Kommentar: Stumm im Super-GAU

Nr. 32 –

Nach einem Super-GAU à la Fukushima könnten die Schweizer AKW-Betreiber und die Atomaufsichtsbehörde Ensi binnen kurzer Zeit nicht mehr miteinander reden – weil das Telefonnetz kollabieren würde. «Beim Ensi und den Kernkraftwerken ist es so, dass sie heute verbunden sind über eine Mietleitung der Swisscom. Die ist nicht ausfallsicher», räumte Christoph Flury, Vizedirektor des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS), letzten Freitag gegenüber Radio DRS ein. Bis Ende des Jahres wird das Amt dem Bundesrat ein Konzept für ein neues Kommunikationssystem vorlegen. Wann man es einsetzen kann, ist ungewiss. Klar ist nur: Es wird teuer. Möge der Super-GAU sich also bitte gedulden.

Klugerweise beschäftigt sich das BABS mit der Frage, was zu tun wäre, wenn der Super-GAU keine Geduld hat. Man kann verseuchtes Land bis zu einem gewissen Mass dekontaminieren. Doch was ist mit Land, das sich nicht dekontaminieren lässt? In Japan hat man beschlossen, Gebiete zu räumen, in denen die Menschen zwanzig Millisievert pro Jahr ausgesetzt wären.

Bern läge mitten in der Zwanzigkilometersperrzone, falls das AKW Mühleberg hochginge. Niemand weiss, wie man die Bundeshauptstadt evakuieren sollte. Man würde zwangsläufig wie in Japan den Grenzwert erhöhen, wie die atomkraftfreundliche Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) rät. Sie empfiehlt, ein Gebiet erst zu räumen, falls die Belastung pro Jahr einen Wert zwischen zwanzig und hundert Millisievert erreicht – zwanzig Millisievert ist die Dosis, die AKW-Arbeiter pro Jahr höchstens abbekommen dürfen. «Das ist eine Empfehlung, eine gesetzliche Grundlage gibt es nirgends», sagt Werner Zeller vom Bundesamt für Gesundheit, «die Schweizer Behörden würden je nach Schwere des Ereignisses handeln. Man müsste dann auch abwägen, was schlimmer wäre: wenn die Leute einen Winter in einem Fussballstadion verbringen müssen oder wenn sie in ihrer gewohnten, aber belasteten Umgebung bleiben können.» Da stellten sich sehr schwierige Fragen wie: Was nehme ich in Kauf, um vielleicht etwas Unangenehmeres zu vermeiden? Bis Ende 2013 sollen diese Fragen verordnungsmässig geklärt werden. In der Zwischenzeit, liebe Menschen der offiziellen Notfallzonen, fragt euch schon mal, was ihr in Kauf nehmen wollt.