Hauswirtschaft: Langer Kampf für anständiges Arbeitsgesetz

Nr. 27 –

2010 hat der Bund in Form eines Normalarbeitsvertrags (NAV) allgemeinverbindliche Mindestlöhne für Hausangestellte festgelegt. 2017 beträgt dieser für ungelernte Kräfte 3440 Franken im Monat (brutto). Wenigstens das also.

Das hat aber nichts daran geändert, dass viele Angestellte in Schweizer Privathaushalten – allein cirka 10 000 MigrantInnen aus osteuropäischen Ländern, die pendeln – weiterhin unter höchst prekären Bedingungen arbeiten. Ferien- und Feiertagsansprüche, Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall, Überstundenentschädigungen, Probezeiten oder Kündigungen sind nicht in diesem Vertrag geregelt. Und nicht einmal die Arbeits- und Ruhezeiten – viele Hausangestellte und Betreuerinnen befinden sich somit rund um die Uhr auf Abruf.

Gewerkschaften wie der Verband des öffentlichen Personals VPOD fordern deshalb schon seit längerem eine nationale Regelung. Sie berufen sich dabei auch auf die von der Schweiz ratifizierte ILO-Konvention Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, die seit Ende 2015 in Kraft ist und nach der Hausangestellte mit allen anderen Angestellten gleichgestellt werden müssten. Statt nun aber endlich eine nationale Regelung zu treffen, hat der Bundesrat Ende Juni entschieden, die 24-Stunden-Betreuung auf kantonaler Ebene zu regeln. Trotz allgemeinverbindlicher Mindestlöhne sind damit viele Frauen weiterhin der Willkür ihrer ChefInnen ausgeliefert.

Immerhin will das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung die Kantone bei der Ausarbeitung der NAVs unterstützen. Diese werden bis Mitte 2018 ausgearbeitet und sollen Mindestvorschriften bei der Anrechnung der Präsenzzeiten enthalten. Dabei sollen auch «betroffene Kreise» miteinbezogen werden. Dazu müsste zwingend auch das 2013 von Care-Migrantinnen gegründete Netzwerk Respekt gehören, das vor Gericht schon in einigen Fällen erfolgreich missbräuchliche Praktiken bekämpfen konnte.