Landfriedensbruch: Polizeilich bewirkte Zusammenrottung

Nr. 26 –

Wegen Landfriedensbruch wird bestraft, wer an einer «öffentlichen Zusammenrottung» teilnimmt, bei der «mit vereinten Kräften» Gewalttätigkeiten begangen werden. Der Strafartikel ermöglicht eine Verurteilung auch dann, wenn den Beschuldigten keine Gewalt nachgewiesen werden kann. Straffrei bleibt nur, wer sich nach der polizeilichen Aufforderung aus der Menge entfernt hat. Zur Freude der Polizei und des hyperventilierenden Stadtberner Sicherheitsdirektors Reto Nause (CVP) hat es die Justiz des Kantons geschafft, selbst dieses grosse Fuder zu überladen.

Der Sachverhalt: Am 21. Januar 2012 kesselte die Berner Polizei hundert Meter nach dem Start eine unbewilligte Demonstration gegen das Weltwirtschaftsforum (Wef) ein. Daraufhin wurde eine einzelne Fackel gegen die Polizei geworfen. Sachbeschädigungen blieben aus, sie waren schlicht unmöglich. Die Polizei kontrollierte insgesamt 172 Leute.

Da die blosse Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration nach dem Kundgebungsreglement der Stadt nicht strafbar ist, wäre die Sache eigentlich erledigt gewesen. Bereits im Februar verurteilte das Regionalgericht jedoch einen der verhinderten DemonstrantInnen wegen «versuchten Landfriedensbruchs». Absurd: Der Artikel kennt gar keinen «Versuch». Denn entweder gab es die «mit vereinten Kräften» ausgeübte Gewalt, oder es gab sie nicht.

Das hat selbst das Obergericht gemerkt: Statt den Beschuldigten aber freizusprechen, verurteilte es ihn am vergangenen Donnerstag nicht wegen versuchten, sondern wegen vollendeten Landfriedensbruchs. Der «zusammengerottete Haufen» sei «latent gewaltbereit» gewesen. Der Fackelwurf eines Einzelnen reichte dem Gericht für diese Behauptung. Dass der Beschuldigte keine Chance hatte, sich aus dem Kessel zu entfernen, hat nicht interessiert.

Praktisch bedeutet das Urteil, dass schon die blosse Präsenz an einer Demonstration zur Verurteilung führen kann. Die Staatsanwaltschaft will nun massenhaft Strafbefehle verschicken. Bleibt zu hoffen, dass das Bundesgericht diesem Treiben ein Ende setzt.