Lohngleichheit: Freiwillig gehts nicht

Nr. 25 –

Gewerkschafterinnen fordern eine Behörde zur Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau. Doch damit ist es nicht getan.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit; die Forderung ist uralt. Das sagt jedoch nichts über ihre Dringlichkeit aus. Seit 18 Jahren gibt es das Gleichstellungsgesetz, bereits seit 33 Jahren ist die Rechts- und somit auch die Lohngleichheit von Mann und Frau in der Bundesverfassung verankert. Doch wie die Lohnstrukturerhebung 2012 zeigt, verdienen Frauen heute durchschnittlich noch immer 18,9 Prozent weniger als Männer. Dabei müssen sich Frauen in Kaderpositionen gar mit einem Durchschnittslohn begnügen, der 32 Prozent tiefer ist als der ihrer Kollegen.

Die Schere zwischen Frauen- und Männerlöhnen hat sich in den vergangenen Jahren sogar vergrössert (2010 lag die Differenz noch bei 18,4 Prozent). Der vom Bundesrat lancierte Lohngleichheitsdialog wurde im Februar abgeschlossen, um nicht zu sagen: für gescheitert erklärt. Statt der erhofften 200 hatten sich nur 50 Unternehmen daran beteiligt. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wird Ende Juni den Evaluationsbericht des Lohngleichheitsdialogs und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen präsentieren.

Nulltoleranz bei Verstössen

Während die Bürgerlichen dafür plädieren, weiterhin auf Freiwilligkeit zu setzen, haben die Gewerkschaftsfrauen die Nase voll. «Die Umsetzung eines Verfassungsauftrags kann nicht der Freiwilligkeit überlassen werden», sagt Christina Werder, Zentralsekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) zur WOZ. «Die Durchsetzung darf nicht einfach an die einzelne Frau delegiert werden, die klagen muss. Das Problem muss kollektiv angegangen werden. Wir wollen nicht wieder wie schon bei der Mutterschaftsversicherung fünfzig Jahre warten müssen, bis der Verfassungsauftrag umgesetzt wird. Nun ist die Politik in der Verantwortung.»

Deshalb haben die SGB-Frauen vergangene Woche, unmittelbar vor dem 14. Juni, dem 13. Jahrestag des Frauenstreiktags, einen offenen Brief an den Bundesrat geschrieben – mit deutlichen Forderungen. So sollen die Unternehmen ihre Löhne in regelmässigen Abständen überprüfen müssen. Zudem soll auch eine nationale Behörde solche Überprüfungen von Amtes wegen vornehmen und bei Verstössen gegen die Lohngleichheit Klage erheben, eine Busse oder Verfügungen aussprechen können. «Bei festgestellter Lohnungleichheit gilt Nulltoleranz», schreiben die Gewerkschaftsfrauen in ihrem offenen Brief. Als zentrales Instrument zur Herstellung von Lohngleichheit führen sie zudem die Lohntransparenz innerhalb der Betriebe an.

Teilzeit als Aufstiegshindernis

Lohntransparenz ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Lohngleichheit, zu diesem Schluss kam auch das Nationale Forschungsprogramm «Gleichstellung der Geschlechter» (NFP 60), dessen Resultate vor wenigen Wochen veröffentlicht wurden. Einer Studie des Programms ist zu entnehmen, dass Frauen bereits beim Berufseinstieg für gleichwertige Arbeit und bei gleicher Ausbildung weniger Lohn erhalten. «Transparenz ist unabdingbar», sagt Brigitte Liebig, Präsidentin der Leitungsgruppe des NFP 60, «der nicht öffentliche Status der Lohnverhältnisse ermöglicht und begünstigt Lohnungleichheiten. Doch auch andere Umstände arbeiten der Lohnungleichheit zu.»

So zeigt die NF-Studie unter anderem auf, wie Lohnunterschiede zur Zementierung der Geschlechterverhältnisse beitragen: Teilzeitpensen, wie sie oft von Frauen wahrgenommen werden, werden verhältnismässig schlechter entlöhnt als Vollzeitpensen und bieten kaum Aufstiegsmöglichkeiten. Im Fall einer Familiengründung zeigt sich daher meist folgendes Muster: Wer weniger verdient, also weniger zum Haushaltsbudget beiträgt, bleibt eher zu Hause und schmeisst den Haushalt. «Der Entscheid für ein bestimmtes Familienmodell ist für viele Paare nicht Ergebnis echter Wahlfreiheit, sondern Anpassung an gegebene Rahmenbedingungen», schlussfolgert die Studie. Gleichstellung von Mann und Frau soll demnach vermehrt auch bei Männern ansetzen, indem familienfreundliche Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die den Vätern Engagement in der Familie ermöglichen. Denn, so ist dem Synthesebericht der NF-Studie zu entnehmen: «Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt bedeutet mehr als die freiwillige Herstellung von Lohngleichheit für gleichwertige Arbeit.»