Wichtig zu wissen: Personen mit Seele

Nr. 39 –

Die verkehrte Welt

Es war einmal im Jahre 2014: Es existierten verschiedenerlei Lebewesen auf dem kleinen Fleckchen Erde, das sich Schweiz nannte. Es gab Persönlichkeiten wie zum Beispiel einen Herrn Gemeindepräsidenten oder eine Frau Gemeindepräsidentin, beispielsweise Peter Riebli aus Buckten, Baselland, oder Therese Schläpfer aus Hagenbuch, Zürich.

Und es gab gewöhnliche Personen vielerlei Gestalt, darunter auch ganz gfürchige. Beispielsweise gab es Personen wie den gemeinen Sozialhilfebezüger oder, noch schlimmer, den gemeinen Sozialhilfebezüger mit Migrationshintergrund. Dieser war eine sogenannte Persona non grata, übersetzt: nicht gratis, für Gemeinden wie Buckten und Hagenbuch. Die Persönlichkeiten aus Gemeinden wie Buckten oder Hagenbuch fürchteten sich sehr. Sie fürchteten, dass der Sozialhilfebezüger ihnen die in jahrelanger Arbeit vorangetriebene Steuersenkungsstrategie vermasselte, auf die sie so stolz waren, und so die Gemeinde in eine schlimmere Schieflage geriete als das Freilichtmuseum Ballenberg.

Die «Basler Zeitung» zum Beispiel formulierte die Sorgen von Herrn Riebli aus Buckten folgendermassen: «Der 58-Jährige, der als leitender Manager bei einem Basler Grosskonzern arbeitet, sieht seine Bemühungen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen Bucktens durch den immer gefrässiger werdenden Sozialstaat gefährdet.» Solcherlei Befürchtungen nahm eine andere Person wiederum sehr ernst. Aber dazu später.

Es gab natürlich auch noch andere Personen. Die juristische Person zum Beispiel. Juristische Personen waren lustige Gesellen, die sich weitaus grösserer Beliebtheit erfreuten als der Sozialhilfebezüger. Solche mit Migrationshintergrund waren sogar hochwillkommen. Deshalb musste nun der Bund auch dafür sorgen, dass die juristischen Personen mit Migrationshintergrund nicht weitermigrierten, und plante darum eine neue Unternehmenssteuerreform, die sie zum Bleiben animieren sollte. Und während man bei der Person des Sozialhilfebezügers die Steuern erhöhen musste, weil er nicht ging, musste man bei der juristischen Person die Steuern senken, damit sie blieb. Tönt kompliziert, war aber so.

Manche behaupteten, juristische Personen hätten keine Seele. Stimmte aber nicht. Unlängst hatte das Bundesgericht einer juristischen Person eine Genugtuung zugesprochen, weil diese in ihrer Persönlichkeit verletzt worden sei. Eine Genugtuung bekommt man in einem solchen Fall dann, wenn man – so die gängige Definition – grosses seelisches Leid erleiden musste. Damit war klar: Juristische Personen hatten definitiv eine Seele.

So auch die Schweizerische Volkspartei SVP, die als Verein gemäss Artikel soundso ZGB organisiert und somit ebenfalls eine juristische Person war. Und genau die wollte den Persönlichkeiten aus Buckten, Hagenbuch und anderswo nun helfen, den gemeinen Sozialhilfebezüger – insbesondere den mit Migrationshintergrund – loszuwerden. Denn der, so vermutete man, besass möglicherweise gar keine Seele.

Bei Susi Stühlinger sind die Semesterferien 
zu Ende.