Radio- und Fernsehgesetz: Mit Gebühren die Archivschätze heben

Nr. 22 –

In der Diskussion um eine neue Gebührenregelung für die SRG ist derzeit viel von der zukünftigen Programmgestaltung der Staatssender die Rede. Bisher kaum erwähnt wurde, dass das neue Radio- und Fernsehgesetz RTVG auch eine Wirkung auf Programme aus der Vergangenheit hat: Die Finanzierung der Erhaltung von audiovisuellen Medienträgern kann nämlich neu über Gebührengelder finanziert werden.

Darauf weist Christoph Stuehn hin. Er ist Direktor von Memoriav, dem Verein zur Sicherung des audiovisuellen Kulturguts der Schweiz: In einem persönlichen Leserbrief, der sich auf der Website des Vereins findet, schreibt er: «Das Gesetz schafft eine sichere Finanzierungsquelle für die öffentliche Zugänglichkeit der Rundfunkarchive.» Aus technischen Gründen sei diese nur mit sehr viel Aufwand zu bewerkstelligen. Bisher wird der Verein über das Bundesamt für Kultur und die jeweiligen Projektpartner finanziert.

Der Verein Memoriav hat seit 1990 über eine Million Medien gerettet und erhalten, und zwar längst nicht nur solche aus dem Bestand der SRG. Der Bogen reicht von Kurzfilmen des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes über die Aufnahmen der Zürcher Jugendbewegung des Videoladens bis zu Tonbandkassetten des Schweizerischen Cabaret-, Chanson- und Pantomimenarchivs.

Ein Teil der historischen Quellen ist über das Informationsportal memobase.ch zugänglich. Memoriav-Direktor Stuehn betont denn auch: «Zugang bedeutet im Jahr 2015 wenn immer möglich online. Je tiefer die Zugangsbarrieren, desto mehr wird das Material genutzt.»