IV-Revision: Am besten alle unter dreissig aus der IV kippen?
Der Plan zur Sanierung der Invalidenversicherung ist auf gutem Weg. Trotzdem fordern bürgerliche PolitikerInnen und Wirtschaftsverbände weitere Sparmassnahmen.
Kaum hat das Jahr begonnen, werfen FDP- und SVP-PolitikerInnen zusammen mit dem Arbeitgeber- und dem Gewerbeverband mit neuen Sparvorschlägen zur Invalidenversicherung um sich.
So will etwa die FDP bei den Renten, die IV-BezügerInnen für die Betreuung ihrer Kinder erhalten (derzeit vierzig Prozent einer IV-Rente pro Kind), ebenso kürzen wie bei der Rückerstattung von Reisekosten für medizinische Behandlungen und Eingliederungsmassnahmen. Dem Arbeitgeberverband ist das noch lange nicht genug: Unter Dreissigjährige sollen generell keine IV-Rente mehr erhalten – ausgenommen Menschen mit schweren Geburtsgebrechen.
Doch eine Sparvorlage?
Mit ihren rabiaten Vorschlägen wollen Arbeitgeber- und Gewerbeverband Alain Berset schon mal den Tarif durchgeben – noch bevor der Sozialminister seine Vorlage zur nächsten IV-Revision ins Parlament geschickt hat. Berset selbst lässt seit längerem durchblicken, dass er keine weiteren Sparübungen erwäge. Stattdessen spricht er von einer «Weiterentwicklung der IV». Dabei soll es vor allem um eine verbesserte Integration von jungen Erwachsenen und von psychisch Kranken in den Arbeitsmarkt gehen – und damit verbunden um eine verbesserte Früherfassung. Junge Erwachsene sind die einzige Altersgruppe, bei der die Zahl der Neurenten seit 2003 nicht gesunken ist; und jede zweite Rente wird inzwischen aus psychischen Gründen zugesprochen.
Weitere Sparmassnahmen hält Berset aus guten Gründen für unnötig: Mit den Paketen, die seit 2003 im Rahmen der Revisionen 4, 5 und 6a geschnürt wurden, ist der Plan zur Sanierung der IV auf gutem Weg. Laut Prognosen des Bundesamts für Sozialversicherungen kann die IV ihre Schulden von 11 Milliarden Franken bei der AHV wie geplant bis 2030 begleichen: ohne weitere Sparmassnahmen – und obschon die IV ab 2018 ohne den jährlichen Mehrwertsteuerzuschuss von circa 1,1 Milliarden Franken auskommen muss. Umso absurder sind die Vorschläge der bürgerlichen Wirtschafts- und SozialpolitikerInnen. Darunter auch die schon in der gescheiterten Revision 6b gestellte Forderung, den IV-Grad, der zu einer vollen Rente berechtigt, von 70 auf 80 Prozent zu heben.
Marie-Thérèse Weber-Gobet, Bereichsleiterin Sozialpolitik bei Procap Schweiz, dem landesweit grössten Mitgliederverband von und für Menschen mit Behinderung, ist alarmiert. «Eine weitere Sparvorlage ist absolut nicht notwendig», sagt die Freiburger Politikerin der Christlich-sozialen Partei, die von 2008 bis 2011 in der Fraktion der Grünen im Nationalrat sass. «Bereits die letzten drei Revisionen waren mit Sparmassnahmen verbunden – und haben sich entsprechend ausgewirkt. Von 2003 bis 2013 wurde die Anzahl der Neurenten halbiert. Und auch seither hat sich die Zahl nicht wieder erhöht. Es gibt keine plausiblen Gründe, weitere Sparmassnahmen zu treffen.»
Die Vorlage von Bundesrat Berset sei insofern vertretbar, als sie explizit nicht als Sparvorlage deklariert werde. Nichtsdestoweniger biete sie eine gefährliche Ausgangslage: «Angesichts der heutigen Konstellation im Parlament muss man befürchten, dass sie in eine weitere Sparvorlage kippt.»
«Pervertierung der IV»
Für Weber-Gobet ist das Mass an Sparmassnahmen bei der IV ohnehin schon überschritten. Das veranschauliche eine Statistik zur Entwicklung der Ergänzungsleistungen (EL): «Die Quote der IV-Renten-Beziehenden, die auch EL erhalten, steigt seit 2003 stetig – von 28 Prozent 2003 auf 45,2 Prozent 2015. Geht es so weiter, ist bald jeder zweite IV-Bezüger auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um einigermassen über die Runden zu kommen.» Zum Vergleich: Bei AHV-RentnerInnen ist die Quote der EL-BezügerInnen in derselben Zeit konstant auf etwa 12 Prozent geblieben.
Besonders verheerend sei die Idee des Arbeitgeberverbands, Menschen unter dreissig generell keine IV-Renten mehr zuzusprechen – stattdessen nur noch befristete Taggelder, die mit Eingliederungsmassnahmen verbunden sind: «Das ist ein absolutes No-Go.» Für den Fall, dass eine solche Forderung realisiert würde, fragt sich Weber-Gobet, inwieweit es noch angemessen wäre, von einer Invalidenversicherung zu sprechen: «Der Grundgedanke der IV als existenzsichernde Versicherung, als soziales Netz, das gemäss Verfassung auch Menschen mit Beeinträchtigungen ein gutes Leben ermöglichen soll, wird immer mehr pervertiert.»
Genau eine solche Wandlung der IV aber wäre im Sinn des Arbeitgeberverbands. Schon im Dezember verwies er auf eine Erhebung des Bundesamts für Statistik, wonach bereits 72 Prozent der beeinträchtigten Menschen erwerbstätig sind: «Das zeigt: Die IV wandelt sich zusehends in eine Integrationsversicherung», so der Verband.
Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik beim Arbeitgeberverband, sieht denn auch in der Idee, Menschen unter dreissig keine IV-Renten zu gewähren, nicht primär einen Spargedanken. Vielmehr gehe es darum, das «grosse Potenzial» zu nutzen, das der Wirtschaft und der Gesellschaft entgehe, wenn junge Erwachsene voreilig eine Rente bekämen: «Die berufliche Wiedereingliederung ist umso schwieriger, je jünger jemand ist, der eine IV erhält.» Es gehe um den Grundsatz «Zuerst Eingliederung – dann Renten». Kurzfristig würde das die Kosten der IV zwar erhöhen – langfristig aber, so glaubt Kaiser, könnten sie dadurch reduziert werden. «Das soll aber keineswegs heissen, dass jemand, bei dem sich der Versuch als erfolglos erweisen sollte, später nicht doch eine IV-Rente beziehen können soll.»
Ab in die Sozialhilfe?
Marie Thérèse Weber-Gobet räumt zwar ein, dass es sinnvoll sei, möglichst viele Jugendliche und junge Erwachsene in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. «Doch a priori gleich alle unter Dreissigjährigen aus der IV zu kippen, ist absolut unverantwortlich. Tausende von psychisch oder körperlich Beeinträchtigten würden dadurch früher oder später in die Sozialhilfe abgeschoben. Zumal sich weitere Fragen stellen: Was, wenn die dazu notwendigen Arbeitsplätze gar nicht vorhanden sind? Und sind Wirtschaft und Arbeitgeberverbände tatsächlich bereit, Hand zu bieten und den notwendigen Effort zu leisten, damit Integration für Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt gelingen kann?»
Auch was mit jenen passieren würde, die ab dem dreissigsten Lebensjahr aufgrund von psychischen oder anderweitigen Beeinträchtigungen trotz allem nur beschränkt oder gar nicht erwerbstätig sein können, bleibt offen. Würden sie dann auf einmal eine IV-Rente erhalten? Oder doch in die Sozialhilfe abgeschoben werden? Sodass das, was von den Wirtschaftsverbänden mit «Integration» umschrieben wird, letztlich doch eher mit «Exklusion» bezeichnet werden sollte?
Eine Ahnung davon, wie fatal sich der Ausschluss aus der IV auf die Betroffenen auswirken kann, gibt eine Umfrage, die die Psychiaterin Doris Brühlmeier unlängst bei BerufskollegInnen in den Kantonen Zürich und Aargau gemacht hat: 40 von 43 PatientInnen, denen infolge der IV-Revision 2005 die IV gestrichen wurde, landeten in der Sozialhilfe. Sehr oft damit verbunden: schwere Depressionen und kostspielige Behandlungen.