Freihandelsabkommen: Die EU-Kommission auf Schmusekurs

Nr. 18 –

So breit und so international war schon lange keine Bewegung mehr. Am vorletzten Wochenende haben im ganzen EU-Raum, in Nordamerika und in über einem Dutzend weiterer Staaten Zehntausende gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und Ceta protestiert: 750 Aktionen in knapp fünfzig Ländern zählte die globalisierungskritische Bewegung Attac.

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP zwischen den USA und der EU (siehe WOZ Nr. 15/2015 ) und das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada senken Sozial- und Umweltstandards, untergraben die Demokratie und stärken die Macht der internationalen Konzerne – so argumentieren jedenfalls die FreihandelskritikerInnen. Und sie bekommen immer mehr Zulauf: Bisher haben europaweit über 1,7 Millionen EU-BürgerInnen eine Initiative unterschrieben, die den sofortigen Stopp der Verhandlungen verlangt.

Mittlerweile zeigt der Protest Wirkung. Nach übereinstimmenden Berichten der deutschen Zeitungen «Handelsblatt» und «Süddeutsche» wird die TTIP nicht mehr während der Amtszeit des US-Präsidenten Barack Obama abgeschlossen werden. Zu gross ist der Widerstand der US-Gewerkschaften und des linken Flügels der Demokratischen Partei – und zu nahe liegt der US-Vorwahlkampf. Auch der Chefunterhändler der Europäischen Union, Ignacio García Bercero, geht inzwischen davon aus, dass die TTIP-Verhandlungen erst nach 2016 beendet werden.

Zudem schlägt nun die EU-Kommission eine «Strategie der Besänftigung» ein. Sie will mit ihrer «Charmeoffensive», so das «Handelsblatt» (das seiner Ausgabe am letzten Donnerstag den Titel «Erfolg für TTIP-Gegner» gab), einen «Keil in die Phalanx der Gegner treiben».

Konkret geplant sind Zugeständnisse bei der für Investitionsstreitigkeiten vorgesehenen privaten Gerichtsbarkeit. Die Verfahren sollen «transparenter», die RichterInnen «unabhängiger» werden. Bisher waren, wie von den Geheimgesprächen nach aussen drang, hinter verschlossenen Türen agierende Schiedsstellen geplant, gegen deren Urteil keine Berufung eingelegt werden kann. Doch der Grundsatz bleibt: Konzerne, die ihre Profitabilität durch Regierungsmassnahmen etwa im Umwelt- oder Beschäftigtenschutz beeinträchtigt sehen, sollen auch künftig Staaten auf Schadenersatz verklagen können.