Justiz: «Man hält Menschen gefangen für Morde ohne Leiche»

Nr. 33 –

Die Strafvollzugspraxis wird totalitärer. Ein Gespräch mit der Basler Kriminologin Nadja Capus über die fortschreitende Verlagerung vom bestrafenden zum präventiven Strafrecht und darüber, wie die Zukunft der Gefangenen «kolonisiert» wird.

Er ist die neuste Errungenschaft des Präventionsstrafrechts und seit Mitte 2013 im federführenden Kanton Zürich sowie in Luzern, St. Gallen und im Thurgau Standard: der «risikoorientierte Sanktionenvollzug» (ROS), der mit schematischen Abläufen und der Fokussierung auf einen möglichen Rückfall der Verurteilten einen weiteren Abbau von Freiheitsrechten bedeutet.

Freiheitsrechte werden in der Diskussion um das sogenannte Rückfallrisiko zu Kategorien in Excel-Tabellen: Nach dem «Mord am Zollikerberg» (1993) hatten sich die Behörden darauf konzentriert, bei bestimmten TäterInnengruppen mit schweren Delikten Rückfallprognosen zu professionalisieren. Dieser Standard wird heute als Qualitätssicherungsinstrument verkauft – eine Versicherung für jene, die entscheiden müssen, ob sie jemanden nach verbüsster Strafe aus der Haft entlassen wollen oder nicht. Aber darf die Gesellschaft einem Menschen, der seine Strafe abgesessen hat, eine Therapie verschreiben? Darf sie ihm, wie es der ROS ermöglicht, wie im Fall des Ökoaktivisten Marco Camenisch vorschreiben können, mit wem er sich nach seiner Strafe abgeben darf und mit wem nicht?

Die grosse Screeningmaschine

Im Kanton Zürich werden seit der Einführung des ROS nicht mehr nur schwere Gewalt- und Sexualdelikte einem Screening unterzogen, sondern alle Straftaten. Und zwar mit dem sogenannten Fall-Screening-Tool (FaST). BeamtInnen lesen die Fallakte, streichen an, welche der vorgegebenen Punkte zutreffen, welche Delikte begangen wurden, ob es Vorstrafen und soziale Auffälligkeiten gab. Je nachdem kommt dabei ein A, B oder ein C heraus: «geringer Abklärungsbedarf», «erhöhter Abklärungsbedarf bezüglich allgemeiner Delinquenz» oder «erhöhter Abklärungsbedarf bezüglich Gewalt- und Sexualdelikten».

Es ist eine grosse Screeningmaschine, die hier angeworfen wurde. Sie führt dazu, dass Strafgefangene immer weniger schnell beim ersten möglichen Termin bedingt entlassen oder in den offenen Strafvollzug verlegt werden. Diesen Umstand kritisierte kürzlich in der WOZ Martin Vinzens, Direktor der offenen Strafanstalt Saxerriet (siehe WOZ Nr. 29/2015 ). Der linke Strafverteidiger Bernard Rambert sagte eine Ausgabe zuvor: «Als junger Anwalt habe ich mit Gutachten von Psychologinnen und Psychologen operiert, um eine mildere Strafe und eine ambulante Massnahme herauszuholen. Wenn ich heute einen Klienten berate, sage ich in den meisten Fällen: ‹Boykottiere das Gutachten! Wenn du Pech hast, finden die irgendeinen Knacks bei dir, und dann bist du in der Maschine drin. Du läufst Gefahr, dass du auch nach Verbüssung deiner Strafe nicht rauskommst.›»

«Tyrannei des Wahrscheinlichen»

Die Basler Strafrechtlerin Nadja Capus kritisiert die fortschreitende Verlagerung vom bestrafenden zum präventiven Strafrecht: «Die Summenwerte von Prognoseinstrumenten zeigen an, wer mit welcher Wahrscheinlichkeit in den nächsten sieben oder zehn Jahren rückfällig wird. Es ist anmassend zu meinen, man könne über Jahre voraussehen und eine Aussage treffen, wie hoch die Rückfallgefahr ist. Psychiater können allenfalls mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten. Richter, die aufgrund der Daten einen Entscheid fällen müssen, können das nicht. Sie können niemanden zu sechzig Prozent verwahren.»

Mit Verweis auf den französischen Juristen Antoine Garapon und den britischen Soziologen Anthony Giddens nennt Capus diese Entwicklung «Tyrannei des Wahrscheinlichen» und «Kolonisierung der Zukunft»: «Wenn ich Ihnen voraussage, dass Sie das Risiko in sich tragen, in den nächsten drei Jahren eine Brandstiftung zu begehen: Was macht das mit Ihnen? Dazu gibt es bis heute keine Untersuchungen. Klar ist: Man spricht den Menschen die Entwicklungsfähigkeit ab und schreibt ihnen Dinge zu, die sie nicht begangen haben. Man hält heute Menschen gefangen für Morde ohne Leiche, für eine Vergewaltigung, die nicht stattgefunden hat. Für eine Brandstiftung, wo nichts brannte.»

Die BefürworterInnen des Präventionsstrafrechts entgegnen: «Aber es brannte mal ein Haus, es könnte wieder eines brennen.» – «Wir reden hier von der Zukunft», sagt Capus. «Es geht nicht mehr um die Strafe wegen einer begangenen Tat, sondern darum, ob man einen Menschen über seine Strafe hinaus durchleuchten, abklären und im äussersten Fall wegsperren soll, weil wieder etwas passieren könnte. Man erweckt mit den neuen Methoden den Eindruck, ein spezielles Nachtsichtgerät zu besitzen, mit dem man den Seelenalgorithmus eines Menschen erkennen kann. Aber die Juristerei ist eine unpräzise Wissenschaft. Dasselbe gilt für die Psychiatrie, wenn es um die Einschätzung einer Rückfallgefahr geht. Es wird suggeriert, dass es sich bei der Risikoabklärung um eine objektive, neutrale Wissenschaft handelt. Der Mensch entspricht nicht solchen mathematischen Mustern.»

Menschen als Excel-Tabellen: eine bedrückende Nachricht im Zeitalter des enthemmten Übergriffwahns des Staats durch totale Überwachung. Ein unheiliges Zusammenspiel rechter HardlinerInnen und linker LegalistInnen findet im Präventionsstrafrecht seine Zuspitzung. Wenn wir alle grundsätzlich verdächtig sind – und darauf, so Capus, läuft die derzeitige politische und gesellschaftliche Entwicklung hinaus –, werden wir zu einer psychiatrisch beglaubigten, kantenlosen Gesellschaft: «Wenn man zur Überzeugung gelangt, dass man Rückfälle mit Sicherheit verhindern kann, gelangt man irgendwann auch zur Überzeugung, dass man mögliche Täter herausfiltern kann, bevor etwas passiert. Diese Forderung steht heute im Raum. Wenn man dieses Denken ernst nimmt, muss man die Screening-Tools ausweiten wollen, nicht bloss wie bereits heute auf Delinquenten, sondern auf alle Menschen.»


WOZ: Nadja Capus, wie soll so etwas funktionieren?
Nadja Capus: In der Geschichte der Kriminologie kommt es zyklisch zu dieser Forderung: Warum nicht gleich Kindergärten nach sozial auffälligen Kindern durchleuchten und die Ergebnisse mit den Erkenntnissen der Forschung abgleichen: Welche Tätergruppen wurden bereits im Kindergarten auffällig? Diese Logik bedeutet im Umkehrschluss: Wenn sich ein Gewalttäter schon im Kindergarten auffällig verhielt, bedeutet das, dass alle, die im Kindergarten sozial auffällig sind, potenzielle Straftäter sind. Die neue Unersättlichkeit des Staats ist extrem gefährlich. Rückfälle wird es weiterhin geben, gleichzeitig steigt der Anspruch, solche Risiken frühzeitig zu erkennen. Damit steigt auch die Enttäuschung über Rückfälle und sinkt das Vertrauen in das Strafjustizsystem weiter. Das wird zu neuen Initiativen führen, die zwei Grundpfeiler des Strafrechts, die Verhältnismässigkeit und die Unschuldsvermutung, weiter schwächen werden. Die nächste gefährliche Initiative steht bereits an: Im Mai 2016 stimmen wir über die Volksinitiative zur Einführung der Staatshaftung für Rückfälle ab.

Was bedeutet diese Initiative?
Richter sollen persönlich haftbar gemacht werden, wenn ein Rückfall passiert. Es geht um Geld, um Entlassung, um den Verlust der Pension. Wer wird dann noch bereit sein, unabhängig Urteile zu fällen und die Entlassung veranlassen? Nur ein kleiner Kreis von Personen, die sich strengen Einschränkungen und repressiven Vorgaben unterwerfen, etwa jenen des ROS. Die Entscheidungsfreiheit eines demokratisch gewählten Richters wird massiv eingeschränkt. In dieselbe Kerbe schlägt die SVP, wenn sie die Strafzumessungsfreiheit von Richtern beschränken will.


Nadja Capus zitiert Hans Felix Pfenninger, einen Zürcher Strafrechtler aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Dieser sei der Meinung gewesen, dass sich eine Gesellschaft auch selbst verletze, wenn sie einen Menschen einsperre. «Diese Sichtweise ist uns fremd geworden. Es geht heute nicht mehr um Resozialisierung, es geht um Risikomanagement.» Die neoliberale Gouvernementalität, sagt Capus, stehe am Anfang dieser Entwicklung.

Vorwurf Täterschutz

«‹Rechtsstaatlichkeit› ist heute ein Schimpfwort, weil es Beschränkung suggeriert», sagt die Strafrechtlerin. Diese Beschränkung sei der Schutz vor dieser zunehmenden Unersättlichkeit des Staats, der Sucht, die Gesellschaft uneingeschränkt kontrollieren zu wollen: «Wenn Sie in einem Verfahren bei einer Befragung gefoltert wurden, darf man diese Aussagen nicht verwenden. Wir haben uns Regeln auferlegt, wie wir zu unserem Wissen kommen. Das bedeutet, dass wir gewisse Dinge ausschliessen. Und das tun wir, weil wir darin einen Gewinn sehen. Der Gewinn liegt im Schutz vor einer übergreifenden Staatsmacht, zum Beispiel vor sadistischen Befragern. Bei diesem Schutzmechanismus geht es nicht um Täterschutz, wie heute suggeriert wird. Es geht um den Schutz der Regeln unseres Zusammenlebens.»

Der Vorwurf des Täterschutzes sei bei der Debatte um Rückfallprävention mit Prognoseinstrumenten zentral: «Das wird auch beim ROS relevant. Es wird suggeriert, dass Delikte verhindert werden könnten, wenn man sich bloss an die Vorgaben halte. Das ist gefährlich und anmassend. Und es ist unredlich. Es vermittelt den Eindruck, dass die Psychiater im Dienst des ROS Opferschutz betreiben würden – und Richter mit ihrem rechtsstaatlichen Getue das Gegenteil.» Dass PsychiaterInnen überhaupt in diese populistisch aufgeheizte richterliche Rolle kämen, stelle der Gesellschaft ein schlechtes Zeugnis aus, die je länger, je mehr so tue, als kämen StraftäterInnen nicht aus ihrer Mitte, sondern seien «die anderen». Und als könne man, einer allgemeinen Konsumhaltung entsprechend, jegliche gesellschaftliche Verantwortung delegieren. Capus: «Opferschutz ist nicht die Aufgabe einzelner Psychiater. Es ist eine elementare gesamtgesellschaftliche Aufgabe.»

Nadja Capus

Die Strafrechtlerin und Kriminologin Nadja Capus (44) lehrt an der Universität Basel. Im Rahmen ihrer Förderprofessur des Schweizerischen Nationalfonds arbeitet sie an einem Projekt zu Einvernahmeprotokollen von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten: Können unterschiedliche Protokollstile einen Freispruch oder eine Verurteilung beeinflussen? Nadja Capus ist mit dem Schriftsteller Alex Capus verheiratet.