Invalidenversicherung: Eine amtliche Generalverleumdung

Nr. 21 –

Jeden Frühling wartet das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit neuen Zahlen und Fakten auf. Die Medienmitteilungen muten zunehmend wie der Geschäftsbericht eines Konzerns oder dann einer kriminalistischen Institution an.

Im Jahr 2013 registrierte die Invalidenversicherung (IV) gemäss dem Bundesamt 4800 Renten weniger als im Vorjahr. Besonders hoch ist dabei der Rückgang der Neurenten: Diese haben in zehn Jahren um 51 Prozent abgenommen.

Speziell betont wird die «erfolgreiche Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs»: So habe in 570 von 2540 im Jahr 2013 abgeschlossenen Fällen das «bewusste Erschleichen einer Leistung» nachgewiesen werden können, wodurch 173 Millionen Franken eingespart worden seien.

Damit bezichtigt das BSV mehrere Hundert BürgerInnen ohne Rechtsgrundlage einer Straftat – denn gegen die Mehrzahl wurde keine Anzeige erstattet. Zwar hält das BSV in einem ergänzenden Papier fest, dass es den Begriff «Versicherungsbetrug» nicht im Sinn des Strafgesetzbuchs verwendet habe. Das ändert jedoch nichts daran, dass die vorsätzliche Kriminalisierung von Hunderten von IV-RentnerInnen unhinterfragt von den Medien verbreitet wurde.

Derweil geht der Angriff auf die IV-Renten in eine nächste Runde: Vor kurzem hat die zuständige Kommission des Nationalrats beschlossen, den zweiten Teil der gescheiterten 6. IV-Revision neu aufzunehmen. Zur Debatte stehen eine Erhöhung des Invaliditätsgrads, ab dem Anspruch auf eine volle Rente besteht, von 70 auf 80 Prozent, sowie eine Kürzung der Renten für Kinder von IV-BezügerInnen.