Treuhänder unter Druck: Die Angst der Briefkastenonkel
Jahrelang halfen Schweizer Treuhandbüros und Anwaltskanzleien reichen US-BürgerInnen, Steuern zu hinterziehen. Mit der eben abgeschlossenen Vereinbarung des Bundesrats mit den USA sind sie noch längst nicht aus dem Schneider.
Für den Schweizer Anwalt E. P. wurde der Druck zu gross. Als Mitarbeiter der renommierten Zürcher Anwaltskanzlei Niederer Kraft & Frey (NKF) hatte er zusammen mit Stefan Buck, Leiter der Abteilung Private Banking bei der Zürcher Privatbank Frey, mehreren US-BürgerInnen geholfen, unversteuerte Gelder in der Schweiz zu verstecken. P. gründete zu diesem Zweck etwa in Panama diverse Briefkastenfirmen. Nachdem ihn die US-Staatsanwaltschaft im April angeklagt hatte, reiste er kürzlich nach New York und stellte sich den Behörden. Er unterschrieb ein Geständnis und konnte nach Hinterlegung einer Zwei-Millionen-Dollar-Kaution wieder zurück nach Zürich fliegen.
Der Fall lässt aufhorchen. Nachdem bereits mehrere Anwältinnen und Treuhänder in den letzten zwei Jahren in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und «Verschwörung» zwecks Prellung des US-Fiskus angeklagt worden waren, traf es mit P. nun einen aus einer der grossen Kanzleien. Immer mehr FinanzintermediärInnen – Anwälte, Treuhänderinnen und Verwalter, die ausländische Gelder auf Schweizer Banken anlegen – rücken in den Fokus der US-Ermittlungsbehörden. Viele haben es sich in den letzten Jahren zum Sport gemacht, rund um den Globus Scheinfirmen zu gründen und mithilfe dieser Konstrukte reichen AusländerInnen mutmasslich zu ermöglichen, ihr Geld in der Schweiz unversteuert auf Banken zu platzieren.
«Die grossen Anwaltskanzleien haben alle Altlasten», sagt Valentin Landmann, P.'s Rechtsvertreter in der Schweiz. Doch wolle kaum jemand die Verantwortung übernehmen. So sei P. nach der Anklage von seinen Anwaltspartnern fallen gelassen worden. «Das widerspricht der Ganovenehre», so Landmann. Jetzt müsse man doch zusammenstehen. Landmann ist überzeugt, dass die US-Behörden noch weitere AnwältInnen anklagen werden. In den grossen Kanzleien herrsche Panik.
Daten sammeln, ermitteln, anklagen
Als Gegenspieler der Schweizer Geldverstecker fungiert die Einheit für komplexe Betrugsfälle der Staatsanwaltschaft des südlichen Gerichtsbezirks von New York. Die StaatsanwältInnen dieses Büros haben in den letzten zwei Jahren bereits gegen verschiedene Bankmitarbeiter von UBS, Wegelin, Julius Bär, Frey, der Zürcher und der Basler Kantonalbank, aber auch gegen Schweizer Treuhänder und Anwältinnen Anklage erhoben. Der Schweizer Finanzplatz wird dabei wie ein Drogenkartell ins Visier genommen: Schritt für Schritt ermitteln die Staatsanwälte immer mehr Zusammenhänge aus einer immer grösseren Flut von Angaben und Belegen, die die Banken aus Angst vor Anklagen in den letzten Jahren in die USA geliefert haben.
Dazu kommen die Aussagen von rund 39 000 SteuerbetrügerInnen, die sich selbst anzeigten und nur nach Offenlegung der Namen sämtlicher Mittelsmänner und beteiligter BankmitarbeiterInnen auf eine milde Strafe hoffen können.
Der Aktivismus der US-Behörden ist nicht nur damit zu erklären, dass die US-Regierung alles tut, um die Staatseinnahmen zu erhöhen. Die Schweizer Banken haben in grober Weise frühere Abmachungen missachtet. Im Jahr 2000 hatte sich die Bankiervereinigung zum sogenannten Qualified Intermediary Agreement bekannt, einem Abkommen mit den USA, das die teilnehmenden Banken zu einer bis dahin beispiellosen Offenheit gegenüber einer ausländischen Steuerbehörde verpflichtete.
Viele Banken mochten offensichtlich nicht hinnehmen, dass wegen der neuen Offenheit KundInnen aus den USA ihre Konten leerten. So wurden die Verhältnisse mit dem Aufbau von undurchsichtig verschachtelten Firmenkonstrukten verschleiert.
Dazu zogen die US-KundInnen, nicht selten auf Empfehlung ihrer BankberaterInnen, Schweizer Treuhänder und Anwältinnen bei. Scheingesellschaften in Hongkong, Panama oder auch Liechtenstein, auf deren Namen Konten liefen, sollten Rückschlüsse auf die Begünstigten unmöglich machen. Wenn dann ein US-Kunde Geld von seinem Konto abheben lassen wollte, wurde ihm die Summe teils bar übergeben oder etwa in Form von Travellerchecks nach Hause geschickt. Der inzwischen angeklagte Zürcher Treuhänder J. B. soll auch schon mal ein fünfjähriges Kind eingespannt haben, um einem Kunden auf einer Strasse in Brooklyn einen Sack mit 150 000 Dollar auszuhändigen.
Um keine Spuren zu hinterlassen, erhielten die KundInnen auch keine Bankpost zugeschickt, in E-Mails und Telefonaten wurden Codewörter benutzt. Jemandem im Ausland bei Steuerhinterziehung zu helfen, ist in der Schweiz nicht illegal.
Angst vor US-Reisen
Dieses Spiel ging auch weiter, nachdem die US-Behörden der grössten Schweizer Bank UBS auf die Schliche gekommen waren und die Bank 2009, um eine Klage abzuwenden, Daten von 4500 KundInnen zu liefern hatte. Die FinanzintermediärInnen zogen die Gelder ihrer Kunden bei der UBS ab und legten sie mithilfe von Bankangestellten und wohl auch unter Mitwissenschaft höchster Bankkader – wieder unter dem Namen von Scheinfirmen – flugs bei anderen Banken an; zum Beispiel bei der Bank Wegelin oder auch bei Schweizer Kantonalbanken.
Bei der Treuhand-Kammer – einer Vereinigung von TreuhänderInnen und zumeist grossen Treuhandfirmen – gibt man sich zu den Ermittlungen betont gelassen: Man gehe davon aus, dass sich die Mitglieder standeskonform verhalten und ihre KundInnen «nicht aktiv» bei der Steuerhinterziehung unterstützt hätten, meint Markus Neuhaus, Präsident der Fachgruppe Steuern, gegenüber der WOZ. Neuhaus ist Verwaltungsratspräsident von Pricewaterhouse Coopers, der grössten Steuerberatungsfirma der Schweiz. Er gibt sich überzeugt, dass es sich «um weniger als zehn Personen» aus der Schweiz handle, «die effektiv im Visier der USA sind». Es sei aber nicht auszuschliessen, dass sich «allenfalls mehr Personen vorsichtshalber nicht mehr in die USA begeben». Der in den USA wegen Verschwörung zur Steuerhinterziehung angeklagte Beda Singenberger (vgl. «Lucky Overseas», «Real Cool» und «Wanderlust» ) wird trotz der angeblich klaren Standesregeln der Treuhand-Kammer weiterhin als Mitglied geführt. Ob ein internes Verfahren gegen Singenberger läuft, konnte Neuhaus nicht sagen.
Wesentlich besorgter zeigt sich der Verband Treuhand Suisse, der eher die kleineren Treuhandfirmen vertritt. So erkundigte er sich kürzlich beim Schweizer Aussendepartement, ob «Reisen in die USA für Treuhänder zum Problem werden können», wie einem Brief vom 4. Juli zu entnehmen ist. Beim Justiz- und Polizeidepartement wurde eine Woche später zudem nachgefragt, ob es «für Einzelpersonen möglich ist, auf legalem Weg herauszufinden, ob sie international gesucht werden». Das Bundesamt für Justiz antwortete, dass «eine Person, welche um Auskunft über Fahndungsmassnahmen von ausländischen Behörden ersucht, nur nach Rücksprache mit dem ersuchenden Staat über eine allfällige internationale Fahndung informiert wird».
Vielfach bleibt also für FinanzintermediärInnen unklar, ob sie bereits auf der Fahndungsliste stehen. Im per Internet zugänglichen Fahndungsregister der Interpol sind auch in den USA bereits angeklagte Schweizer Treuhänder nicht aufgeführt. Eine Ausnahme bildet ein Eintrag über Martin Lack, einen ehemaligen Kadermann der UBS, der ab 2003 als unabhängiger Vermögensverwalter geholfen haben soll, Geld von US-Kunden bei der Basler Kantonalbank zu verstecken.
Die Besorgnis der Treuhand Suisse scheint durchaus berechtigt, denn die Ermittlungen der US-Staatsanwaltschaft ziehen immer weitere Kreise und haben den Bankenplatz Schweiz bereits mächtig aufgewühlt. So musste die unter Druck gesetzte Bank Wegelin ihr Privatkundengeschäft notverkaufen, Anfang 2012 wurde sie formell angeklagt. Für Wegelins geschäftsführenden Teilhaber Konrad Hummler, der damals noch als NZZ-Verwaltungsratspräsident amtierte, bedeutete die Anklage einen Karriereknick. Auch die Neue Zürcher Bank musste ihre Tätigkeit wegen der Ermittlungen einstellen. Und die verdächtigte Schweizer Niederlassung der Liechtensteiner Landesbank wird nächstens geschlossen.
Mit ihren Ermittlungen hat die US-Staatsanwaltschaft bereits eine Flut von Daten erhalten, die ihr mit Sicherheit auch neue Erkenntnisse über die Aktivitäten der FinanzintermediärInnen lieferte. Mindestens die Credit Suisse, die Bank Julius Bär, die HSBC Schweiz sowie die Kantonalbanken von Zürich und Basel haben, um einer Anklage zu entgehen, inzwischen reichlich Angaben über die im US-Geschäft engagierten Mitarbeiter und Drittpersonen an die USA gesandt.
Mit dem sogenannten US-Steuerdeal versuchte der Bundesrat im Frühling einen Schlussstrich unter die Angelegenheit zu ziehen. Das Parlament verweigerte allerdings die Zustimmung zu einer Lösung, bei dem ihm der genaue Inhalt des Abkommens vorenthalten wurde. Klar war, dass hohe Bussen, aber auch erneute Datenlieferungen anstehen würden – Daten insbesondere auch über beteiligte FinanzintermediärInnen. Die Verbände der Treuhänder, Vermögensverwalterinnen und Anwälte betrieben denn auch ein intensives Lobbying gegen den Deal.
Noch mehr Infos via Rechtshilfe
Inzwischen haben mehrere Schweizer Banken, gegen die in den USA ermittelt wird, sogenannte Leaver-Listen an die US-Behörden geschickt. Darauf ist angegeben, auf welche andere Banken Gelder von US-Steuerpflichtigen geflossen sind. Diese «Abschleicherlisten» sind für die Staatsanwälte in New York allein noch wenig aufschlussreich. Doch sie ermöglichen es ihnen, von der Schweiz Rechtshilfe zu verlangen, um an weiteres Datenmaterial heranzukommen.
Letzte Woche unterzeichneten das Justizministerium der USA und das Eidgenössische Finanzdepartement eine Vereinbarung. Weitere Banken, die Rechtsverstösse begangen haben, können sich mittels Datenlieferungen selber anzeigen. Sie müssen so nur eine Busse bezahlen, entgehen aber der tendenziell ruinösen Anklage.
Die US-Behörden werden also noch mehr Informationen erhalten, um gegen FinanzintermediärInnen Anklage zu erheben. Die Vereinbarung ist denn auch umgehend bei der Treuhand Suisse auf Ablehnung gestossen: «Wir akzeptieren nicht, dass unsere rechtschaffenen Treuhänder ungerechtfertigt in die Lösung des Steuerstreits involviert werden», sagt Treuhand-Suisse-Direktor Patrik Kneubühl. Die Organisation will im Parlament dafür lobbyieren, dass «der Schutz von Dritten» verstärkt werde. Zudem kündigt sie «rechtliche Schritte» an, «um die Mitglieder angemessen zu schützen».
Dass damit die Datenlieferungen verhindert werden können, darf bezweifelt werden. Für die Banken ist das Abkommen zu wichtig. Einige könnten sonst in den USA angeklagt werden. Wer ihnen half, US-Gelder in der Schweiz zu verstecken, kann eigentlich nur darauf hoffen, dass die US-Staatsanwaltschaft irgendwann andere Prioritäten setzt. Dann, wenn alle beteiligten Banken hohe Bussen bezahlt und die SteuerhinterzieherInnen in den USA ermittelt sind, dann geraten die involvierten Treuhänderinnen und Anwälte vielleicht langsam in Vergessenheit.
Schweizer GehilfInnen
Unter dem Label «Offshore-Leaks» wurde im Frühling dieses Jahres Licht auf die Rolle von Schweizer Firmen im internationalen Geschäft mit Steuervermeidung geworfen. Die Auswertung der Datensätze von zwei Anbietern von Briefkastenfirmen durch eine internationale Gruppe von JournalistInnen, darunter MitarbeiterInnen der «SonntagsZeitung», brachte 300 Personen und 70 Gesellschaften aus der Schweiz zutage, die am Aufbau «hochkomplizierter Finanzkonstruktionen» beteiligt sind. Bei diesen Konstruktionen geht es offenbar häufig darum, Anlagen in der Schweiz zu kaschieren.
Allerdings zeigten die Recherchen des achtzigköpfigen JournalistInnennetzwerks auch die Schwierigkeit auf, aus Angaben über einzelne Scheinfirmen und ihre Hintermänner konkrete Hinterziehung nachzuweisen: Es fehlten bei der Recherche die Daten der Behörden selber. Nur diese wissen, was jemand in der Steuererklärung angibt.
Sanktionen gegen die Schweiz : Auch andere Staaten machen Druck
Auch ausserhalb der USA bleibt der Druck auf die Schweiz als Hort der Steuerhinterziehung hoch. Dem Land drohen vonseiten der G20-Staaten und der OECD Sanktionen. Deshalb hat der Bundesrat Mitte August im Eilverfahren die Vernehmlassung für die Revision des Steueramtshilfegesetzes eröffnet, das erst im Februar in Kraft gesetzt wurde. Betroffene Steuerpflichtige sollen nicht mehr zwingend im Voraus über Datenlieferungen informiert werden. Amtshilfe soll auch geleistet werden, wenn ein Rechtshilfegesuch auf gestohlenen Daten basiert.
Die Erklärung von Bern (EvB) hält den Informationsaustausch zwischen den Steuerämtern einzelner Staaten für positiv. Die entwicklungspolitische Organisation befürchtet aber, dass auch die neuen Regeln nur die reichen Länder betreffen; Steuerfluchtgelder aus Entwicklungs- und Schwellenländern könnten weiterhin angenommen werden.
Die EvB spricht von einer «Zebra-Strategie»: Weissgeld aus den OECD-Ländern, weiterhin Schwarzgeld vom Rest der Welt. Die EvB hat ausgerechnet, dass den Entwicklungs- und Schwellenländern aus den Erträgen der nicht versteuerten Gelder in der Schweiz mehr als doppelt so viele Einnahmen pro Jahr entgehen, wie sie aus der Schweiz Entwicklungshilfe erhalten.