Neues Polizeireglement: Biel soll still sein statt zu festen

Nr. 13 –

Lärm im Haushalt, Lärm von Fernsehgeräten, lärmige Gartenarbeiten, Baulärm, Industrie- und Gewerbelärm, Nachtruhestörung: In Biel muss es ohrenbetäubend laut sein. Diesen Eindruck vermittelt das neue Ortspolizeireglement. «Die Belastungen der Bevölkerung durch Lärm steigen laufend», meint die Stadtregierung. Und hat deshalb einen Stundenplan erlassen, wann «erheblich störender Lärm» zulässig ist, wann «unerheblich störender Lärm» und «kein störender Lärm». Ab 22 Uhr soll es still sein, Übernachten unter Sternen ist verboten. Veranstaltungen und politische Kundgebungen müssen strikt bewilligt werden. Nicht einmal vor der Haustür macht die Polizei halt: Anlässe auf Privatgrund können vorsorglich verboten werden, wenn mit «grosser Wahrscheinlichkeit eine massgebliche Störung» der Ordnung befürchtet wird.

Rund zehn Jahre ist es her, dass sich zahlreiche Schweizer Städte ein neues Polizeireglement gegeben haben: Umstritten waren dabei die Einführung eines Wegweisungsartikels sowie die Videoüberwachung. Sie richteten sich gegen einzelne Störenfriede. Im neuen Reglement aus Biel erscheinen die Masse und ihre Feste als Gefahr. Das passt zu den Diskussionen um Clubs in Bern oder St. Gallen, die von Lärmklagen bedroht sind.

Kritik am Reglement übte in der Vernehmlassung das Autonome Jugendzentrum (AJZ), unterstützt von Beizern und Künstlerinnen: Der angebliche Lärm sei nicht quantifiziert. Schwammige Formulierungen führten zu Willkür. Eine verfehlte Stadtplanung könne man nicht mit Repression lösen. Ein Bürger erinnerte in einer Stellungnahme, dass Biel die Lebendigkeit auszeichne. «Mit dem vorliegenden Entwurf würde Biel so langweilig werden wie die meisten anderen Städte. Ich will echt nicht in einem überdimensionierten Altersheim wohnen.» Nachdem die Stadtregierung die Kritik nicht berücksichtigt hat, überlegt man sich in der Bieler Szene ein Referendum.