Seeufer: Befreit die Strände

Nr. 34 –

Ein ehemaliger Manager kämpft gegen die Privatisierung der Seeufer durch Reiche. Er wüsste auch, wie man sie zugänglich machen könnte.


«Verbot» steht auf dem Schild. «Das Betreten des Parks und die Benützung des privaten Badeplatzes ist bei Busse von Fr. 10.– verboten. Rorschacherberg 28. Juni 1962. Der Gemeinderat.»

Das Schild hängt an einem Holztor in der Mauer, die das Strandbad Hörnlibuck von den angrenzenden Privatgrundstücken im sogenannten Neuseeland abgrenzt. Es ist ein sonniger Tag. Weiter westlich schaukeln im Staader Hafen die Jachten vor einer Buddha-Lounge, ab und zu surrt ein Privatflugzeug vom Flugplatz Altenrhein her kommend über den See Richtung Deutschland. Wer es vermag, kann es sich schön einrichten am Bodenseeufer.

Ein einzelner nackter Mann liegt auf dem Steg der Badi Hörnlibuck, der in den See hineinragt, und trinkt ein Bier in der Nachmittagssonne. Er macht keine Anstalten, die zehn Franken Busse zu riskieren und mal eben kurz hinüberzuschwimmen an den Badeplatz von Kommunikationsberater Sven Bradke zum Beispiel, der gleich nebenan wohnt, oder um die frisch operierten Nasen im Garten von Prof. Dr. Werner Mangs Schönheitsklinik zu betrachten.

Villenbesitzer mit Jagdgewehren

Ganz anders verhält sich Victor von Wartburg, der am anderen Ende der Schweiz wohnt, in Mies am Genfersee. Schon oft wurde er von vermeintlich privaten Stränden vertrieben, zu denen er mit seinem Boot gelangt war, meist von Aufseherinnen oder Gärtnern, einmal gar von Michael Schumacher persönlich, und einmal soll auch ein Jagdgewehr im Spiel gewesen sein, ein anderes Mal waren es scharfe Hunde. Dabei habe er immer die Grundstücke vor Häusern angesteuert, deren Fensterläden geschlossen waren. Von denen gebe es so einige um den Genfersee. Laut eidgenössischem Gesetz seien die Strände der Seen öffentlich, auch wenn sie vor privaten Villen liegen. Hinzu komme, dass im Kanton Waadt gemäss dem «Marchepied»-Gesetz ein zwei Meter breiter Uferpfad für alle Bedürfnisse der Schifffahrt und der Fischerei frei gehalten sein müsste.

Victor von Wartburg hat viel zu erzählen. Insbesondere wenn es um das Thema geht, das ihm, wie er selbst sagt, seit seiner Frühpensionierung vor zwölf Jahren zum Lebensinhalt geworden ist: den Kampf für durchgehend frei zugängliche Seeufer für alle. 2003 gründete er mit dem ehemaligen SP-Nationalrat Victor Ruffy den Verein Rives publiques, dessen Präsident er ist.

Von Wartburg hat sich – als ehemaliges Kadermitglied eines multinationalen Chemiekonzerns selbst nicht gerade arm – damit die gut betuchten Seeanrainer zu Feinden gemacht, die keinen Spazierweg durch ihren Garten wollen, ausserdem die Bauherren künftiger Luxuswohnungen und den einen oder anderen Gemeindevertreter, der seine guten Steuerzahlerinnen nicht verscheucht haben möchte. Doch dieses Argument zieht laut von Wartburg kaum, er rechnet vor: «Nehmen wir zum Beispiel Michael Schumacher, der in Gland ein riesiges Anwesen direkt am Genfersee besitzt. Schumacher verdient schätzungsweise 150 Millionen Franken pro Jahr. In Deutschland müsste er also rund 75 Millionen an Steuern bezahlen. Im Kanton Waadt bezahlt er durch die Pauschalbesteuerung bei einem geschätzten Eigenmietwert seiner Villa von 50 000 pro Monat jedoch nur 3 Millionen Franken Gemeindesteuer und vermutlich etwa gleich ‹wenig› an den Kanton – bei einem Vermögen von 900 Millionen Franken! Das sind lächerliche Steuersätze!»

Victor von Wartburg kennt sich gut aus mit Zahlen: 75 Prozent aller Seeufer in der Schweiz seien verbaut durch Quaianlagen, Hafenmauern, Privatgrundstücke. Dann zitiert er einen Artikel aus dem «Tages-Anzeiger» von 2007, in dem steht, dass 95 Prozent des Zürichseeufers künstlich aufgeschüttet wurden. Auf natürliche Art neu entstandenes Land an den Seeufern gehört laut Artikel 659 des Zivilgesetzbuchs (ZGB) dem Kanton, und er kann dieses an die Anstösser als Privateigentum abtreten. Für die künstlichen Aufschüttungen hätten die zuständigen Behörden laut einem Bundesgerichtsentscheid von 2002 zeitlich begrenzte Nutzungskonzessionen erstellen müssen – auch rückwirkend. Der Verein Rives publiques plant, nächstes Jahr eine Initiative zu lancieren, die fordert, dass die befristeten Konzessionen nicht erneuert werden, solange kein öffentlicher Seeuferweg gebaut worden ist. Ausserdem soll der Boden bis drei Meter hinter dem mittleren Hochwasserstand für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Im Kanton Neuenburg gibt es bereits ein entsprechendes Gesetz. Auch in Bern sei man auf gutem Weg dahin. «In Zürich und Genf wird aber viel geschlampt. Der Staat hat die Privatisierung zu lange toleriert, in Zürich wurden Konzessionen unbefristet vergeben. So sind im Kanton Zürich heute nur 50 Prozent der Seeufer frei zugänglich, im Kanton Genf sind es ausserhalb der Stadt gerade mal 36 Prozent. Und in der ganzen Schweiz ist gut die Hälfte der Seeufer in privatem Besitz», sagt Victor von Wartburg. «Das Volk wurde jahrelang betrogen und hat nun genug von den Privatisierungen. Wer öffentlichen Grund besetzt, muss sich halt beim Baden zuschauen lassen.»

Der Verein Rives publiques wird oft von Interessengruppen um Unterstützung bei Initiativen und rechtlichen Fragen angefragt. Der Verein liefert Argumentarien: In Uetikon und Schmerikon wurden damit schon Abstimmungen gewonnen. Weitere Initiativen laufen zurzeit: so zum Beispiel die parlamentarische Initiative der grünen Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber, über die wohl in der Herbstsession abgestimmt wird: «Das ZGB und das Raumplanungsgesetz sind so anzupassen, dass an jedem See auf Schweizer Boden ein Fussweg direkt entlang dem See gewährleistet ist (Ausnahmen bilden Naturschutzgebiete) und der Zugang zu öffentlichen Seeufern und Wasserläufen sichergestellt ist.» In La Tour-de-Peilz wird ein durchgehender Seeuferweg nach Montreux gefordert. Im Kanton Zürich laufen zurzeit gleich zwei Initiativen von SP und EVP mit ähnlichen Anliegen.

Der Zürcher SP-Initiativtext verweist auf Artikel 3 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, worin steht, dass «See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden» soll, und verlangt eine Kreditvorlage für den Bau eines Fussweges entlang dem Ufer des Zürichsees, des einzigen Sees im Kanton, dessen Ufer nicht vollumfänglich zugänglich ist. Sabine Ziegler gehört zum Initiativkomitee «Zürisee für alli». «In den Gemeinden rund um den Zürichsee wird immer dichter gebaut, umso wichtiger wird der Grünraum. Das gesteigerte öffentliche Interesse an Naherholungsräumen ist meiner Ansicht nach höher zu gewichten als der ungetrübte Blick auf den See von einigen Privaten», sagt die SP-Kantonsrätin. «Nicht zuletzt geht es um den Standortwettbewerb, damit auch die kleinen Gemeinden am Zürichsee lebendig bleiben.»

Die Reaktionen aus der Bevölkerung auf die Initiative seien allerdings vorwiegend positiv. «Doch beim Unterschriftensammeln trafen wir auch auf Leute, die es sich selbst nie leisten könnten, direkt am See zu wohnen, und den Privatbesitz von Mehrbesseren mit Zähnen und Klauen verteidigen und uns vorwerfen, aus Neid zu handeln», sagt Sabine Ziegler. «Diese erhöhte Identifikation mit den Privilegierten der Gesellschaft ist ein Schweizer Phänomen. Deshalb haben wir auch das Bankgeheimnis nie wirklich abschaffen können.»

Und in der Tat, wer sich in den Onlinekommentaren der Tageszeitungen umsieht, trifft schnell auf Schlagworte wie «Klassenkampf», «Enteignung», «Kommunismus», die noch immer Schreckgespenster zu sein scheinen. «Bei jedem Autobahnbau kommt es zu Enteignungen im Namen der Allgemeinheit. Wieso soll es bei einem Fussweg anders sein!», sagt Sabine Ziegler. Gerade am Zürichsee, dessen Ufer grösstenteils aus Konzessionsland besteht, könne von Enteignung eigentlich gar nicht die Rede sein. Bis zum 18. Dezember müssen 6000 Unterschriften für die SP-Initiative zusammenkommen.

Auch die EVP des Kantons Zürich hat im August eine Volksinitiative lanciert, die durchgehende Uferwege in die Kantonsverfassung aufnehmen will («Uferwege für alle»). Am selben Tag fand der Spatenstich für den Bau des Seeuferwegs zwischen Wädenswil und Richterswil statt, womit in absehbarer Zukunft von Richterswil bis Horgen am See spaziert werden kann.

Zaghafter Richtplan

Davon ist man in Rorschacherberg am Bodensee noch weit entfernt. Während zwischen Altenrhein und Staad nun nach jahrelangem Verhandeln ein Fussweg entlang dem Seeufer besteht, muss man für die Strecke vom Hörnlibuck zur Badi Rorschach auf die stark befahrene Hauptstrasse ausweichen. Es scheint der Gemeinde wichtiger zu sein, die Mangs und Bradkes bei der Stange zu halten (auch wenn diese, zumindest im Falle Mangs, ihren Steuersitz in Appenzell haben), als den kantonalen Richtplan umzusetzen, der einen Seeuferzugang vorsieht.

Doch warum unternimmt der Kanton nichts, wenn sich eine Gemeinde nicht an seine Vorgaben hält? «Es ist sehr schwierig, einzugreifen, ohne die Gemeindeautonomie zu untergraben», sagt Ueli Strauss, Leiter des sankt-gallischen Amts für Raumentwicklung. «Ausserdem ist der entsprechende Absatz im kantonalen Richtplan ziemlich weich formuliert.» Die Seeufergemeinden werden nämlich lediglich «eingeladen, die Zugänglichkeit zum Seeufer für Fussgänger zu verbessern».

Für die Verwirklichung will sich nun auch die CVP-Ortspartei im Gemeinderat einsetzen – aber auf moderate Weise. «Es ist eine Gratwanderung zwischen Privateigentum und öffentlichem Interesse», sagt CVP-Ortspräsident Michael Buob. «Wir beharren daher nicht darauf, dass der Weg überall direkt am Seeufer verlaufen soll.» Und: «Man muss Kompromisse finden. Lieber den Spatz in der Hand als einen jahrelangen Rechtsstreit.» Denn beim Neuseeland am Bodensee handelt es sich laut St. Galler Tiefbauamt um Privateigentum und nicht um eine Aufschüttung. Der Zugang zum Seeufer im Neuseeland wird also wohl noch eine Weile nur denjenigen vorbehalten sein, die sich eine Nasenoperation leisten können.