Patentrecht: Monsanto setzt sich durch

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Das Urteil fiel einstimmig: Anfang der Woche entschieden die neun RichterInnen des obersten Gerichtshofs der USA in letzter Instanz, dass das Patentrecht des Saatgutmultis Monsanto unter allen Umständen Gültigkeit habe – selbst wenn das Saatgut des Gentechkonzerns unwissentlich verwendet wurde. Damit endet ein Prozess, den Monsanto seit 2007 gegen den Sojakleinbauern Vernon Hugh Bowman aus dem US-Bundesstaat Indiana geführt hat. Der Vorwurf: Bowman hatte nicht nur gentechnisch verändertes Monsanto-Soja der Sorte Roundup Ready gekauft und den damit einhergehenden Lizenzvertrag akzeptiert, der den Wiederanbau des Saatguts verbietet. Er hatte zudem aus einem lokalen Silo, der undeklariertes Saatgut aus zweiter Hand für «Tierfutter und industrielle Nutzung» anbietet, gekauft und angebaut – ohne dafür Gebühren zu bezahlen.

Da neunzig Prozent der BäuerInnen in der Region ihr Saatgut von Gentechkonzernen wie Monsanto beziehen, ist es quasi unvermeidlich, eine «Patentverletzung» zu begehen. Für dieses Vergehen wird Bowman nun mit rund 85 000 US-Dollar gebüsst, denn ohne das Patentrecht hätte Monsanto laut Gericht «ja kein Geschäft und keinen Anreiz, in die Verbesserung des Saatguts zu investieren».

Monsanto ist berüchtigt für die rigide Praxis, Lizenzverletzungen vor Gericht einzuklagen. GentechkritikerInnen und BäuerInnenorganisationen hatten deshalb auf ein Urteil gehofft, mit dem die Dauer eines Patents limitiert und der Weg für gesetzliche Reformen geebnet werden könnte, um die FarmerInnen aus der Umklammerung von Lizenzverträgen und Kontrollen durch die Gentechfirmen zu befreien.

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