Kampf um Lohngleichheit: Warum verdient eine Pflegerin weniger als ein Banker?
Die Revision des Gleichstellungsgesetzes verspricht, was sie nicht halten kann: endlich für Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu sorgen. Es braucht deshalb endlich eine politische Lösung für den Care-Sektor.
Der Gegensatz könnte nicht grösser sein: Noch vor einer Woche demonstrierten auf dem Bundesplatz christliche FundamentalistInnen mit bunten Fahnen gegen das Recht auf weibliche Selbstbestimmung. Am selben Ort endet kommenden Samstag die Demonstration der Gewerkschaften und Frauenorganisationen, die für Lohngleichheit und gegen die Diskriminierung von Frauen auf die Strasse gehen. Sie fordern ein, was bereits seit 37 Jahren in der Bundesverfassung und seit 22 Jahren im Gleichstellungsgesetz verankert ist: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Die Demonstration kommt zum richtigen Zeitpunkt. Zwei Tage später verhandelt der Nationalrat die Revision des Gleichstellungsgesetzes.
Dieses Gesetz war bislang so zahn- wie wirkungslos. Die Frauen mussten sich ihr Recht auf Lohngleichheit immer wieder gerichtlich erkämpfen. Die Datenbank der Fachstellen für Gleichstellung führt 285 solche Verfahren auf. Als einer der ersten Fälle – lange vor der Gesetzesverabschiedung – gilt die Klage von sechs Krankenpflegerinnen gegen die Stadt Zürich. Sie forderten 1982 mit Verweis auf die Bundesverfassung Lohnnachzahlungen von insgesamt 27 000 Franken. Es sei diskriminierend, argumentierten sie, dass sie weniger verdienten als Beschäftigte in klassischen «Männerberufen» in der städtischen Verwaltung: Waagmeister Schlachthof, Sanitäter, Zeichner. In vielen weiteren Fällen erhielten die Klägerinnen – und ein paar wenige Kläger – seither mehr Lohn zugesprochen.
100 000 Franken für eine Klage
Lohnklagen sind trotz der erzielten Erfolge nicht unumstritten: «Die Verantwortung wird den betroffenen Frauen zugeschoben», sagt Christine Flitner vom VPOD, der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes. «Eigentlich ist Lohngleichheit ein Verfassungsrecht. Wieso müssen Frauen das also selber einklagen?» Das künftige Gleichstellungsgesetz würde eine Klage zumindest erleichtern, weil die UnternehmerInnen verpflichtet würden, eigenständig Lohnanalysen durchzuführen.
«Die Chancen für Lohnklagen hängen heute häufig vom Fachwissen der Gerichte ab», sagt Flitner. Oftmals würden diese die Beweislastumkehr zu wenig beachten. Diese sieht vor, dass nicht die betroffene Person Lohnungleichheit beweisen muss, sondern das Unternehmen darlegen muss, dass keine Lohndiskriminierung vorliegt. Lohnklagen seien zudem aufwendig, dauerten mehrere Jahre und könnten teuer werden. Eine erst kürzlich abgelehnte Lohnklage von KindergärtnerInnen kostete alle beteiligten Verbände zusammen mehr als 100 000 Franken.
Hinzu kommt: Lohnungleichheit kann nur bei einem einzelnen Unternehmen beanstandet werden. Das kommt zwar dem VPOD zugute, da bei den von ihm vertretenen Berufsgruppen jeweils die öffentliche Hand als Unternehmen fungiert. Damit können vor Gericht verschiedene Berufe miteinander verglichen und Lohnerhöhungen erkämpft werden. Das heisst aber auch: In der Privatwirtschaft sind den Frauen und Gewerkschaften oftmals die Hände gebunden, weil nur innerhalb einer Firma geklagt werden kann und es dort schwieriger ist, Lohndiskriminierung nachzuweisen. «Die Privatisierung von Spitälern bedeutet für uns, dass solche Vergleiche schwieriger geworden sind», sagt Flitner. Eine Klage wie jene der Zürcher Krankenpflegerinnen, die 1996 vom Kanton Zürich eine Einstufung in eine höhere Lohnklasse forderten, indem sie ihren Job mit dem von PolizistInnen verglichen, wäre darum heute nicht mehr so einfach möglich, sagt sie. «Diese Lohnklagen hatten eine klare präventive Wirkung, weil die Kantone ähnliche Fälle vermeiden wollten.» Sie betont aber: «Lohnklagen sind immer das letzte Mittel, wenn alles andere versagt hat.»
Würden Lohnklagen mit dem neuen Gleichstellungsgesetz überflüssig? Wohl kaum. Der Gesetzesvorschlag des Bundesrats mit seinem Verzicht auf Sanktionsmöglichkeiten für fehlbare Unternehmen ist nicht viel mehr als eine symbolische Geste. Das Gesetz beträfe nur das einzelne Unternehmen. Damit fällt die Möglichkeit weg, ausserhalb des öffentlichen Dienstes branchenübergreifend Löhne zu vergleichen. Gerade das ist aber der entscheidende Punkt: Berufe im Care-Sektor – etwa in der Pflege, in Schulen oder sozialarbeiterischen Diensten – haben wegen ihrer geringeren Wertschöpfung tiefere Löhne als andere Berufe. Sechzig Prozent der Frauen arbeiten jedoch im Care-Sektor. Oder anders: Rund achtzig Prozent der Angestellten im Care-Sektor sind Frauen und damit strukturell benachteiligt.
Die unerklärte Diskriminierung
Wichtig ist auch: Das Gleichstellungsgesetz bezieht sich vor allem auf eine Zahl, die in der aktuellen Debatte gerade viel Raum einnimmt: 7,4 Prozent. So viel beträgt gemäss dem Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien der «unerklärte Lohnunterschied», also die «aktive Diskriminierung». Der Fokus auf diese Zahl sei nicht unproblematisch, findet Tove Soiland, feministische Philosophin aus Zürich. Denn damit streite man sich nur um den kleinsten Teil der Lohnungleichheit. «Dass Frauen grundsätzlich weniger verdienen als Männer, hat grösstenteils nicht mit aktiver Diskriminierung zu tun.» Der Druck auf die Löhne im Care-Sektor sei struktureller Natur und damit nicht einklagbar. Denn im Care-Sektor, also dort, wo es um die «Sorge für und Versorgung von Menschen» geht, können weniger Gewinne erzielt und darum auch nur tiefe Löhne bezahlt werden. «Viel skandalöser als diese nicht erklärbaren Unterschiede in einem Unternehmen finde ich die Tatsache, dass eine Pflegefachfrau weniger verdient als ein Banker.»
Demonstration #Enough18 – für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung: Samstag, 22. September 2018, 13.30 Uhr, Schützenmatte Bern.