zum Trotz blieb die Schweiz – und speziell Zürich – bis ins 20. Jahrhundert hinein aber einer der wichtigsten europäischen Standorte für AnarchistInnen im Exil.