Sex, Strafen, Skandale: SVP: Schweizerische Verbrecher Partei *

Nr. 6 –

Diebstahl, Betrug, vollendeter Mordversuch: Die SVP will kriminelle AusländerInnen ausschaffen. Dabei hätte sie in ihren eigenen Reihen genug aufzuräumen.

Was ist los in Erlen? Seit letztem Sommer ist die Thurgauer Gemeinde in Aufruhr. Der Grund: anonyme E-Mails, in denen ein Hauswart beschuldigt wird, Kinder sexuell belästigt zu haben. Doch vergangene Woche wurde bekannt: Die Anschuldigungen sind haltlos. Und: Hinter den anonymen Mails steckt der SVP-Ortspräsident Peter Steffen. Diese Woche ist Steffen zurückgetreten. Die Staatsanwaltschaft untersucht, es gilt die Unschuldsvermutung.

Doch die Frage, die sich nach Erlen stellt: War das ein Einzelfall?

Keine andere Partei fordert so konsequent und beharrlich die Bestrafung von Kriminellen. Seit Jahrzehnten behauptet sie in Sicherheitsfragen die Themenführerschaft. Sie beklagt sich über «Kuscheljustiz» und fordert «Opferschutz statt Täterschutz» oder – wenn es um AusländerInnen geht – «endlich» ihre Ausschaffung. In grossflächigen Zeitungsinseraten wirbt sie derzeit damit, «die Fakten» zu präsentieren. Vor lauter «Ausschaffung» und «Durchsetzung» scheint sie die kriminellen InländerInnen zu vergessen: die in ihren eigenen Reihen, die – wären sie AusländerInnen – mannigfach des Landes verwiesen werden müssten.

Am 18. April 2002 veröffentlichte die WOZ unter dem Titel «SVP: Schweizerische Verbrecher Partei» erstmals eine SVP-Skandalchronik: Unterschlagung, Drohung, Betrug – zahlreiche Delikte waren dabei. Die Liste der in Strafverfahren verwickelten SVP-PolitikerInnen ist seither viel länger geworden. Nicht alle sind rechtskräftig verurteilt. Viele Gerichtsfälle sind in zweiter oder höherer Instanz hängig. Einige Verfahren befinden sich erst im Untersuchungsstadium. Und doch zeigt sich: Immer wieder geraten SVP-ExponentInnen mit dem Gesetz in Konflikt. Mit dabei: ehemalige und amtierende NationalrätInnen, Regierungsmitglieder, lokale Parteipräsidenten und Parteisekretäre.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und weil wir finden, fast jede und jeder habe eine zweite Chance verdient, gewähren wir in einzelnen Fällen Teilanonymität.

Das sind die Fakten, die Fälle, alphabetisch sortiert. Res ipsa loquitur.

* Das Wort «Verbrecher» ist hier – dem Sprachgebaren der SVP-Kampagnen angepasst – volksmundlich und nicht fachjuristisch zu verstehen.

Martin Baltisser, Silvia Bär: Rassendiskriminierung (1. Instanz)

«Kosovaren schlitzen Schweizer auf» – damit warb die SVP im Wahljahr 2011. Und dafür wurden die Verantwortlichen Anfang Mai letzten Jahres verurteilt. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig, weil die erstinstanzlich verurteilten SVP-BürokratInnen Martin Baltisser und Silvia Bär dagegen Berufung eingelegt haben. Parteipräsident Toni Brunner, der für das Inserat mitverantwortlich war, konnte nicht vor Gericht gestellt werden, weil seine Immunität als Parlamentarier nicht aufgehoben wurde. Obwohl nicht rechtskräftig, ist der Urteilsspruch des Strafgerichts Bern-Mittelland gegen die SVP-Kader bemerkenswert: Zum ersten Mal seit der Einführung der Rassismusstrafnorm im Jahr 1994 wurden die Verantwortlichen für eine Kampagne einer nationalen Partei verurteilt. «Die Banalität des Rassismus», titelte die WOZ. Das Urteil zeige, wo der Rassismus hocke: «in der Mitte der Gesellschaft».

Roger Etter: Vollendeter Mordversuch und Veruntreuung

«Es fehlt nur noch Mord» – so überschrieb die WOZ am 18. April 2002 die originale SVP-Skandalchronik. Einen aufsehenerregenden Versuch unternahm bald darauf der Tessiner SVP-Grossrat Roger Etter: Im Februar 2003 schoss er einem Bauunternehmer ins Gesicht, um eine millionenschwere Veruntreuung zu vertuschen. Am 6. September 2004 wurde er von einem Geschworenengericht in Lugano wegen vollendeten Mordversuchs und Veruntreuung zu elf Jahren Zuchthaus verurteilt. Etter gab die Veruntreuung zwar zu, sprach aber von einem Schiessunfall. Das Tessiner Kassationsgericht bestätigte 2005 den Schuldspruch, ebenso das Bundesgericht ein knappes Jahr später.

Erich Hess: Blaufahren

«Ich habe noch keine Provokation bereut», sagte der heutige Nationalrat einst der «Berner Zeitung». Auch nicht die, als er ausländische Sozialhilfeempfänger mit Ameisen verglich. Es habe sich denn auch nicht um einen direkten Vergleich gehandelt, sondern um eine Fabel. Mit dem Gesetz in Konflikt kam der Lastwagenfahrer, als er sich im Mai 2009 das Auto von Grossrat Thomas Fuchs auslieh. Prompt rammte er einen anderen Wagen. Niemand wurde verletzt. Aber Erich Hess verlor vorübergehend seinen Fahrausweis. Denn er war blau: 0,9 Promille. – Seither trinkt Hess nicht mehr, wenn er fährt, und hat in einer Art tätiger Reue am vergangenen Silvester im Rahmen der Aktion Nez Rouge betrunkene AutolenkerInnen nach Hause chauffiert.

Alois H.: Diebstahl

Alois H. war 1992 Mitbegründer der luzernischen SVP. 2000 wurde er in den Grossen Stadtrat gewählt, trat aber noch vor Amtsantritt zurück. Im März 2005 verurteilte ihn das Kriminalgericht Luzern wegen bandenmässigen Raubes und mehrfacher Freiheitsberaubung zu achtzehn Monaten Gefängnis bedingt. Er hatte laut Anklage drei Männer zu einem Einbruch bei einem Bijoutier in Willisau motiviert. Die Einbrecher bedrohten den 71-Jährigen und seine Frau mit einer Pistole, fesselten beide und verschwanden mit einer Beute im Wert von 836 000 Franken. Das Gericht erachtete es als erwiesen, dass Alois H. als Tippgeber gehandelt und mit Informationen einen bedeutsamen Tatbeitrag geleistet habe. Den eigentlichen Überfall hatten Mitglieder einer kosovarischen Familie ausgeübt, bei der Alois H. gewohnt hatte, als er in deren Heimat ein Geschäft aufzubauen versuchte. Weil ihm die Vorgehensweise der Täter nicht angerechnet werden konnte, ging das Obergericht in seinem Urteil vom September 2006 nur noch von Diebstahl aus und senkte die Gefängnisstrafe auf fünfzehn Monate. Dabei blieb es auch, nachdem Alois H. im Oktober 2007 vor Bundesgericht abgeblitzt war.

Hans Rudolf K.: Betrug und wieder Betrug

Der ehemalige Aargauer SVP-Grossrat Hans Rudolf K. wurde Ende August 2005 vom Bezirksgericht Baden wegen versuchter Erpressung, mehrfacher Veruntreuung sowie gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Hans Rudolf K. hatte sich hochgearbeitet, baute sich eine Millionenvilla und lebte auf grossem Fuss. Seine Schulden betrugen am Ende über eineinhalb Millionen Franken. Er veruntreute 230 000 Franken. Die Strafe: achtzehn Monate Gefängnis bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren. Drei Jahre später stand K. wieder vor Gericht. Wieder wegen Betrug. K. gab alles zu: Er hatte sich von Kollegen 94 000 Franken geliehen und versprochen, er zahle das Geld bald zurück. Die Gerichtsreporterin der «Aargauer Zeitung» notierte: «Ein Häufchen Elend sass da, in Selbstmitleid zerfliessend.» Und K. sagte: «Ich will doch kein Sozialfall sein», wäre aber wohl doch froh drum gewesen: «Jedem Asylanten» helfe das Sozialamt, «mir nicht».

Angesichts der einschlägigen Vorstrafe verurteilte ihn das Gericht erstinstanzlich zu zehn Monaten unbedingt. Das Obergericht reduzierte die Freiheitsstrafe im Oktober 2009 auf eine Geldstrafe von 210 Tagessätzen à 20 Franken und eine Busse von 200 Franken.

Edith K.: Sozialhilfebetrug

K. kandidierte für den Zürcher Gemeinderat und wurde 2010 in den Vorstand der SVP Zürich Kreis 3 gewählt. Ob die Partei damals wusste, dass sie sich eine Sozialhilfebetrügerin in den Vorstand holte? Edith K. hatte in den Jahren 2006 bis 2010 mehrere Zehntausend Franken Sozialhilfe ergaunert – als «angeblich mittelloses Scheidungsopfer», wie «20 Minuten» schrieb. Offiziell lebte die «urbane Schweizerin im mittleren Alter» in einer von der Sozialhilfe unterstützten Wohnung beim Letzigrund-Stadion. Tatsächlich aber wohnte sie bei ihrem Freund in einer «gediegenen Wohnung». Sie verschwieg ihre Einkünfte und vermietete ihre Sozialwohnung für 1100 Franken im Monat weiter, laut «20 Minuten» «an eine dankbare Untermieterin mit orientalischem Namen». Wie schreibt die Stadtzürcher SVP auf ihrer Website? «Sozialhilfe dient nicht der Umverteilung von Vermögen oder der Subventionierung der sich herausgebildeten Sozialindustrie. Ausländer, die nicht mehr aus der Sozialhilfe herausfinden, müssen das Land verlassen.» Und die eigenen Parteimitglieder?

Hermann Lei: Angeklagt wegen Anstiftung zur Bankgeheimnisverletzung

Bekannt wurde der Thurgauer SVP-Kantonsrat und Rechtsanwalt in der Affäre Hildebrand. Als der Nationalbankpräsident zurücktrat, reagierte Lei mit einem flotten «Ich glaub, ich seich id Hose». Hildebrand ist seit vier Jahren nicht mehr im Amt. Aber juristisch ist die Affäre nicht aufgearbeitet. Demnächst steht Hermann Lei vor Gericht: Er soll sich der versuchten Anstiftung und Gehilfenschaft zur Bankgeheimnisverletzung schuldig gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft kam in einem Strafbefehl zu diesem Schluss. Lei erhob dagegen Einsprache, weshalb es am 30. März nun zum Prozess kommt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Anian Liebrand: Üble Nachrede (1. Instanz)

Der kürzlich zurückgetretene Jung-SVP-Präsident Anian Liebrand wurde im März 2015 vom Bezirksgericht Willisau wegen übler Nachrede verurteilt. Er hatte das Foto eines grünen Jungpolitikers veröffentlicht, unter der Überschrift «Wer kennt diesen Chaoten?». Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Liebrand hat es weitergezogen. Die Verhandlung vor Kantonsgericht wurde allerdings sistiert, da Liebrand selbst Anzeige erstattet hat – gegen jene, die ihn angezeigt hatten. Beide Verfahren sind derzeit pendent.

Oliver Mank: Sexuelle Nötigung, Förderung der Prostitution

Das Schaffhauser Kantonsgericht verurteilte den Ex-SVP-Grossstadtrat Oliver Mank am 13. August 2014 zweitinstanzlich wegen mehrfacher Förderung der Prostitution und mehrfacher sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei dreijähriger Probezeit. 2011 und 2012 hatte er ein Cabaret betrieben und Frauen zu Sex gezwungen. 2012 kandidierte er noch für den Kantonsrat. Das Bundesgericht wies am 12. März 2015 eine Beschwerde des Politikers ab, weshalb der Schuldspruch rechtskräftig ist.

H. M.: Steuerbetrug

Der Grenchner Politiker H. M. war bis Ende 2011 zehn Jahre Präsident der SVP Solothurn und sass für die Partei im Kantonsrat (bis 2013). Er hatte unter anderem Gelder in der Höhe von rund 170 000 Franken für seine Beteiligung an den Wahlen 2007 in den Nationalrat als Geschäftsaufwand verbucht und so weniger Unternehmenssteuern gezahlt. Das Solothurner Obergericht reduzierte die erstinstanzlich gefällte bedingte Geldstrafe wegen Steuerbetrug im November 2012 von 100 auf 20 Tagessätze à 330 Franken. Es sprach ihn hinsichtlich der Wahlkampfkosten vom Steuerbetrug frei, nicht aber im Zusammenhang mit einem Wohnungstausch. Das Bundesgericht bestätigte im Mai 2013 die Strafe.

A. M.: Rassendiskriminierung

Er rekurrierte bis zur höchsten Instanz. Aber am Ende wurde er verurteilt. Der ehemalige Zürcher SVP-Lokalpolitiker A. M. hatte sich im Juni 2012 twitternd zunächst darüber genervt, dass es in der Schweiz immer noch Muslime gebe, die meinten, Frauen schlagen zu dürfen, die Sex verweigern. «Dieses Pack» sollte aus dem Land geworfen werden, und weiter: «Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht … diesmal für Moscheen.» Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn im April 2015 zweitinstanzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 9000 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren und zu einer unbedingten Busse von 1800 Franken. Vergangenen November bestätigte das Bundesgericht das Urteil und sprach von Hassrede.

Yves Nidegger: Autorüpel

Es hätte schlimmer kommen können. Der Genfer SVP-Nationalrat und Fast-Bundesratskandidat Yves Nidegger sass im Juli 2012 im Stau, in einem Kreisel in der Nähe des Genfer Bahnhofs, als er sich entschied, die Richtung zu wechseln. «Brachialer Fahrstil», schrieb das «Newsnet»: Nidegger drehte ab, was nicht erlaubt war und einen Angestellten der Genfer Verkehrsbetriebe dazu veranlasste, sich dem Nationalrat in den Weg zu stellen. Kein Hindernis für Nidegger. Er ignorierte die Vorwarnung, fuhr auf den Mann zu und «touchierte» ihn. Per Strafbefehl wurde Nidegger wegen Nötigung und schwerer Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes verurteilt. Doch der Nationalrat wehrte sich – und erhielt Mitte Dezember 2014 vor dem Genfer Polizeigericht teilweise recht. Die ursprüngliche Busse wurde verringert und Nidegger der einfachen Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes schuldig gesprochen. Er focht das Urteil nicht an. «Qui casse, paye» («Wer etwas kaputtmacht, muss zahlen»), liess er sich von «Le Temps» zitieren.

Mario Schmitt: Rassendiskriminierung (1. Instanz)

Mario Schmitt, SVP-Fraktionspräsident im Stadtparlament Wil, wurde im Juli 2015 in erster Instanz wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Er hatte 2014 auf Facebook geschrieben, als ein US-Journalist von der Terrormiliz IS hingerichtet worden war: «Mir kommt gleich das Kotzen … wann wird diese Religion endlich ausgerottet?!?» Oder: «Weisheit des Tages: Hast du Allah in der Birne, ist kein Platz mehr fürs Gehirne.»

Schmitt habe damit nicht den Islam angegriffen, meinte sein Verteidiger Hermann Lei, sondern den Islamischen Staat. Denn der sei nicht islamisch, sondern menschenverachtend. Das Verfahren gegen Schmitt, so der Anwalt laut «St. Galler Tagblatt», sei in Wahrheit politisch motiviert: Man habe mit der Anzeige einen politischen Gegner mundtot machen wollen.

Der Richter sah das anders: Er verurteilte Schmitt wegen mehrfacher Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 16 800 Franken und einer Busse von 1000 Franken. Es gehe «um eine Grenzziehung zwischen freier Meinungsäusserung und menschenverachtender Hetze», sagte der Richter und urteilte, Schmitt sei ein «Hassprediger in einem anderen Sinne». Schmitt focht den Entscheid beim Kantonsgericht St. Gallen an. Dessen Urteil steht noch aus.

Roger Schuwey: Wilderei und Tierquälerei

Ein Wiederholungstäter. Der Freiburger SVP-Grossrat Roger Schuwey aus Im Fang wurde im Herbst 2015 der Tierquälerei schuldig gesprochen. Ein Jahr zuvor hatte er bei der Jagd aus 150 Metern Distanz auf eine Gämse geschossen. Mit dem ersten Schuss traf er ein Vorderbein, schoss dann zweimal daneben – und wartete. Vierzig Minuten lang liess er das Tier leiden. Erst dann feuerte er zum vierten Mal. Und traf wieder nicht. Schuwey näherte sich dem Tier. Nach insgesamt siebzig Minuten tötete er das Tier endlich.

Das Polizeigericht Greyerz sprach eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 130 Franken aus – bedingt, obwohl Jäger Schuwey bereits Ende 2013 verurteilt worden war. Damals hatte er verbotenerweise drei Füchse geschossen und in einem Abfallsack entsorgt. Eines der Tiere lebte noch und musste vom Wildhüter getötet werden. Die damalige Busse von 1000 Franken hat Schuwey bezahlt. Doch ist die Probezeit im zweiten Verdikt auf vier Jahre verlängert worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Richard Wolf: Lohnabzweigung

Nicht zu verwechseln mit Doppel-F-Wolff Richard, dem linksalternativen Polizeivorsteher Zürichs. Richard Wolf war Generalrat (Legislative) in Freiburg und wurde im Oktober 2012 zum Präsidenten der Stadtfreiburger SVP gewählt. Nur vier Monate später trat er zurück – auf parteiinternen Druck hin, wie die «Freiburger Nachrichten» im März 2013 schrieben. Denn Wolf hatte am Tag vor seinem Rücktritt eine Einsprache gegen einen Strafbefehl zurückgezogen und damit eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe akzeptiert, weil er von November 2009 bis Mai 2011 gepfändete Lohnbestandteile eines langjährigen Mitarbeiters in der Höhe von rund 25 000 Franken nicht an das Betreibungsamt weitergeleitet hatte. Wolf war Direktor einer Transportfirma gewesen, die Konkurs ging. Er wurde zudem verpflichtet, dem ehemaligen Angestellten, der achtzehn Jahre für ihn gearbeitete hatte, den unrechtmässig verwendeten Lohn nachzuzahlen.

Bruno Zuppiger: Mehrfache Veruntreuung

Am Mittwoch, 16. Januar 2013, wird Bruno Zuppiger, Treuhänder, ehemaliger Nationalrat (1999–2012) und Bundesratskandidat (2011) der SVP, wegen mehrfacher Veruntreuung verurteilt. Seinen Anfang hatte Zuppigers Fall im Winter 2011 genommen, als die «Weltwoche» über die «Erbsünde» des Zürchers berichtete und damit seine Bundesratsambitionen beerdigte: Zuppiger hatte 240 000 Franken aus dem Erbe einer ehemaligen Mitarbeiterin veruntreut. Das Urteil erging im abgekürzten Verfahren und bestätigte den Vorschlag, den Zuppiger mit der Staatsanwaltschaft vorgängig ausgedealt hatte: 13 Monate bedingt, eine Busse von 1500 Franken sowie Verfahrenskosten von 4000 Franken.

Et Cetera …

Die Liste von SVP-ExponentInnen und -Mitgliedern, die in die Mühlen der Strafverfolgungsbehörden geraten oder knapp an diesen vorbeigeschrammt sind, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Verbrechen schläft niemals. Dennoch beschränken wir uns abschliessend auf eine knappe, unsortierte Auflistung weiterer Vergehen und Skandale in den Reihen der Schweizerischen Volkspartei. Achtung: Wer sich auch hier nicht erwähnt findet, sollte sich keinesfalls diskriminiert fühlen.

H. J. aus W.: Tätlichkeit, Körperverletzung
Der SVP-Baumeister griff im Jahr 2010 einen Gewerkschafter tätlich an. Die beiden einigten sich in einem Vergleich. J. entschuldigte sich und anerkannte, dass Gewerkschaften ein Zutrittsrecht auf Baustellen haben.

B. S. aus L.: Veruntreuung
Der ehemalige SVP-Gemeinderat plünderte während Jahren die Vereinskasse einer Kulturinstitution. Er entwendete weit über 100 000 Franken. Der Kulturverein zog die Klage gegen S. zurück. Er soll mit Zinsen bis 2024 einen offenen Betrag von 147 000 Franken zurückzahlen.

E. Z. aus B.: Massenmord – an Krähen
«Krähen-Massaker», titelte der «Blick» vor gut zehn Jahren, als die SVP-Regierungsrätin zu einer grossen Vergiftungsaktion gegen Krähen ausholte. Nach einem «Volksaufstand» (Blick) musste sie den Massenmord einstellen. «Zu spät für 1075 Vögel, früh genug für weitere 5000 Tiere», schrieb das Boulevardblatt. Und früh genug, um einem Verwaltungsstrafverfahren zu entgehen.

Y. E. aus L.: Falscher Doktortitel
Die SVP-Nationalrätin mit Migrationshintergrund nannte sich ungerechtfertigterweise Dr. med. – bis ihr 2012 der Schweizer Ärzteverband VSAO das Recht aberkannte. Sie hatte gar keine Dissertation. – Das Führen eines falschen Titels allein ist nicht strafbar, erst dessen Verwendung gegenüber Arbeitgebern oder Kundinnen.

H. F. aus E.: Schwarzarbeit
F. und seine Frau hatten zwischen 2011 und 2013 eine serbische Asylbewerberin illegal als Putzfrau beschäftigt. Der ehemalige Nationalrat ging am Ende straffrei aus. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein: Der in der Asylpolitik profilierte F. und seine Frau hätten nicht gewusst, dass die Beschäftigung verboten sei. Es fehlte also an einem nachweisbaren Vorsatz und einem Eventualvorsatz.

A. C. aus V.: Rassendiskriminierung
Der frühere FDP-Gemeindepolitiker C., der zur SVP gewechselt hatte, sprayte Sprüche wie «Neger geht heim» an Wände. Das erstinstanzliche Strafgericht verurteilte ihn im Februar 2007 wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 150 Franken und wegen Sachbeschädigung zu einer Busse von 150 Franken.

U. G. aus R.: Verstoss gegen die Arbeitszeit- und Ruhezeitverordnung
Nationalrat G. wurde 2006 zweitinstanzlich zu einer Busse von 500 Franken verurteilt.

B. R.-Z. aus S.: Mehrfacher Betrug
Gemeinderätin und Untersuchungsrichterin R.-Z. gesteht in abgekürztem Verfahren.

Nachtrag vom 18. Februar 2016: Konzert gegen die Entrechtungsinitiative

Die WOZ machte den Anfang: Wir prüften die InitiantInnen der Entrechtungsinitiative auf schwarze Schafe in ihren eigenen Reihen. Nicht ganz unerwartet erweist sich die SVP als intime Kennerin der Inländerkriminalität. Zum selben Resultat kam auch die NZZ. Exakt am Erscheinungstag der letzten WOZ publizierte sie eine Zusammenstellung jener ParlamentarierInnen, die man nach dem Deliktkatalog der Initiative ausweisen müsste. Auch wenn sich darunter VertreterInnen aller Parteien befinden: Hauptsächlich enthält die Liste SVP-Mitglieder.

Der Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid twitterte daraufhin, er vermute eine «konzertierte Aktion der Wochenzeitung und der NZZ gegen Mitglieder der SVP». Einen Tag später legte auch das Nachrichtenportal «Watson» nach und bildete die straffälligen SVP-ExponentInnen mit grossen Fotos ab.

Wir bedanken uns derweil für die Hinweise unseres aufmerksamen Publikums. So entgingen unserer Recherche zwei SVP-VertreterInnen aus einer Emmentaler Gemeinde; beide haben gestanden, Geld veruntreut zu haben. Auch fehlt in unserer Zusammenstellung ein SVP-Vertreter, der jahrelang unrechtmässig eine Invalidenrente bezog. Nachdem dies aufgeflogen war, trat er aus der Exekutive einer grösseren Stadt zurück. Unsere Entschuldigung geht an all jene SVP-Mitglieder, die wir nicht berücksichtigt haben – wir vertrösten sie auf die nächste Gelegenheit.

Hugo Büttel jun.