Berner Obergericht: Der eventuell versuchte Landfriedensbruch

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Die Urteilsbegründung des Berner Regionalgerichts klingt ungewöhnlich: Es verurteilte Simon Haas* «wegen eventuell versuchtem Landfriedensbruch». Haas war im Januar 2012 in Bern auf dem Weg zu einer unbewilligten Demonstration gegen das Weltwirtschaftsforum, als er mit rund hundert weiteren DemonstrantInnen von der Polizei eingekesselt wurde. Darauf warf ein Demonstrant eine Fackel Richtung Polizeikette, zuvor wurden vereinzelt Böller gezündet. Es kam zu keiner Sachbeschädigung, und niemand wurde verletzt. Die Polizei verhaftete alle eingekesselten Personen, auch Haas, der einen Pfefferspray bei sich trug. Das Berner Regionalgericht warf ihm vor, er habe sich nicht von den DemonstrantInnen distanziert und hätte Landfriedensbruch begangen, wenn die Polizei nicht eingeschritten wäre. Stephan Bernard, der Anwalt von Haas, reichte gegen das Urteil Berufung ein. Seinem Mandanten sei es nach der Einkesselung nicht möglich gewesen, sich von den DemonstrantInnen zu entfernen.

In einem vergleichbaren Fall klagte die Zürcher Staatsanwaltschaft die Politaktivistin Andrea Stauffacher wegen versuchten Landfriedensbruchs nach der 1.-Mai-Demo 2004 ein. Doch das Bezirksgericht sprach Stauffacher frei.

Im Fall Haas entscheidet nach der Berufung das Berner Obergericht am 20. Juni. Anwalt Stephan Bernard warnt vor der «wegweisenden Wirkung» des Falls: «Somit wäre die Teilnahme an jeder noch so friedlichen unbewilligten Demonstration ein versuchter Landfriedensbruch.» Dies wäre eine Einschränkung der Grundrechte. Deshalb würde er das Urteil bei einer Verurteilung bis ans Bundesgericht weiterziehen.

* Name geändert.