Und ausserdem: Die ExtremistInnen des Strafrechts

Nr. 22 –

Verwahrungs-, Ausschaffungs-, «Pädophilie-Initiative» … Die Forderungen nach härterem Strafrecht nehmen kein Ende. Neustes Müsterchen ist eine Motion von CVP-Ständerat Pirmin Bischof, die von 27 seiner KollegInnen, unter ihnen auch Grüne und Sozialdemokraten, unterzeichnet wurde. «Das Strafregister macht Richter blind», meint der Motionär. Weil die Justiz aus dem Register entfernte Vorstrafen von Beschuldigten nicht mehr zur Kenntnis nehmen könne und dürfe, würden diese immer wie «Ersttäter» behandelt. Das führe zu Fehlern bei der Strafzumessung, anders gesagt: zu Kuscheljustiz. Bischof fordert deshalb: Erstens sollen auch gelöschte Einträge für Staatsanwaltschaften und Strafgerichte weiterhin sichtbar sein. Und zweitens sollen für «schwere Delikte» die Löschungsfristen «angemessen» verlängert werden. Wozu noch längere Fristen, wenn die Strafjustiz ohnehin alle Vorstrafen sehen soll, egal wie lange sie zurückliegen? Was soll daran «angemessen» sein?

Schon nach geltendem Recht bleiben Strafen von fünf und mehr Jahren Haft nach Verbüssung zwanzig Jahre lang gespeichert. Ein heute 25-jähriger Täter erführe also frühestens mit 
50 Jahren die Gnade des Vergessens. Strafen von einem bis zu fünf Jahren bleiben fünfzehn Jahre lang im Register. Zehn Jahre beträgt die Frist für Freiheitsstrafen unter einem Jahr, für Geld- und für bedingte Strafen. Und solche «Milde» gibt es nicht bei schweren Delikten, sondern nur bei Bagatellen.

Vergessen darf aber keine blosse Gnade, sondern muss ein Recht sein. Die Entfernung von Vorstrafen aus dem Register ist institutionalisierte Verhältnismässigkeit. Die hat in der Welt der StrafrechtsextremistInnen des Ständerats keinen Platz. «Einmal verurteilt, immer verdächtig und immer gefährlich», lautet die Parole von Bischof und Co. – und der Bundesrat folgt ihnen. Das Anliegen sei «berechtigt» und werde bei der anstehenden Revision des Gesetzes berücksichtigt, heisst es in der kargen Antwort, mit der die Landesregierung letzte Woche dem Parlament die Motion zur Annahme empfahl.