Gentech-Moratorium: Ewiger Aufschub? Oder ein Wunder?
Aus ursprünglich fünf Jahren sollen sechzehn werden: Der Bundesrat will einen kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen erneut aufschieben, und zwar bis 2021. Doch dieser Entscheid vom vergangenen Dezember ist eigentlich ein resignierter Nichtentscheid.
Vor drei Jahren hatte der Bundesrat das revidierte Gentechnikgesetz und die Koexistenzverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die umstrittene Verordnung sah unter anderem einen Minimalabstand von nur gerade zwölf Metern zwischen einem Gentechweizenfeld und anderen Weizenfeldern vor. Gesetzesvorschlag und Verordnung formulierten die ungebrochene Hoffnung des Bundesrats in eine zumindest teilweise gentechbasierte Landwirtschaft.
Knapp 130 Organisationen nahmen Stellung. Als kleinster gemeinsamer Nenner resultierte lediglich die Verlängerung des Status quo, also ein Anbauverbot mit Ausnahmen zu Forschungszwecken. Die Bedenken der Organisationen wogen schwer: der drohende Imageverlust für die nicht länger gentechfreie Schweiz, die technisch aufwendige und teure Trennung von gentechnisch veränderten und unveränderten Pflanzen – und nicht zuletzt die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung. Diese ist gegenüber der Gentechnik skeptischer eingestellt denn je.
Angesichts dieser Einwände erstaunt es, dass der Bundesrat sich nicht endlich zu einem Anbauverbot durchringen konnte. JuristInnen streiten sich längst darüber, ob eine weitere Verlängerung des Moratoriums überhaupt rechtens ist. Um sich dennoch alle Türen offen zu halten, argumentiert der Bundesrat im Kreis: Das verlängerte Moratorium solle genutzt werden, um die Diskussionen sachlich weiterzuführen und das Gentechnikgesetz entsprechend anzupassen. Die zugehörige Koexistenzverordnung hingegen will er erst überarbeiten, sobald sich eine Lockerung oder Aufhebung des Moratoriums abzeichne.
Die Katze beisst sich also in den eigenen Schwanz. So lange, bis sich die Skepsis der SchweizerInnen gegenüber der Gentechnik auf wundersame Weise in Luft auflöst – oder die nächste Moratoriumsverlängerung ansteht.