Rund um den Fussball: Acht Polizisten mit Handschellen
Erstmals geht ein Staatsanwalt wegen einer im Internet geäusserten «Aufforderung zu Gewalttätigkeiten» gegen einen Fussballfan vor.
Der Kampf des St. Galler Staatsanwalts Thomas Hansjakob gegen fehlbare Fussballfans hat eine neue Stufe erreicht. Er verurteilte einen Anhänger des FC St. Gallen im Schnellverfahren – nicht wegen Pyros oder einer Schlägerei, sondern wegen eines Eintrags im Fanforum fcsgforum.ch.
Simon Bach (Name geändert) kommt aus St. Gallen und studiert in Bern Geschichte. Seit fünf Jahren ist er in der Hooligandatenbank erfasst, weil er sich an einer Schlägerei mit Fans des FC Luzern beteiligt hatte.
«Am letzten Donnerstag um 6.30 Uhr sind etwa acht Polizisten mit Hausdurchsuchungs- und Haftbefehl in mein Zimmer gestürmt», sagt Bach. Sie hätten den Schlaftrunkenen sofort mit Handschellen gefesselt und den Computer des 30-Jährigen beschlagnahmt. Nach einem Aufenthalt auf dem Berner Polizeiposten sei er in einem Käfigwagen nach St. Gallen gefahren worden, erzählt Bach. Dann gings zur erkennungsdienstlichen Behandlung, «CSI Appenzell», wie es Bach nennt: Fingerabdrücke, Handabdrücke, Fotos, DNA-Entnahme.
Am 16. Februar hatte Bach im Internetforum an einer Diskussion teilgenommen, ob und wie man gegen eine angekündigte verschärfte Stadionordnung vorgehen soll. Bach hielt nichts von einem Stimmungsboykott, wie ihn Fanvertreter angekündigt hatten. Man solle das ignorieren, nicht immer «blauäugig und entrüstet auf solche Vorstösse reagieren». Auf Nachfrage eines anderen Forumsteilnehmers, was man sonst tun solle, schrieb Bach: «Wenn sie einen rauszupfen wollen, halt die ‹Sicherheitsverantwortlichen› tüchtig zusammendreschen. Wie gewohnt. Wenn sie irgendwelche Stadionverbote aussprechen, 90 Minuten lang das Stadion einnebeln. Dagegenhalten halt.»
Bach sagt, mit «Sicherheitsverantwortliche» habe er die Delta-Security gemeint. Jene Firma, die sich in der Vergangenheit den Vorwurf einhandelte, eigentliche Schläger zu beschäftigen. Jene Firma auch, die an einem Auswärtsspiel des FC St. Gallen im Zürcher Letzigrund eine Person aus der Menge heraus zu verhaften versuchte, was ihr wegen der Gegenwehr der St. Galler Kurve aber nicht gelang.
«Der Staatsanwalt bezog das Wort ‹Sicherheitsverantwortliche› auf die eigentlichen Sicherheitsfunktionäre des Vereins, was ich ein Stück weit nachvollziehen kann», so Bach. Er habe Hansjakob gegenüber sofort zugegeben, dass er den Eintrag geschrieben habe. Auch dass der Tatbestand der «Aufforderung zu Gewalttätigkeiten» erfüllt sei, bestreitet er nicht. Aber etwas erstaunt sei er: «Ähnliches haben ich und andere schon hundertmal im Suff irgendwo geschrieben.» Bach findet, es hätte gereicht, ihn auf den Polizeiposten vorzuladen.
«Das hätte man tatsächlich machen können», meint Staatsanwalt Thomas Hansjakob auf Nachfrage. «In dieser Szene muss ich aber davon ausgehen, dass Beweise vernichtet werden.» Man habe beweisen wollen, dass tatsächlich Bach Urheber des Postings war – und das könne man nur mit Spuren auf dem Computer, eine IP-Adresse reiche dafür noch nicht aus. Auch die DNA-Entnahme sei rechtmässig. «Wenn einer mit Gewaltakten droht, dann muss davon ausgegangen werden, dass er diese später auch in die Tat umsetzen könnte.» Der Staatsanwalt räumt ein, dass man derzeit «sensibel» sei, wenn es um Sicherheitsfunktionäre des FC St. Gallen gehe. Hansjakob hatte jüngst Fans wochenlang telefonisch überwachen lassen und für Tage in Untersuchungshaft gesteckt. Es galt einen Jugendlichen zu überführen, der dem Sohn eines Sicherheitsfunktionärs einen Schlag versetzt hatte.
Zurück zum Fall Bach: Am Nachmittag war der Spuk vorbei. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe: fünf Tagessätze à dreissig Franken.
Letzte Frage an Hansjakob: Müssten Sie nicht Hunderte von Leuten verhaften lassen, wenn Sie alle Aufrufe zur Gewalt im Internet verfolgen würden? «Ich kann nur das aufdecken, was mir auch gemeldet wird und die Region St. Gallen betrifft.»