Kolumbien: Das lokale Saatgut wird vernichtet
Der angebliche Schutz geistigen Eigentums an Saatgut kann katastrophale Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit der Bevölkerung haben. Das Beispiel Kolumbien zeigt das.
Über 4000 Tonnen lokal produziertes Saatgut, meist von KleinbäuerInnen, hat das kolumbianische Landwirtschaftsministerium ICA in den vergangenen drei Jahren beschlagnahmt und zerstört, hauptsächlich Reis, aber auch Kartoffeln, Mais und Weizen. Grund für die Zerstörungswut sei die Verordnung 9.70 des Ministeriums aus dem Jahr 2010, erklärt Cynthia Osorio vom Red de Guardianes de Semillas de Vida, einem Netzwerk von HüterInnen einheimischer kreolischer Saatgutsorten. Diese Verordnung hat zum Ziel, die Verwendung von importiertem und heimischem Saatgut zu kontrollieren, und verbietet den BäuerInnen, was sie seit Jahrtausenden tun: ihr Saatgut selbst weiterzuentwickeln, untereinander zu tauschen oder zu verkaufen.
Die Forderung verschiedener BäuerInnenverbände, das beschlagnahmte Saatgut nicht zu zerstören, sondern an bedürftige Familien zu verteilen, wurde von der Regierung ignoriert. Dabei hätte mit den 4000 Tonnen vielen Armen geholfen werden können: Für den Anbau einer Hektare Land, von dessen Ertrag eine Familie leben kann, braucht es bei Mais rund 20 Kilo Saatgut, rund 50 Kilo einer lokalen Bohnensorte oder knapp 200 Kilo Weizensamen.
Entschädigungsforderungen
Die Verordnung basiert auf dem Konzept des geistigen Eigentums von Saatgut und war eine Bedingung für das Freihandelsabkommen zwischen Kolumbien und den USA, das im Mai 2012 in Kraft getreten ist. Verschiedene nationale BäuerInnenverbände und soziale und politische Organisationen unter Federführung der Versammlung der indigenen Völker hatten bereits im Vorfeld gewarnt, dass das Freihandelsabkommen der kolumbianischen Landwirtschaft schaden und die künftige Ernährungssicherheit des Landes gefährden werde.
Zwar hat das Verfassungsgericht Kolumbiens genau mit dieser Begründung das Gesetz 1518 als verfassungswidrig erklärt, mit dem der Kongress im April 2012 das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen übernehmen wollte. Die dazu gehörende Verordnung 9.70 blieb aber in Kraft. Ausserdem haben die USA inzwischen gedroht, eine Entschädigung für die Verluste zu verlangen, die ihnen durch die Nichtanwendung des Gesetzes 1518 angeblich verursacht worden seien, weiss Stephan Suhner von der Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien.
Die repressive Umsetzung der Verordnung 9.70 sowie die Auswirkungen der Freihandelsverträge mit den USA und der Europäischen Union (EU) – etwa durch massenweise Billigimporte und die Verschlechterung der Marktbedingungen einheimischer Produkte – waren eine der Ursachen für verschiedene Proteste in den vergangenen eineinhalb Jahren. So protestierten im vergangenen Jahr die Kaffeebäuerinnen, die Minenarbeiter, die BäuerInnengemeinschaft sowie der Minga, eine Streikbewegung der Indigenenorganisationen. Dabei wurden mindestens ein Dutzend Menschen getötet und Hunderte bei Zusammenstössen mit der Polizei und der Armee verletzt oder verhaftet.
Optimistische AktivistInnen
Dennoch machen die BäuerInnen weiter. Es herrsche eine spürbar optimistische Stimmung, sagt der Aktivist Albeiro Catuche gegenüber der WOZ. Als Mitglied der Versammlung der indigenen Völker sowie der Nationalen Agrar-Koordination Kolumbiens (CNA) hilft er mit, die Proteste abzustimmen, die inzwischen breite Unterstützung finden. Ziel der CNA und des Red de Guardianes sei es, die Freihandelsverträge zu Fall zu bringen. «Das ist ambitiös», sagt Catuche. Doch dadurch, dass so viele Menschen die Folgen der Freihandelsabkommen spüren würden, sei es zu einer Stärkung und grösseren Einheit der sozialen Bewegungen gekommen.
Weiteren Aufwind für ihr Anliegen erhielten die KolumbianerInnen durch einen Entscheid des EU-Parlaments. Anfang März hatte dieses einen Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, bei dem es um eine einheitliche Saatgutverordnung zur Erzeugung und zur Vermarktung von pflanzlichem Vermehrungsmaterial ging. Ein Zusammenschluss von NGOs wie dem Forum Civique oder den landwirtschaftlichen Kooperativen von Longo Maï hatte sich zuvor für die Saatgutsouveränität eingesetzt. Dennoch geht der Kampf weiter. Das EU-Parlament hat nämlich die Kommission mit ihrem Entscheid gleichzeitig aufgefordert, einen neuen Vorschlag vorzulegen. Auch deshalb hat die internationale BäuerInnenvereinigung Via Campesina für den 17. April zu einem globalen Aktionstag aufgerufen. Die Bewahrung des bäuerlichen Saatguts steht dabei im Mittelpunkt.