Fumoir: Und jetzt auf Kurdisch

Nr. 9 –

Yusuf Yesilöz sinniert über ein Volksbegehren

Dass Ferhad mich kurz nach 13 Uhr anrief, weckte bei mir den dringenden Verdacht, dass er in den Schulferien nicht den gewünschten Umsatz am Mittag gemacht hatte und auf die Schweizer Bildungspolitik fluchen wollte, weil die Schulen alle zwei Monate für zwei Wochen dichtmachten und deshalb Dönergeschäfte in dieser Zeit sehnsüchtig auf Kundschaft warten mussten wie die hungrigen Bären auf den Frühling.

Der Verdacht entpuppte sich schnell als falsch: Ferhad war so fröhlich am Telefon, als hätte er die Skiweltmeisterschaft gewonnen. Ein klares Zeichen dafür, dass das Geschäft bestens lief. Noch bevor ich ihn fragen konnte, welcher Wind heute seine gute Laune zu mir blies, fragte er, ob ich mich mit der Abzockerinitiative auseinandergesetzt habe und, viel wichtiger, welche Unterschiede diese zwei Vorlagen ausmachten.

Überrollt von der Frage und hocherfreut über das Interesse meines Landsmanns für die Politik unseres Aufnahmelands, sagte ich, dass ich täglich eben gerade über diese Frage lese, aber immer noch nicht richtig verstanden habe, worin die konkreten Unterschiede der beiden Vorlagen lägen. Doch Ferhad hatte sich auf das Gespräch vorbereitet. Er habe die Unterschiede gegoogelt, sagte er, er lese mir einen Artikel einer Tageszeitung über die wichtigsten Unterschiede vor.

Mit seinem kurdischen Akzent, der wie das Geräusch eines Traktors tönt, las er vor, und ich schrieb mit: «Wichtigste Unterschiede gibt es etwa bei den Abgangsentschädigungen und Vorauszahlungen. Während die Initiative goldene Fallschirme vollständig verbieten will, erlaubt der Gegenvorschlag Ausnahmen. Zahlungen sind erlaubt, wenn die Aktionäre sie mit Zweidrittelmehrheit gutheissen. Zu den zentralen Forderungen der Initiative gehört, dass die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrats, des Beirats und der Geschäftsleitung abstimmen sollen. Dies sieht auch der indirekte Gegenvorschlag vor. Bei den Löhnen der Geschäftsleitung sollen die Aktionäre aber via Statuten selbst entscheiden können, ob die Abstimmung bindende oder konsultative Wirkung hat.»

Ich solle ihm die Unterschiede der zwei Vorlagen am liebsten auf Kurdisch verständlich machen, forderte er mich auf, er habe sich nämlich zum Ziel gesetzt zu verstehen, bevor er wieder einmal abstimmen gehe. Dass ich diese verzwickten Details der Schweizer Politik nicht einfach in eine andere Sprache übersetzen konnte, war mir allerdings längst bewusst. Solche Versuche kamen stets der Herausforderung gleich, ein Kamel über einen Hügel zu tragen.

Ich versuchte, ihn abzuwimmeln, und sagte Ferhad, dass ich viel zu tun hätte, er könne ja eine Kundin oder einen Kunden im Dönergeschäft fragen, der oder dem er im Gegenzug Schwarztee in schmalen verzierten Gläsern offerieren würde. Das hatte er schon. Er habe «einen studierten Kunden» am Mittag gefragt. Florian eben habe gesagt, er sei nur hier, um einen scharfen Döner zu essen, für söttigs Zügs habe er kei Ziit. Ferhad solle öpper anderscht fragen.

Auf sein Drängen erklärte ich mich bereit, unter meinen Bekannten eine für uns verständliche Antwort zu finden. Auch nach vier Telefonaten war ich jedoch nicht viel weiter. Manfred beispielsweise gestand, dass er bei anderen Vorlagen immer eine klare Meinung hatte, da habe er nämlich einfach gegen die SVP gestimmt. Dieses Mal sei diese Partei dummerweise gespalten. Jetzt wisse er nicht recht, wie abzustimmen sei. Ich schlug Ferhad vor, dass wir diesmal teetrinkend der Urne fernbleiben.

Yusuf Yesilöz ist Schriftsteller und Dokumentarfilmer. Er lebt in Winterthur. 
Sein jüngstes Buch, «Kebab zum Bankgeheimnis», ist im Zürcher Limmat-Verlag erschienen.