AKW-Rückbau: Wer zahlt für die toten AKWs?

Nr. 26 –


Atomkraftwerke zu demontieren, beschert mehr Arbeit, als es brauchte, sie zu bauen. Das deutsche AKW Würgassen gibt da ein gutes Beispiel ab: In 4 Jahren war es errichtet, 22 Jahre lang produzierte es Strom, 18 Jahre wird man brauchen, um es abzureissen. Würgassen ist interessant, weil der dortige Reaktor mit jenem in Mühleberg vergleichbar ist. Das Würgasser AKW ist zwar etwas grösser, hatte aber wie das in Mühleberg Risse im Kernmantel. In Würgassen führte das zur Stillegung des AKWs. Der Rückbau, der 2014 abgeschlossen sein dürfte, wird eine Milliarde Euro kosten.

Grundsätzlich müssen die Betreiber dafür aufkommen. In der Schweiz wurde zu diesem Zweck ein Stilllegungsfonds eingerichtet. Gemäss den Berechnungen des Fonds soll der Rückbau des AKWs Mühleberg 379 Millionen Franken kosten. Der Abbruch aller fünf Schweizer Reaktoren wurde mit 2,2 Milliarden Franken veranschlagt.

Gerhard Schmidt vom Öko-Institut Darmstadt begleitet in Deutschland seit Jahren den Rückbau von Atomanlagen. Bei Mühleberg komme man sicher auf ähnliche Kosten wie in Würgassen, sagt er: «Es wäre ein Wunder, wenn es nicht so wäre – das gäbe einen Pilgerstrom, weil alle sehen wollten, wie das Wunder vollbracht wurde.» Die Berechnung des Stilllegungsfonds stammt aus dem Jahr 2006, teuerungsbereinigt würde der Abbruch von Mühleberg heute knapp 400 Millionen Franken kosten. Selbst wenn man wohlwollend rechnet, werden dem Fonds einmal beträchtliche Summen fehlen.

In Deutschland spricht man von zwei Optionen, «direkter Rückbau» und «sicherer Einschluss». Bei der zweiten würde ein AKW dreissig Jahre lang eingemottet, bevor man es abreisst. Die Betreiber sagen, so würde der Abbruch einfacher, weil in den dreissig Jahren die Strahlenbelastung im AKW sinke. Gerhard Schmidt kontert: «Das stimmt nur sehr beschränkt, denn die meisten Radionuklide, die sich noch in der Anlage befinden, haben längere Halbwertszeiten.» Das Strahlenschutzargument ist seiner Meinung nach vorgeschoben, um die zurückgestellten Mittel anlegen und damit Gewinne machen zu können. Schmidt sagt, es wäre ein Desaster, wenn der sichere Einschluss favorisiert würde: «Weil danach das fachkundige Personal fehlt und der Rückbau viel schwieriger und viel teurer werden könnte.»

In der Schweiz geht man davon aus, dass die AKWs nach der Abschaltung fünf Jahre stillstehen und man danach mit dem Rückbau beginnt, der etwa zehn Jahre dauern soll. Das Gesetz verbietet nicht explizit, die Anlagen auch länger stehen zu lassen.

Falls die Gelder im Fonds nicht ausreichen sollten, schreibt das Kernenergiegesetz (KEG) eine Nachschusspflicht vor: Alle AKW-Betreiber haften solidarisch. Wenn also einer zu wenig für den Rückbau in den Fonds einbezahlt hat, müssen die anderen mithelfen. Michael Aebersold, der beim Bundesamt für Energie die Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle leitet, sagt: «Die Solidarhaftung ist sehr hilfreich, weil sich so die Betreiber gegenseitig kontrollieren, dass auch alle ausreichend Geld in den Fonds einzahlen.»

Auf den Vorwurf, die Gelder würden nicht reichen, sagt er: «Die Zahlen basieren auf einer Studie, die von einer unabhängigen deutschen Firma gemacht wurde. Sie sollte eigentlich die Kostenentwicklung kennen.» Aebersold sagt, die Verwaltungskommission des Fonds sei dabei, die Zahlen zu überprüfen: «Falls sich herausstellt, dass tatsächlich mit höheren Kosten zu rechnen ist, werden die Beiträge erhöht.»

Die Berechnung des Fonds basiert darauf, dass alle Werke fünfzig Jahre lang in Betrieb sind und die Betreiber in dieser Zeit die nötigen Gelder zurückstellen können. Beznau und Mühleberg sind heute rund vierzig Jahre am Netz. Würde man entscheiden, sie vorher abzustellen, reichte das Geld definitiv nicht für den Rückbau. «Wie damit umgegangen würde, müsste politisch entschieden werden», sagt Aebersold.

Laut Kernenergiegesetz könnte auch der Bund einspringen, falls es für die anderen AKW-Betreiber «wirtschaftlich nicht tragbar» wäre, die Kosten zu übernehmen. Am Ende muss also die Allgemeinheit dafür geradestehen. Das tut sie aber – auf Umwegen – auch sonst, weil die Schweizer AKWs der öffentlichen Hand gehören.