Das europäische Demokratiedefizit: Ein Wanderparlament im Nirgendwo

Nr. 20 –

Wahl des Kommissionspräsidenten, mehr Mitsprache in vielen Belangen – damit werben alle Parteien für eine Stimmabgabe bei der EU-Wahl. Doch viele Angesprochene bleiben skeptisch.

Nun tingeln sie also durch die Lande und simulieren ein bisschen Wahlkampf, obwohl sie sich in wesentlichen Punkten einig sind – der versierte Taktiker Martin Schulz, seit 2012 Präsident des Europäischen Parlaments, und Jean-Claude Juncker, von 1995 bis 2013 Ministerpräsident der Steueroase Luxemburg. Beide bewerben sich um das Amt des EU-Kommissionspräsidenten, über dessen Besetzung im Herbst erstmals das EU-Parlament abstimmt. Der eine tritt für die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament an, der Zweite für die christlich-konservative Europäische Volkspartei. Es gibt auch andere KandidatInnen – etwa Guy Verhofstadt (Liberale), Ska Keller (Grüne) oder Alexis Tsipras von der linken griechischen Partei Syriza, doch die werden selten zu TV-Debatten eingeladen (jedenfalls nicht zu jenen des deutschen Fernsehens): Sie kommen ohnehin nicht in Betracht.

Nur Mitsprache

Ist das nun der erhoffte Durchbruch zu mehr Demokratie? Darf endlich das EU-Parlament in freier Abstimmung über diesen wichtigen Posten bestimmen, den bisher stets der Europäische Rat – also die Regierungs- und StaatschefInnen – besetzte? Das ist noch nicht ausgemacht. Zwar gibt der Vertrag von Lissabon, seit 2009 in Kraft, dem Parlament dieses Recht, doch die Vorentscheidung trifft weiterhin der Rat der Regierungen, die eigentliche Legislative. Er will seinen Beschluss lediglich «im Licht der Parlamentswahl» fällen, die vom 22. bis 25. Mai abgehalten wird – muss es aber nicht.

Das EU-Parlament (Grosse Ansicht der Grafik) Grafik: WOZ; Quelle Wikipedia, Stand April 2014

Und so wird das EU-Parlament trotz Kompetenzzuwachs auch weiterhin nur ein Mitsprache-, manchmal auch ein Vetorecht haben. Die Initiativ- und Entscheidungsrechte hingegen bleiben dort, wo sie schon immer lagen – bei der EU-Kommission und beim Europäischen Rat der Regierungen. Gewiss, in den vergangenen Jahren gelang es den 766 Abgeordneten, Akzente zu setzen: Sie stoppten 2010 den mit den USA vereinbarten Swift-Vertrag zum Finanzdatenaustausch, lehnten 2012 nach europaweiten Protesten das Acta-Abkommen ab und sprachen sich 2013 kurzfristig gegen den Siebenjahreshaushalt der EU aus. Aber mehr als ein Korrektiv ist das Parlament – das einmal im Monat auch noch für vier Tage von Brüssel nach Strassburg umziehen muss – nicht.

Ein Konstruktionsfehler

Das gab im Februar auch das deutsche Bundesverfassungsgericht zu Protokoll, als es die geplante Drei-Prozent-Sperrklausel verwarf: Solche Hürden seien zwar sinnvoll, um die Funktionsfähigkeit einer gesetzgebenden Versammlung zu sichern, urteilten die Richter. Doch davon könne beim weitgehend rechtlosen Europaparlament keine Rede sein.

Das blieb ja auch bei allen wesentlichen Entscheidungen der letzten Jahrzehnte aussen vor: Bei allen Deregulierungs-, Privatisierungs- und Austeritätsbeschlüssen, vom Maastricht-Vertrag (1991), der Dienstleistungsrichtlinie (2006), dem Lissabon-Vertrag (2009) bis hin zu den Rettungsfonds und Spardiktaten, die Millionen Menschen in den südlichen EU-Staaten ins Elend stürzten, schenkte die EU-Kommission Kapitallobbys wie Business Europe und European Round Table weit mehr Gehör als dem EU-Parlament. Dieses Ungleichgewicht sei kein Zufall, sondern eingebaut, also ein Konstruktionsmerkmal der EU, sagen selbst EU-ParlamentarierInnen.

Auch ein Teil der europäischen Linken, die Europa als «Friedensprojekt» grundsätzlich begrüssen, hält das Demokratiedefizit für systemisch (vgl. «Ich verstehe die linke Kritik an der EU» ). Nur kann man damit weder einen Wahlkampf betreiben noch Menschen für ein Miteinander begeistern. Und so beschloss die deutsche Partei Die Linke vor kurzem, ihre eigentlich zutreffende Beschreibung von der EU als einer «neoliberalen, militaristischen und weitgehend undemokratischen Macht» aus ihrem EU-Wahlprogramm zu streichen.

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