Mario Fehrs Staatstrojaner: Juso zieht Anzeige nicht weiter

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Es wird gemauschelt im Zürcher Justizapparat. Im September reichte die Juso bekanntlich Strafanzeige gegen SP-Sicherheitsdirektor Mario Fehr wegen der geheimen Beschaffung von Überwachungssoftware, einem sogenannten Staatstrojaner, ein. Angezeigt hat die Juso zudem auch die Zürcher Staatsanwaltschaft sowie das Zwangsmassnahmengericht, das den Einsatz der Überwachungssoftware bewilligt hat. Die Anzeige gegen Fehr soll jetzt nicht weiter vor Bundesgericht gezogen werden.

Letzte Woche hat die Geschäftsleitung des Kantonsparlaments entschieden, Fehrs Immunität nicht aufzuheben. Dieser Entscheid ist in mehrerer Hinsicht fragwürdig. Erstens kannte der Kantonsrat die Faktenlage nicht vollständig. Esther Guyer (Grüne) und Markus Bischoff (AL) hatten Einsicht in die Bewilligungen des Zwangsmassnahmengerichts zum Einsatz der Software gefordert, blieben mit ihrem Antrag jedoch chancenlos. Es ist also nach wie vor nicht bekannt, unter welchen Umständen der Staatstrojaner zum Einsatz kam. Der Kantonsrat verliess sich lieber auf die Empfehlung des mit der Anzeige betrauten Staatsanwalts Hans Maurer, Fehrs Immunität nicht aufzuheben. Und dies ist der zweite Knackpunkt. Da der Einsatz der umstrittenen Software jeweils von der Staatsanwaltschaft beantragt wurde, müsste Maurer gegen seine eigenen KollegInnen – oder im dümmsten Fall gegen sich selbst – ermitteln, würde er die Strafuntersuchung überhaupt an die Hand nehmen. Juso-Anwalt Marcel Bosonnet hat deshalb beantragt, Maurer müsse wegen Befangenheit in Ausstand treten. Wie nun bekannt geworden ist, hatte das Obergericht den Juso-Antrag bis nach dem Kantonsratsentscheid über Fehrs Immunität sistiert. Die entsprechende Mitteilung des Obergerichts liegt der WOZ vor.

«Dieser Beschluss des Obergerichts ist absolut unverständlich», sagt Marcel Bosonnet. Er verunmöglichte dem Kantonsparlament einen Entscheid aufgrund der vollständigen Faktenlage. Die Juso wird die Aufhebung von Fehrs Immunität jedoch rechtlich nicht weiterverfolgen. «Es hat wenig Sinn, damit vor Bundesgericht zu gehen», sagt Oliver Heimgartner, Kopräsident der Zürcher Juso. «Wenn sich Justiz und Politik gegenseitig schützen, ist es mit unseren beschränkten Mitteln unmöglich, Gerechtigkeit einzufordern.» Die Strafanzeige gegen das Zwangsmassnahmengericht sowie die Staatsanwaltschaft will die Juso laut Heimgartner jedoch aufrechterhalten: «Wir fordern, dass sich ein ausserkantonaler Staatsanwalt der Sache annimmt.»