Edward Snowden und die Schweiz: «Der Bundesrat verhinderte Ermittlungen gegen die NSA»

Nr. 41 –

Der Schweizer Snowden-Anwalt Marcel Bosonnet spricht erstmals ausführlich über sein Mandat – und erhebt schwere Vorwürfe: Der Bundesrat habe sich per geheimem Beschluss in Justizermittlungen eingemischt und so dem Druck aus den USA nachgegeben.

Anwalt Marcel Bosonnet vor dem Filmplakat zu «Citizenfour» über Edward Snowden.

WOZ: Marcel Bosonnet, Sie sind Teil eines Anwaltsteams, das die Interessen von NSA-Whistleblower Edward Snowden vertritt. Haben Sie ihn schon mal persönlich zu Gesicht bekommen?
Marcel Bosonnet: Nein, getroffen habe ich ihn noch nie.

Sie haben mit Snowden einen der weltweit bekanntesten und gleichzeitig geheimnisvollsten Klienten. Ist es seltsam, jemanden zu vertreten, den Sie noch nie persönlich getroffen haben?
Entscheidend ist letztlich, dass ich seine Interessen kenne und diese vertreten kann. Ich bin Teil eines Anwaltspools mit Anwältinnen und Anwälten aus verschiedenen Ländern. Wir treffen uns regelmässig und können unsere Erfahrungen austauschen. Dabei kennen wir sehr wohl die Interessen von Edward Snowden, und er wird wiederum über die anwaltlichen Tätigkeiten informiert.

Warum braucht ein ehemaliger Angestellter von US-amerikanischen Geheimdiensten überhaupt einen Anwalt in der Schweiz?
Aus zwei Gründen. Einerseits bin ich Ansprechpartner für Personen in der Schweiz, die den Kontakt zu Edward Snowden suchen – weil sie ihn beispielsweise als Zeugen befragen oder weil sie Informationen über seine Tätigkeiten in der Schweiz haben wollen. Andererseits vertrete ich seine Interessen in der Schweiz: Wenn er hier also Abklärungen vornehmen möchte, dann tue ich das für ihn.

Kommt es oft vor, dass jemand versucht, über Sie an Snowden heranzutreten?
Sie können sich vorstellen, dass es ziemlich viele Anfragen von Journalistinnen und Journalisten gibt …

Was ist mit Parlamentarierinnen, Strafverfolgern, Regierungsvertretern?
Es gab einige Anfragen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Aber weder der Bundesrat noch die Bundesanwaltschaft haben je eine Anfrage an mich gerichtet.

Dabei zeigen die Unterlagen von Edward Snowden doch, dass der US-Geheimdienst NSA beispielsweise in Genf spionierte. Die Bundesanwaltschaft wollte deswegen ermitteln. Läge es da nicht auf der Hand, den Experten Snowden zu befragen?
Die Bundesanwaltschaft hat Ende 2013 ein Papier mit vier Hypothesen verfasst, was es zu beachten gäbe, wenn Snowden im Rahmen eines Strafverfahrens gegen die NSA in die Schweiz geholt würde. Darin wurde skizziert, unter welchen Bedingungen er befragt werden könnte, sei es durch eine parlamentarische Kommission oder die Bundesanwaltschaft. Letztere kam in diesem Papier auch zum Schluss, dass man Snowden freies Geleit in die Schweiz gewähren und ihm schliesslich hier auch Schutz, also Asyl, gewähren müsste.

Aber Bundesanwalt Michael Lauber hat nie bei Ihnen angerufen?
Nein. Ich bin auch sehr erstaunt darüber, dass nie jemand von der Bundesanwaltschaft Kontakt suchte.

Wie erklären Sie sich das?
Die Bundesanwaltschaft war grundsätzlich bereit, eine Strafuntersuchung gegen US-amerikanische Geheimdienste einzuleiten. Sie wurde vom Bundesrat auch dazu ermächtigt. Aber dann geschah plötzlich nichts mehr weiter. Ich kann mir das nur so erklären, dass es politischen Druck von aussen gab: Edward Snowden sollte nicht in der Schweiz befragt werden, man hat kein Interesse daran, die Tätigkeiten des amerikanischen Geheimdienstes in der Schweiz zu untersuchen.

Was heisst das konkret?
Der Sicherheitsausschuss des Bundesrats hat beschlossen, dass der Fall Snowden in der Schweiz nicht diskutiert werden soll. Insbesondere sollte keine Strafuntersuchung gegen die US-amerikanischen Geheimdienste und deren Repräsentanten und Mitarbeiter in der Schweiz geführt werden.

Das ist ein heftiger Vorwurf.
Mir wurde von zwei voneinander unabhängigen Stellen bestätigt, dass es eine geheime Empfehlung des bundesrätlichen Sicherheitsausschusses gegeben hat. Das überrascht mich aber nicht sonderlich: Die USA haben auch gegenüber Deutschland klar signalisiert, dass es ein unfreundlicher Akt wäre, wenn in Deutschland entsprechende Untersuchungen getätigt würden.

Der deutsche Vizekanzler Sigmar Gabriel sagte damals dem US-Journalisten Glenn Greenwald, die USA hätten gedroht, Deutschland nicht mehr weiter an Einsichten ihrer Geheimdienste teilhaben zu lassen. Gab es gegenüber der Schweiz ähnliche Drohungen?
Ich kann hier nur sagen, was mir von verschiedenen Seiten mitgeteilt wurde. Demnach muss ich davon ausgehen, dass die Empfehlung des bundesrätlichen Sicherheitsausschusses aufgrund solcher Hinweise aus den USA gefasst wurde: In der Schweiz sollte im Fall Snowden keine Untersuchung gegen US-Geheimdienste getätigt werden.

Gibt es dafür schriftliche Belege?
Ich bin nicht im Besitz von Unterlagen, die das beweisen würden, sondern stütze mich auf mündliche Aussagen.

Können Sie sagen, aus welchen Kreisen Ihre Quellen stammen?
Dazu möchte ich keine Aussagen machen.

Warum reden Sie gerade jetzt über diese Erkenntnisse?
Es gab immer wieder Vermutungen, vage Hinweise. Aufgrund der Informationen, die ich heute besitze, habe ich an dieser Darstellung keine Zweifel mehr.

Wie kam der bundesrätliche Sicherheitsausschuss zu seinem Entscheid?
Die Schweiz ist abhängig von US-amerikanischen Informationen. Es gibt einen Datenaustausch zwischen den Geheimdiensten der Schweiz und der USA. Dieser soll offensichtlich nicht gefährdet werden.

Der Schweizer Geheimdienst NDB liess immer verlauten, es existiere «kein Abkommen NDB–NSA», letzte Kontakte hätten «Ende 2012» stattgefunden.
Das stimmt. Aber dieses Dementi bedeutet auch, dass es bis 2012 einen Kontakt gab. Aufgrund der Formulierung kann man auch davon ausgehen, dass heute zwar kein direkter Austausch von Informationen stattfindet, aber eben ein indirekter. Dieser kann über einen britischen Partnerdienst geschehen oder aber auch über einen anderen Geheimdienst aus den USA. Die Beteuerungen des Schweizer Geheimdienstes eignen sich nicht als Belege, dass es keinen Austausch gibt. Im Übrigen weisen die Schweizer Strafverfolger selber immer wieder darauf hin, dass sie im Kampf gegen die Terrormiliz IS auf die Informationen US-amerikanischer Geheimdienste angewiesen sind.

Der Sicherheitsausschuss bestand damals aus Verteidigungsminister Ueli Maurer, Justizministerin Simonetta Sommaruga und Aussenminister Didier Burkhalter. Das heisst, die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wurden von höchster Stelle abgeklemmt.
Richtig. Es gab einige wenige parlamentarische Vorstösse in dieser Sache, etwa vom grünen Nationalrat Balthasar Glättli. Die Antwort des Bundesrats dazu war bezeichnenderweise sehr kurz: Bundesrat, Sicherheitsausschuss und Geschäftsprüfungsdelegation würden sich mit dem Fall auseinandersetzen, aber «die Dokumente und allfälligen Beschlüsse zu diesem Geschäft sind klassifiziert». Es gibt mehrere Leute, die von dieser Empfehlung Kenntnis haben, aber eben: Sie ist geheim.

Verstehen wir Sie richtig: Der Bundesrat ermächtigte Ende 2013 öffentlichkeitswirksam die Bundesanwaltschaft, im Fall Snowden zu ermitteln. Und später soll dasselbe Gremium mit einer geheimen Empfehlung die Ermittlungen politisch verhindert haben? Das tönt nach einem Schmierenstück.
Da kann ich Ihnen nicht widersprechen. Der Staat ist verpflichtet, eine strafbare Handlung zu untersuchen, wenn er davon Kenntnis hat. Und wenn er eine Straftat feststellt, muss er sie zur Anklage bringen. Das ist ein ehernes Prinzip unseres Strafrechts. Dass dann eine politische Behörde in eine Strafuntersuchung eingreift, ist schon sehr aussergewöhnlich.

Der Untätigkeit der Schweizer Strafverfolger zum Trotz: Es wird immer wieder die Forderung laut, Edward Snowden in der Schweiz Asyl zu gewähren.
Ein Asylantrag käme nur infrage, wenn Snowden im Aufenthaltsstaat bedroht wäre. Solange er in Russland lebt, besteht aber keine Verfolgungssituation. Würde er heute ein Asylgesuch in der Schweiz einreichen, würde deshalb sein Antrag sogleich abgelehnt.

Snowden hat sich im März 2015 dahingehend geäussert, dass er gerne in die Schweiz käme.
Ja, aber er hat das Wort «Asyl» nicht verwendet. Ich habe manchmal den Eindruck, man diskutiert lieber über ein allfälliges Asylgesuch von Snowden statt über die Notwendigkeit einer Strafuntersuchung gegen die US-Geheimdienste. Edward Snowden wünscht sich, in die USA zurückzukehren und dort zu leben – sobald ihm dort ein faires Verfahren garantiert wird.

Ob das unter Donald Trump oder Hillary Clinton eher geschieht?
Die bisherigen Aussagen von Hillary Clinton lassen befürchten, dass Snowdens Situation nicht besser wird.

Also doch lieber Donald Trump?
Dieser hat Snowden ja darauf hingewiesen, dass in den USA die Todesstrafe existiere. Damit ist diese Frage wohl beantwortet.

Amnesty International hat jüngst eine Petition lanciert, die von US-Präsident Barack Obama eine Begnadigung fordert, über die er am Ende seiner Amtszeit verfügen könnte. Ist das realistisch?
Die juristischen Voraussetzungen sind jedenfalls erfüllt, auch wenn Edward Snowden noch gar nicht verurteilt wurde. Er hat mit seiner Aufdeckung der Massenüberwachung durch die NSA einen klaren Verstoss gegen die US-Verfassung aufgedeckt. Er hat strafbare Handlungen der NSA belegt, die gesetzeswidrig ihre eigene Bevölkerung ausspioniert hat. Die Verdienste von Edward Snowden als Whistleblower sind unbestritten. Er hat eine Begnadigung verdient.

Keine Bestätigung

Bundesratssprecher André Simonazzi konnte auf die kurzfristige Anfrage der WOZ bis Redaktionsschluss nicht abklären, ob der Fall Snowden jemals ein Thema im bundesrätlichen Sicherheitsausschuss war. Die einzige offizielle Entscheidung des Bundesrats betreffe die Autorisierung einer Strafuntersuchung seitens der Bundesanwaltschaft wegen verbotenen ausländischen Nachrichtendiensts vom Dezember 2013, so Simonazzi.

Die Bundesanwaltschaft liess ausrichten, sie könne sich dazu nicht äussern.

Nachtrag vom 13.10.2016: Bundesratssprecher André Simonazzi ist es ein Anliegen, festzuhalten, dass ihm bei der Beantwortung der WOZ-Anfrage die Interview-Aussagen des Snowden-Anwalts Marcel Bosonnet nicht vorgelegt wurden.

Nachtrag vom 20. Oktober 2016 : US-Spionagefirmen in Genf ja nicht verärgern

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen den US-Geheimdienst NSA wurden vom Bundesrat verhindert: Das sagt Marcel Bosonnet, der Schweizer Anwalt des Whistleblowers Edward Snowden. In einem WOZ-Interview erklärte er vergangene Woche, der bundesrätliche Sicherheitsausschuss habe eine geheime Empfehlung abgegeben, den Fall Snowden in der Schweiz nicht zu diskutieren und «keine Strafuntersuchung gegen die US-amerikanischen Geheimdienste» zu führen. Den Ansatz einer Erklärung lieferte Bosonnet mit: Die Schweiz sei besonders im Antiterrorkampf von Informationen aus den USA abhängig. Auf dem internationalen Markt der Informationen gelte die Regel, (indirekte) Partner nicht zu verärgern.

Gegenüber der WOZ bestätigten jetzt informierte Kreise Bosonnets Anschuldigungen: Konkret sollen die Schweizer Sicherheitsbehörden mehrere Untersuchungen gegen Firmen mit Sitz in der Diplomatenstadt Genf eröffnet haben. Diese Firmen standen im Verdacht, auf Schweizer Boden für US-Geheimdienste spioniert zu haben. Die Verfahren verliefen jedoch im Sand – angeblich, weil sie nicht zum Ziel führten.

Gemäss den WOZ-InformantInnen gab es zudem Versuche, Edward Snowden zur US-Spionage in der Schweiz zu befragen. Doch schliesslich habe der Bundesrat beschlossen, eine solche Anhörung nicht weiter zu verfolgen. Dass die Ermittlungen gegen US-Geheimdienste eingestellt wurden und die Anhörung scheiterte, habe strategische Gründe: Die Schweiz wollte beim «grossen Bruder USA» nicht in Ungnade fallen.

Tatsächlich hätte die Schweiz allen Grund gehabt, ihre Ermittlungen fortzuführen: Interne Geheimdienstunterlagen von Edward Snowden zeigten etwa, dass die USA auf dem Dach ihrer Genfer Uno-Mission eine Abhöranlage betrieben. Später brachte der NSA-Untersuchungsausschuss in Deutschland ans Licht, dass der deutsche Nachrichtendienst BND im Auftrag der NSA in Frankfurt am Main auch Schweizer Internetkabel angezapft hatte. Geheimdienste leben vom Informationsaustausch. Man kann davon ausgehen, dass der Schweizer Nachrichtendienst von den deutschen Partnern mindestens zum Teil erfahren hat, welche Ziele die NSA in der Schweiz ausspionierte.

Carlos Hanimann