Datenschutz: Ein Lob dem Lobsiger
Vor exakt zwei Jahren erschien in der WOZ ein alarmierender Bericht zur bundesrätlichen Nomination des neuen Eidgenössischen Datenschützers: Ausgerechnet Adrian Lobsiger, damaliger Vizedirektor des Bundesamts für Polizei (Fedpol), sollte das wichtige Amt übernehmen. «Ein Datenfresser wird Datenschützer», titelten wir damals. Die Befürchtungen schienen zunächst berechtigt: Kaum im Amt, bezeichnete Lobsiger das neue Nachrichtendienstgesetz öffentlich als «bürgerverständlich» und wollte sich zu keiner Kritik durchringen, obwohl die angesichts der geplanten Massenüberwachung durch Kabelaufklärung angebracht gewesen wäre. Die WOZ sprach von einem «verstörenden Auftritt».
Mittlerweile hat sich die Skepsis als Fehleinschätzung entpuppt – Lobsigers Auftritte erfreuen zunehmend. Erst letzte Woche äusserte er sich deutlich zur elektronischen ID, die der Bundesrat von privaten AnbieterInnen entwickeln lassen will: «Die digitale Technologie muss zwingend auch für den Datenschutz eingesetzt werden und nicht nur für Geschäftsmodelle.» Noch pointierter hatte er sich Anfang 2017 zu Wort gemeldet, als der Bundesrat entschieden hatte, Dokumente zu Beschaffungsverfahren geheim zu halten: «Das ist ein Rückschritt in die Steinzeit. Es wäre ehrlicher, wenn der Bundesrat gleich auf das Öffentlichkeitsgesetz verzichten würde.»
Vor allem aber intervenierte Lobsiger proaktiv in mehreren datenschutzrelevanten Fällen: Er verpflichtete etwa Microsoft zu mehr Transparenz bei der Datenerhebung seines neuen Betriebssystems. Und er fädelte ein erfolgreiches Klageverfahren gegen den privaten Wirtschaftsauskunftsdienst Moneyhouse ein, das diesen zur Respektierung der Privatsphäre verpflichtet.
Mit seinem selbstbewussten Auftreten unterscheidet sich Lobsiger angenehm von seinem Vorgänger Hanspeter Thür. Der einstige Nationalrat und Fraktionsvorsitzende der Grünen war angesichts seiner prominenten politischen Vergangenheit stets gehemmt im Amt. Lobsiger ist der Rollenwechsel glaubwürdiger gelungen.