Sozialhilfe: Spitzelregime gegen Hilfsbedürftige

Nr. 35 –

Im Kanton Bern zwingt ein neues Gesetz SozialhilfebezügerInnen mit einer Generalvollmacht, die persönlichen Verhältnisse komplett offenzulegen. Fünf Berner Organisationen fechten das Gesetz als verfassungswidrig an. Nächste Woche verhandelt das Bundesgericht in Luzern den Fall.

Die hysterisch geführte Sozialhilfemissbrauchsdebatte führt im Kanton Bern zur systematischen Entrechtung Hilfsbedürftiger. Die bürgerliche Mehrheit aus SVP, BDP und FDP initiierte im Kantonsparlament eine Verschärfung des Sozialhilfegesetzes und boxte sie mit einer Antragsflut gegen den Widerstand der Linken durch. Das Gesetz, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, greift massiv in die Persönlichkeits- und Grundrechte Hilfsbedürftiger ein. Und es verpflichtet VermieterInnen, Firmen, Familienangehörige oder WG-MitbewohnerInnen bei Nachfragen der Sozialbehörden zur Denunziation. So steht es zumindest sinngemäss im Gesetz. Ein Rückfall in vergangen geglaubte obrigkeitsstaatliche Zeiten.

Fünf linke Organisationen (Grünalternative Bern, Demokratische JuristInnen, Partei der Arbeit, Alternative Linke und das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen Kabba) ergriffen das Referendum – und scheiterten. Darauf legten sie beim Bundesgericht in Luzern Beschwerde ein. Die Berner Regierung bestreitet die Beschwerde in allen Punkten. Das Bundesgericht verhandelt den Fall am nächsten Montag. Es wird ein wegweisendes Urteil für alle Kantone sein und letztlich darüber entscheiden, ob SozialhilfebezügerInnen BürgerInnen zweiter Klasse sind.

Nötigung von Hilfsbedürftigen

Stein des Anstosses ist folgende Regelung: «Für Informationen, die gestützt auf die nachstehenden Bestimmungen nicht beschafft werden können, holen die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Personen von den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Gewährung von Sozialhilfe eine Vollmacht ein.» Es geht um nichts weniger als um eine Generalvollmacht, die es den Sozialbehörden erlauben würde, alle Lebensbereiche auszuleuchten.

Wird dieser Gesetzespassus in der Praxis buchstabengetreu angewendet, kommt das einer Nötigung von Hilfsbedürftigen gleich: Wer die Generalvollmacht nicht unterschreibt, erhält keine Sozialhilfe. Das verstösst nach Ansicht der BeschwerdeführerInnen nicht nur gegen Verfassungsgrundsätze des Datenschutzes, sondern verletzt ausserdem das verfassungsmässig garantierte Recht auf Hilfe in Notlagen.

Die Berner Regierung hat inzwischen zuhanden der Sozialbehörden eine «Mustervollmacht» ausgearbeitet und ins Netz gestellt . Die alte Vollmacht bezog sich bloss auf die Abklärung der finanziellen Verhältnisse, in der neuen Vollmacht werden die Sozialbehörden auch ermächtigt, bei Anwälten, Ärztinnen und anderen Institutionen und Personen Erkundigungen einzuziehen. Ausserdem soll der oder die Hilfsbedürftige Personen, die an eine spezielle Schweigepflicht gebunden sind – etwa Ärzte oder Anwältinnen – von ihrer Schweigepflicht entbinden.

Aufforderung zur Denunziation

Im neuen Gesetz findet sich auch ein eigentlicher Spitzelartikel. Er erleichtert nicht nur den Informationsaustausch zwischen Behörden, er verpflichtet auch VermieterInnen, Firmen, Familienangehörige oder WG-MitbewohnerInnen «zur Erteilung mündlicher und schriftlicher Auskünfte, die für den Vollzug erforderlich sind». Die Behörden können solche Informationen ohne Zustimmung und Wissen der betroffenen Person einholen.

Besonders in sich hat es ein Passus, der geradezu zu Denunziation auffordert: «Die in Absatz 1 und 2 genannten Personen und Behörden können den für den Vollzug dieses Gesetzes zuständigen Behörden von sich aus Informationen zukommen lassen, wenn sie sichere Kenntnis haben, dass die von der Meldung betroffenen Personen Sozialhilfe beziehen und die Informationen für die Abklärung der Ansprüche nach diesem Gesetz zwingend erforderlich sind.»

Wer Sozialhilfe beantragt, muss also damit rechnen, dass das private und das geschäftliche Umfeld Bescheid wissen und sie bespitzeln. Daraus können sich direkte Nachteile ergeben, etwa die Kündigung der Arbeit oder der Wohnung, Schnüffelei und Rufmord.

«Entwürdigend»

Margreth Schär war lange SP-Fraktionschefin im Berner Grossen Rat. Sie erlebte damals die Debatte im Parlament. «Bis in die zweite Lesung des Gesetzes stellten die Bürgerlichen Verschärfungsanträge. Sie versuchten alles, damit Sozialhilfebezüger in jedem Fall alles preisgeben müssen. Sie glaubten, mit der Generalvollmacht hätten sie das Ei des Kolumbus gefunden.» Dabei sei klar, dass sie rechtlich nichts wert sei. Anwälte und Ärzte würden bestimmt nicht pauschal ihr Berufsgeheimnis preisgeben.

Schär sagt, diese neuen Gesetzesbestimmungen gingen viel zu weit. Sie seien stossend und menschenunwürdig. «Wer Sozialhilfe beantragt, ist in der Regel in einer Notlage. Und dann setzt man diese Menschen noch pauschal einem Missbrauchsverdacht aus und will sie zwingen, sich vollständig auszuziehen. Es ist ein schlechtes Gesetz. Es gibt Missbräuche, und die muss man bekämpfen, aber die gibt es in allen Lebensbereichen, auch in der Finanzwelt, in der Politik, in den Behörden, wo auch immer.»

Noch arbeiten die Sozialbehörden mit der alten Vollmacht. Dabei geht es allein um die Abklärung der finanziellen Verhältnisse, um Einblick in Konten, Steuerdaten und AHV-Auszüge, wie Felix Wolffers, Vorsteher des Stadtberner Sozialamts, erklärt. «Die Mehrheit der Sozialhilfefälle lässt sich mit einer Überprüfung durch Sozialinspektoren abklären – offene Einkommensfragen gibt es vor allem bei Selbstständigerwerbenden und bei unklaren Familienverhältnissen, beispielsweise bei Paaren, die angeben, sie lebten getrennt, tatsächlich aber leben sie noch in der gemeinsamen Wohnung und erhalten deshalb unrechtmässig mehr Leistungen.» Die Sozialbehörden seien heute schon von den Ressourcen her am Anschlag. Selbst wenn sie wollten: Für Abklärungen ohne konkrete Verdachtsgründe bleibe keine Zeit.

Philippe Perrenoud, Fürsorgedirektor des Kantons Bern, weiss um die Brisanz des neuen Gesetzes. Missbräuche begehe bloss eine kleine Minderheit der Sozialhilfebezüger. Dennoch müssten sie bekämpft werden, sagte er in einer Rede. Er sei aber kein Anhänger eines Überwachungsstaats. Der Kampf gegen Missbräuche solle «allen Grundsätzen unserer demokratischen und freiheitlichen Ordnung» gerecht werden. Deshalb fürchte er das Bundesgerichtsurteil nicht: «Sollte das Bundesgericht gewisse Punkte unserer Gesetzgebung kritisieren, werden wir die entsprechenden Korrekturen vornehmen.» Sollte das Gesetz von «A bis Z» verfassungskonform sein, «werden wir es menschenwürdig vollziehen».

Verschärfung in Zürich

Auch der Kanton Zürich hat sein Sozialhilfegesetz verschärft. Anders als im Kanton Bern gibt es in Zürich keine Generalvollmachten. Allerdings wurde der Informationsaustausch zwischen den Behörden erleichtert. Wie im Kanton Bern können ohne Zustimmung der Betroffenen Dritte über die Lebensumstände der SozialhilfebezügerInnen befragt werden – WG-MitbewohnerInnen, Eltern oder Firmen.