Bundesgericht: Das Recht auf Schüsse übers Tor
Ja, auch mit solch existenziellen Beschwerden muss sich das Bundesgericht zuweilen beschäftigen: Ein Ehepaar aus Wädenswil wehrt sich gegen vereinzelte Fussbälle, die – trotz eines fünf Meter hohen, mit Schall- und Sichtschutz versehenen Maschendrahtzauns – auf seinem Grundstück landen und daraufhin von SpielerInnen in seinem Garten gesucht werden. Wodurch sich das Paar derart in seiner Privatsphäre verletzt sieht, dass es bis vor Bundesgericht ging. Drei Jahre lang zählte es die Bälle. Sein Befund: Pro Tag landete im Schnitt ein Ball auf seinem Grundstück.
Der Fall reiht sich in eine Vielzahl von Streitigkeiten, in denen sich Private gegen «Immissionen» durch die Nutzung von öffentlichen oder halb öffentlichen Räumen wehren. Nachdem das Bundesgericht ein Urteil des Obergerichts von 2012 wegen unvollständiger Begründung aufgehoben hatte, hat nun das Obergericht seinen früheren Entscheid nochmals begründet und bestätigt: Aufgrund eines erhöhten Ruhe- und Erholungsbedürfnisses an Wochenenden und Feiertagen darf die städtische Spielwiese demnach sonntags, in den Schulferien, zwischen Herbst und Frühling sowie bei nasser Witterung nicht bespielt werden. Zudem ist die Stadt dazu verpflichtet, die Fussballtore an Wochenenden und Feiertagen quer anzubringen und in dieser Position anzuketten (ausgenommen bei bewilligten Nutzungen durch Vereine) – jedoch nicht während der ganzen Woche, wie es das Ehepaar beim Bundesgericht erwirken wollte.
Wädenswil ist ein Beispiel dafür, wie weit die Reglementierungswut des öffentlichen Raums gehen kann: Das private Interesse eines einzigen Ehepaars reicht, um die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen in einem ganzen Quartier erheblich zu verringern. Noch in den achtziger Jahren, als in Wädenswil auch spätere Profis wie Alain Nef oder Gürkan Sermeter kickten, wäre es undenkbar gewesen, dass Kinder in den Sommerferien keinen einzigen Ball auf der Wiese treten dürfen. Dieselben BürgerInnen, die sich über das Konsumverhalten der Jugend beklagen, sorgen dafür, dass deren Spiel- und Bewegungsraum immer kleiner wird.