Zürcher Asylpolitik: Mario Fehr und die «Fake News»

Nr. 27 –

Zürichs Umgang mit Asylsuchenden während der Coronakrise ist Gegenstand einer Strafanzeige. Statt die Antwort der Justiz abzuwarten, greift Sicherheitsdirektor Mario Fehr seine KritikerInnen an. Nun haben sich diese beim Regierungsrat beschwert.

Ihn schützt die Immunität: Die KollegInnen von Regierungsrat Mario Fehr (SP) sollen ihn aber dazu anhalten, «tatsachenwidrige Aussagen zu unterlassen». Foto: Alexandra Wey, Keystone

Geht es um die Einhaltung der Coronaregeln, kennt Mario Fehr kein Pardon. «Es darf nicht sein, dass am Schluss der Eindruck bleibt, es werde mit unterschiedlichen Ellen gemessen», verkündete der Zürcher SP-Regierungsrat kürzlich in der NZZ. Fehr bezog sich auf einen Zwist mit der Stadtzürcher Polizeivorsteherin Karin Rykart. Die hatte dafür plädiert, politischen Protest zuzulassen, Fehr hingegen pochte auf ein absolutes Demonstrationsverbot. Covid-19-Verordnung ist schliesslich Covid-19-Verordnung, da gibt es nichts zu diskutieren, Grundrechte hin oder her.

In anderen Bereichen scheinen Fehr die Coronaregeln allerdings nicht so wichtig zu sein. Nämlich dann, wenn es um die BewohnerInnen der kantonalen Notunterkünfte (NUK) geht. Ihr gesundheitlicher Schutz in den ersten Wochen der Pandemie ist zurzeit Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung, die sich immer mehr zuspitzt: Am Montag haben der Berufsverband Demokratische JuristInnen Schweiz (DJS) und die Asylorganisation Solidarité sans frontières (Sosf) beim Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen Fehr eingereicht.

Der Gegenangriff

Die Auseinandersetzung begann Ende Mai: Damals reichten sechs Asylsuchende, die DJS und Sosf gemeinsam eine Strafanzeige gegen Fehr und mehrere Kaderleute der Sicherheitsdirektion sowie der Firma ORS als Betreiberin der Zürcher NUKs ein. Das Verfahren sei zurzeit pendent, heisst es bei der Staatsanwaltschaft.

Auf siebzig Seiten zeichneten die KlägerInnen die katastrophalen Zustände in den Asylzentren in den ersten Wochen der Coronakrise nach: unzureichende Hygienemassnahmen und mangelhafte Information, kaum Möglichkeiten zur Einhaltung der Abstandsregeln und zu späte Isolierung Erkrankter. Ihr Schluss: Fehr habe zu wenig unternommen, um die Asylsuchenden vor Corona zu schützen. Unter anderem werfen sie ihm deshalb Nötigung und Körperverletzung sowie die vorsätzliche Widersetzung gegen die Covid-19-Verordnung vor.

Auf die prekäre Situation hingewiesen hatten über Wochen nicht nur BewohnerInnen der Unterkünfte und die Hilfsorganisationen, sondern auch mehrere ÄrztInnen. Auch waren die Zustände Gegenstand diverser Medienberichte. Geht es nach Mario Fehr, sind die Zeugnisse nichts weiter als «Fake News», wie er sich an einer Pressekonferenz zur aktuellen Situation im Asylbereich ausdrückte.

Auf die Anzeige reagierte der selbstverliebte Regierungsrat so, wie er noch immer auf Kritik reagiert hat: beleidigt. Fehr ging zum Gegenangriff über und versuchte, seine GegnerInnen zu diffamieren. Die Anzeige sei «ein krasser Missbrauch des Strafrechts für politische Zwecke», sagte er vor den Medien, die darin geäusserten Vorwürfe seien «haltlos». Dass sich die getroffenen Massnahmen bewährt hätten, zeige sich schon allein daran, dass in den Unterkünften nur acht Personen erkrankt seien.

Mario Fehr, der Wohltäter? Dass das so nicht ganz stimmt, findet der Arzt Theo Leutenegger, der seit Jahren Menschen in den NUKs medizinisch betreut. «Da hat man einfach riesiges Glück gehabt. Das ist sicher nicht das Verdienst von Mario Fehr», sagte er dem «Tages-Anzeiger».

In einer Medienmitteilung qualifizierte Fehr auch die ErstatterInnen der Strafanzeige ab. Darunter seien «abgewiesene Asylsuchende, die die Schweiz längst hätten verlassen müssen». Niemand offenbar, dem man Glauben schenken müsse. Die Behauptung ärgert Anwalt Marcel Bosonnet, der die KlägerInnen juristisch vertritt: Sie sei nachweislich falsch, weil sich mehrere der Personen in einem Asylverfahren befänden. «Davon abgesehen gelten Grundrechte und die Schutzbestimmungen der Covid-19-Verordnung für alle – auch für jene also, die von Nothilfe leben», sagt er.

Schützenhilfe von der SVP

Den DJS und Sosf stösst derweil noch etwas anderes sauer auf: dass Fehr seinen Departementsapparat dafür nutze, um Stimmung gegen sie zu machen. Deshalb doppeln sie nun mit der Aufsichtsbeschwerde nach. «Mit den tatsachenwidrigen Behauptungen versucht Fehr, die Öffentlichkeit, aber auch die KantonsrätInnen hinsichtlich eines Strafverfahrens in unzulässiger Weise zu beeinflussen», schreiben sie. Die Angst ist womöglich nicht unbegründet. Denn um gegen Fehr ermitteln zu können, müsste der Kantonsrat dessen Immunität aufheben – ein Vorgang, der derzeit wenig wahrscheinlich scheint.

In dem Schreiben, das der WOZ vorliegt, wird der Regierungsrat aufgefordert, Fehr anzuweisen, «tatsachenwidrige Aussagen in Zusammenhang mit der Strafanzeige gegen ihn zu unterlassen». Anwalt Bosonnet sagt dazu: «Die Beschwerde richtet sich gegen Fehrs ehrverletzende Behauptungen. Wir wollen nichts anderes, als dass die Justiz ungehindert ihre Arbeit aufnehmen kann.» Die Staatskanzlei bestätigt den Eingang der Beschwerde, nimmt «zu laufenden Verfahren» aber keine Stellung. Die Sicherheitsdirektion lässt eine Anfrage unbeantwortet.

Und wie reagiert die Politik? Nach Bekanntwerden der Anzeige bekam Fehr prompt Schützenhilfe von der SVP. «Linke, gut situierte und sorgenfreie Juristen» hätten «die Zeit im Home-Office genutzt, um Fehr vor den Kadi zu zerren», liess sie mitteilen.

Thomas Forrer, Fraktionschef der Grünen im Kantonsrat, bezeichnet Fehrs Reaktion auf die Anzeige als «kommunikative Unsittlichkeit». Sollte sich der Verdacht als begründet erweisen, müsse man ihn auch untersuchen können. «Die Qualifizierung einer Strafanzeige als politisch ist dann doch ein unüblicher Vorgang für ein Regierungsmitglied und ziemlich fragwürdig.» Und FDP-Fraktionschefin Beatrix Frey-Eigenmann sagt über Fehrs Vorgehen: «Das ist typisch Mario Fehr.» Sie begrüsse es aber, dass er sich als Chef hinter seine Angestellten stelle.

Kritik an der Zürcher Asylpolitik in Zeiten von Corona hat derweil auch das Bundesgericht geübt: Mitte Juni rügte es die kantonale Ausschaffungspraxis. Weil Ausschaffungen zurzeit nicht möglich seien, sei auch die Administrativhaft unzulässig. Im Gegensatz zu Zürich waren andere Kantone weniger restriktiv und hatten Personen aus der Haft entlassen, die wegen der Pandemie nicht ausgeschafft werden konnten. Da wären sie wieder, die unterschiedlichen Ellen.