Indigene Justizsysteme: Alles, was Recht ist

Nr. 31 –

In Bolivien ist die indigene Justiz der westlich geprägten Rechtsprechung gleichgestellt worden. Aber auch zwei Jahre nach dem historischen Schritt herrscht keine Klarheit darüber, ob damit nicht indirekt die Todesstrafe legitimiert wurde.


Die Drohung ist unmissverständlich: «Wer beim Diebstahl erwischt wird, wird gelyncht und bei lebendigem Leib verbrannt.» Das steht auf Schildern, die, angebracht an menschengrossen Puppen, in Boliviens Regierungssitz La Paz oder in der Nachbarstadt El Alto an Strommasten oder Strassenlaternen aufgehängt wurden. Da die Bevölkerung dieser Städte zu drei Vierteln aus Angehörigen indigener Völker besteht, wundert es wenig, dass man diese Warnung allzu schnell mit der traditionellen indigenen Justiz in Verbindung bringt, die vor zwei Jahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit des bolivianischen Staates gleichgestellt wurde.

Weil die bolivianische Verfassung, die 2009 angenommen wurde, offiziell 36 «indigene, ursprüngliche, ländliche Völker und Nationen» anerkennt, gelten seither 37 verschiedene Rechtssysteme im Land (vgl. «Gemäss der kulturellen Werte» am Ende dieses Textes). Besonders bei den nicht indigenen BolivianerInnen hat dieser Schritt für Aufregung gesorgt. Viele fragen sich, ob sie nun mit Peitschenhieben oder Schlimmerem rechnen müssen, wenn sie etwa auf dem Land aus Versehen ein Lama überfahren.

Zu aller Zufriedenheit

Yaurichambi ist ein Ort, in dem schon lange Recht nach indigenen Traditionen gesprochen wird. Das Dorf liegt im Andenhochland rund eine Fahrstunde von El Alto entfernt. Zwischen den Häusern liegen Quinoa- und Kartoffelfelder. Mindestens einmal pro Monat versammeln sich die BewohnerInnen auf dem Betonsportplatz, um die Dorfangelegenheiten zu regeln und Urteile zu fällen, ganz ohne Gesetzbuch. Die Männer sitzen auf der kleinen Tribüne, die Frauen auf dem Boden, einige haben ihr Strickzeug dabei. Vorne sitzen die «Dorfältesten», so ihr Titel, die für ein Jahr ausgewählt wurden.

In der Mitte sitzt der Dorfvorsteher Dámaso Quispe, ein schmaler Mann Anfang fünfzig; er trägt einen schwarzen Hut und auf dem Rücken eine Peitsche. Die Peitsche ist das Zeichen seiner Autorität – Peitschenhiebe sind in Bolivien eine traditionelle Strafe. Allerdings sei die Peitsche hier schon lange nicht mehr benutzt worden, sagt Quispe später im Gespräch mit der WOZ. Die gängigen Strafen hier sind stattdessen Arbeiten für die Gemeinschaft, etwa in der Herstellung von Lehmziegeln. Wenn einer dem anderen etwa ein Ferkel geklaut habe, dann müsse er eben den Wert zurückzahlen, sagt Quispe. «Im Extremfall ist auch der Ausschluss aus der Gemeinschaft denkbar.» Aber in der Regel würden die Fälle zu aller Zufriedenheit und auf freundschaftliche Weise gelöst, sagt Quispe. «Wir sind ja Nachbarn.»

Dass sie NachbarInnen sind, sei jedoch gerade das Problem, sagt Celso Villalobos, der staatliche Richter, der auch für Yaurichambi zuständig ist. Zweimal pro Woche kommt er in das Büro in Pucarani, ein paar Kilometer von Yaurichambi entfernt. Das Gerichtsgebäude ist ziemlich neu, die Fassade gelb, der Balkon weiss gestrichen. Innen wirkt der kleine Palast mit seinen grossen Fenstern aber seltsam leer. In Villalobos Büro hängt ein Bild des Nationalhelden und Freiheitskämpfers Simón Bolívar, auf dem Schreibtisch liegen ein Holzhammer und eine Glocke.

«Wie sollen Menschen ein faires Urteil über ihre Nachbarn fällen?», fragt Villalobos – oder ein Onkel über seinen Neffen? Das sei schwierig. Zudem hätten die Dorfgemeinschaften keine Untersuchungsmethoden, die es für komplizierte Fälle brauche. Dennoch findet Villalobos die Gleichstellung der Justizsysteme grundsätzlich gut. Denn die regulären Gerichte sind überlastet, und gerade auf dem Land fehlt den Menschen oft ein direkter Zugang zur ordentlichen Justiz. Der Richter klingt, als sei er froh, dass ihm von den Dorfgemeinschaften Arbeit abgenommen wird.

Schweigepakt und Sprachprobleme

Tatsächlich dauern die Verfahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit lange. Die indigene Justiz urteilt schneller und ist zudem kostenlos. Man darf diese Form der Rechtsprechung aber nicht gleichsetzen mit der seit Jahren zunehmenden Selbstjustiz im Land, bei der Menschen das Gesetz in die eigene Hand nehmen, weil sie dem Staat nicht vertrauen oder die Justiz zu lange braucht.

Wenn der Mob etwa einen Dieb ertappt und umbringt, dann habe es zuvor kein rechtliches Verfahren gegeben, sagt Eddy Burgoa, Direktor des Vizeministeriums für indigene Justiz. Die Lynchmorde, die oft auch international für Schlagzeilen sorgen und von den GegnerInnen der Regierung immer wieder als Argument gegen die Gleichstellung der Rechtssysteme benutzt werden, hätten mit der echten indigenen Justiz nichts zu tun. Burgoa benutzt gerne Wörter wie «Leben», «Harmonie», «Natur», «Ewigkeit». Er haucht sie fast. Bei der indigenen Justiz gehe es um Ausgleich, sagt er, um Wiedergutmachung und nicht um eine Strafe, die vielleicht alles noch schlimmer macht. Die Todesstrafe sei zudem noch nie Bestandteil der indigenen Justiz gewesen.

Dem widerspricht der Soziologe Marcelo Fernandez Osco, der selbst vom indigenen Stamm der Aymara stammt. Fernandez hat an der Duke University in den USA über indigene Justiz promoviert und ist einer der wenigen Wissenschaftler, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Er ist sich sicher, dass in manchen Dörfern in Bolivien bis heute bei schweren Delikten durchaus die Todesstrafe vollstreckt werde, wenn auch nicht häufig. «In einem Dorf vielleicht alle dreissig bis fünfzig Jahre. Sie soll ihre abschreckende Wirkung bewahren», sagt Fernandez. Nach einer Hinrichtung schliesse das Dorf einen Schweigepakt.

Sich mit der indigenen Justiz auseinanderzusetzen, sei aber noch aus einem anderen Grund schwierig, sagt Fernandez und kritzelt mit einem blauen Marker Wörter und Pfeile auf ein Whiteboard an der Wand. «Recht gesprochen wird in indigenen Sprachen wie Aymara oder Quechua», sagt der Soziologe. «Bei einer Übersetzung ins Spanische geht aber ein Teil des Wortsinnes verloren.»

Traditionen und Paragrafen

Doch nicht nur die Sprachprobleme erschweren eine Umsetzung der Gleichstellung von indigener und regulärer Justiz. Es gebe in der Rechtsprechung der indigenen Völker selber grosse Unterschiede, sagt Eddy Burgoa. So sei nicht vereinheitlicht, in welcher Form Recht gesprochen werde. «Die alltägliche Rechtsprechung kann aber gar nicht vereinheitlicht werden, da der Ablauf der indigenen Justiz nicht in einem Kodex festgeschrieben ist.»

Der Jurist Liborio Uño Acebo, der vom indigenen Stamm der Quechua stammt, versucht seit langem, diese Gegensätze zu überwinden. Er leitet das Programm Ursprüngliches Recht (Cedpor) an der staatlichen Universidad Mayor de San Andrés in La Paz. Ein Papierschild weist zu seinem Büro. Das Treppenhaus ist unverputzt, die Möbel sind zusammengewürfelt. Alles sieht provisorisch aus, obwohl Uño hier seit zehn Jahren in Wochenendkursen lokale Autoritäten fortbildet.

In den Kursen geht es um Traditionen und Paragraphen. Die Frage der Todesstrafe ist für Uño ein formaler Konflikt, kein ethischer: «Es gibt einen Widerspruch zwischen der Verfassung, die die Todesstrafe verbietet, und einigen Dörfern, die sie vollstrecken», sagt Uño. Im Vertrauen erzählten ihm seine StudentInnen manchmal von entsprechenden Fällen. Würde ein Fall tatsächlich einmal öffentlich, müsse das Oberste Gericht – dessen 56 RichterInnen im Oktober erstmals direkt vom Volk gewählt werden – über diesen Verfassungskonflikt entscheiden, sagt er. Ginge es nach Uño, sollte das Recht der Dorfgemeinschaften, die Todesstrafe anzuwenden, jedoch überwiegen. «Schliesslich handelt es sich dabei um souveräne Gemeinschaften, was die Rechtsprechung angeht.»

Mit dem Ley de Deslinde (Abgrenzungsgesetz), das letzten Dezember in Kraft getreten ist, will die Regierung zukünftig auch den KritikerInnen der Gleichstellung den Wind aus den Segeln nehmen. Mit dem Gesetz ist nun klarer definiert, wann die indigene Justiz zuständig ist – und vor allem wann nicht, etwa bei schweren Straftaten wie Mord oder bei Vergehen, die jemand begeht, der nicht Mitglied jenes indigenen Volkes ist, das für die Rechtsprechung in dem Territorium zuständig ist, in dem die Tat passierte. Für VertreterInnen von indigenen Organisationen zeigt dies allerdings, dass die indigene Justiz eben doch nicht gleichberechtigt ist. Sie möchten alle Fälle in den Dörfern verhandeln dürfen und nicht zum blossen Problemlöser bei Viehdiebstahl degradiert werden, wie sie spotten.


Die Angleichung der Justizsysteme : «Gemäss der kulturellen Werte»

Schon lange bevor Spanien im 16. Jahrhundert weite Teile Südamerikas eroberte und den dort lebenden Völkern sein Rechtssystem überstülpte, wurde in den indigenen Gemeinden Boliviens auf dem Dorfplatz Recht gesprochen. Das hat sich auch während der Kolonialzeit nicht geändert.

1994 schliesslich wurde die indigene Justiz in der bolivianischen Verfassung verankert. Doch erst unter dem indigenen Präsidenten Evo Morales wurden in der neuen Verfassung von 2009 die westlich geprägte ordentliche und die indigene Gerichtsbarkeit formal gleichgestellt. In den Artikeln 190, 191 und 192 wird festgehalten, dass die «indigenen und bäuerlichen Nationen und Völker» durch ihre «Mitglieder und Autoritäten» und innerhalb ihres «Rechtsgebietes» eine eigene Rechtsprechung gemäss ihren «Prinzipien, kulturellen Werten, Normen und Verfahren» ausüben dürfen. Die Regierung spricht dabei offiziell von der «indigenen, ursprünglichen, ländlichen» Gerichtsbarkeit, während im allgemeinen Sprachgebrauch meist von der «kommunalen» Justiz die Rede ist.

Durch diese Gleichstellung soll Bolivien nicht nur weiter «dekolonialisiert» werden (ein Hauptanliegen der Morales-Regierung). Auch die seit langem parallel existierenden Rechtssysteme sollen im Sinne eines Rechtspluralismus in Symbiose gebracht werden.

Die grösste Kontroverse dreht sich dabei um die Frage der Todesstrafe, die in der Verfassung verboten ist, aber in der kommunalen Justiz weiter existiert. RegierungsgegnerInnen versuchen immer wieder, die seit Jahren zunehmende Lynchjustiz im Land als Teil der indigenen Justiz auszugeben.