Plädoyer für die Personenfreizügigkeit: Ein Freiheitsrecht fürs Volk

Nr. 35 –

Für die Personenfreizügigkeit hat sich seit Jahren kaum jemand richtig ins Zeug gelegt. Aus linker und gesellschaftsliberaler Sicht ein schlimmer Fehler.

Die Schweiz hat die Personenfreizügigkeit mit der EU nicht aus freien Stücken vereinbart, sondern ist von der EU dazu genötigt worden. So lautet die gängige Unterstellung. Die einen – SVP und die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) – markieren dann die stolzen PatriotInnen, die sich keinen fremden Vögten beugen und deshalb die Kröte Personenfreizügigkeit nicht mehr länger schlucken wollen. Andere verkünden, man müsse den Souveränitätsverlust leider hinnehmen, weil man sonst wirtschaftlichen Schaden nehme. SP-Präsident Christian Levrat wiederum hat versucht, die Zustimmung zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien als Verhandlungspfand im Poker um stärkere flankierende Massnahmen einzusetzen. Ist die Personenfreizügigkeit also im schlimmsten Fall eine Kröte, im besten Fall ein Spielball? Für die Personenfreizügigkeit als ein Freiheitsrecht hat sich lange Jahre jedenfalls kaum jemand so richtig ins Zeug gelegt.

Aus linker Sicht ist das meines Erachtens ein schlimmer Fehler. Die Personenfreizügigkeit ist ein hochwertiges Freiheitsrecht fürs «gemeine Volk» (Reiche und Herrschende haben sich schon immer weitaus freier bewegen können). Linke und Gesellschaftsliberale sollten deshalb offensiv für diese Freiheit eintreten und fordern, dass die Schweiz nicht nur mit der EU, sondern mit allen Ländern der Welt entsprechende Abkommen anstrebt.

Die Welt ist ein Dorf

Im Ancien Régime unterstand die Niederlassung in einer Gemeinde der Bewilligung durch die Obrigkeit und wurde häufig verweigert. Auch nach der Gründung des Schweizer Bundesstaats blieben noch lange Einschränkungen bestehen. Es dauerte bis 1975 (!), bis auch den auf Sozialhilfe Angewiesenen uneingeschränkte Bewegungsfreiheit zugestanden wurde. Die Auseinandersetzungen um die Niederlassungsfreiheit wiederholen sich heute auf transnationaler Ebene. Die Welt ist ein Dorf geworden. Noch bis weit in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts war es kaum möglich, an einem Tag mehr als hundert Kilometer weit zu reisen. Heute ist fast jeder dichter besiedelte Punkt auf der Erde in weniger als 24 Stunden erreichbar. Wie der Philosoph Andreas Cassee überzeugend darlegt, gibt es keinen ethisch stichhaltigen Grund, warum es im globalen Dorf nun nicht ebenfalls in Richtung einer allgemeinen Niederlassungsfreiheit gehen soll (Cassee, 2016). Das Argument etwa, Nationen müssten sich gegen Zuwanderung wehren können, um zu vermeiden, dass Zugewanderte von Leistungen profitierten, zu deren Erbringung sie nichts beigetragen hätten, setzt voraus, dass der Wohlstand dieser Nationen nichts mit den globalen Ungleichheiten zu tun hat. Dem ist nicht so, und das hat seine Wurzeln bereits in der Kolonialgeschichte. Der Kapitalismus hat jedem Winkel dieser Erde ein weltumspannendes Wirtschaftsgefüge aufgezwungen, dabei viele traditionelle Gesellschaften zerstört, massive neue Abhängigkeitsverhältnisse etabliert und skandalöse Ungleichheiten geschaffen. Man muss sich jedoch nicht allein auf die Ethik berufen, um Kurs auf eine weltweite Niederlassungsfreiheit zu nehmen. Die Vernunft sagt dasselbe: Die Welt wird nur dann zu belastbaren, zumindest annähernd friedlichen Verhältnissen finden, wenn die sozialen Ungleichheiten erheblich verringert werden. Und nichts würde die Weltgemeinschaft so stark auf eine Politik des Ausgleichs verpflichten wie eben die globale Niederlassungsfreiheit.

Bis wir so weit sind, mag noch einige Zeit verstreichen. Doch der nächste Schritt kann heute getan werden. Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU bietet dafür das Muster. Arbeitsplatz sowie Aufenthaltsort können innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei gewählt werden, sofern jemand über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügt oder selbstständig erwerbend ist. Der Familiennachzug ist gewährleistet. Arbeitsmarktliche Diskriminierungen sind untersagt. Weitere Bestimmungen sichern die Besitzstandswahrung in den Sozialversicherungen. Das ist ein enormer Gewinn für rund 460 000 Personen mit Schweizer Pass, die in einem EU-Land leben, und für rund 1,3 Millionen EU-BürgerInnen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Unter anderem erleichtert das Abkommen den MigrantInnen auch, sich gegen Lohndumping und prekäre Arbeitsverhältnisse zu wehren.

Die Auflage, im Zielland selbst für die materielle Existenz aufkommen zu müssen, ist zwar im Vergleich mit einer bedingungslosen Niederlassungsfreiheit noch eine beträchtliche Einschränkung. Wenn die Schweiz allen Ländern vergleichbare Freizügigkeitsabkommen anbietet, so wäre es dennoch eine offenkundige Ausweitung der Freiheitsrechte. Und die Zehntausenden von Sans-Papiers, die hierzulande ohne Aufenthaltsbewilligung leben und arbeiten, müssten im gleichen Zug legalisiert werden. Entgegen einer manchmal geäusserten Meinung ist es übrigens nicht so, dass das Schengener Abkommen die Schweiz an einer solchen Politik hindern würde. Schengen regelt den Grenzverkehr, koordiniert die Visumserteilung und stärkt die polizeiliche Überwachung, sagt aber nichts aus zu den nationalen Politiken bei der Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen.

Freiheit braucht Schutz

Freiheitsrechte müssen immer mit Schutzbestimmungen und sozialen Rechten verknüpft werden. Das Recht auf freie Meinungsäusserung zum Beispiel macht Schutzbestimmungen gegen Verleumdung und Rassismus erforderlich. Deshalb haben die Schweizer Gewerkschaften mit gutem Recht verlangt, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU durch Schutzmassnahmen gegen Lohndumping flankiert wird. Sie haben erreicht, dass Gesamtarbeitsverträge und staatliche Lohnschutzmassnahmen als Durchsetzungsinstrumente anerkannt werden. Auch wenn die Durchschlagskraft und die Umsetzung der Bestimmungen noch verbessert werden können und müssen (zum Beispiel sind die Strafbestimmungen bei Verletzung der Lohngleichheitsgebote lächerlich gering), so hat sich die Methode der sozialen Flankierung doch etabliert.

Schutzbedarf haben auch die Herkunftsländer. Für sie stellt die Abwanderung von gut ausgebildeten Personen (der sogenannte Braindrain) oftmals ein grosses Problem dar. Wenn etwa Gesundheitspersonal in grosser Zahl auswandert, kann das zu einer (zusätzlichen) Prekarisierung der Gesundheitsversorgung im Herkunftsland führen, während das Zielland davon profitiert, dass es nicht für die Kosten der Ausbildung aufkommen muss. Aktuell leidet etwa Rumänien ganz erheblich unter der Abwanderung von Gesundheitsfachleuten in andere EU-Länder. Freizügigkeitsabkommen müssten entsprechende Klauseln enthalten, wonach ein Braindrain-Monitoring eingerichtet wird und sich die Schweiz verpflichtet, das Herkunftsland mindestens im Ausmass der eingesparten Ausbildungskosten zu unterstützen – zum Beispiel beim Aufbau von Berufsbildungen und bei der Stärkung der Gesundheitsversorgung.

Die beste Grundlage

Viele Leute denken, die Personenfreizügigkeit mit der EU sei für die Schweizer Politik eine Hypothek, weil sie der nationalistischen Rechten Munition für ihr fremdenfeindliches Geschäft beschaffe. Nichts ist falscher als diese Annahme. Der Entscheid des Parlamentes vom Dezember 2016 zur Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative» («MEI»), der sogenannte Inländervorrang (der besser Erwerbslosenvorrang heissen würde), ist dafür ein Lehrbeispiel. Materiell mag der Entscheid eher bescheiden sein – politisch ist er schwergewichtig. Nicht nur werden die flankierenden Massnahmen gestärkt und ausgebaut. Unter dem Einfluss der «MEI»-Annahme haben die Räte auch einer Ausdehnung der Bundessubventionen für Kindertagesstätten zugestimmt und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Für Asylsuchende soll es leichter werden, Erwerbsarbeit aufzunehmen, und Fachkräfte (etwa ÄrztInnen) sollen wieder vermehrt in der Schweiz ausgebildet werden. Kein Wunder also, hat die CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter kürzlich in einer «Arena»-Sendung der SVP vorgeworfen, sie zwinge die vernünftigen bürgerlichen Kräfte an die Brust der Linken und der Gewerkschaften.

Bei der Gelegenheit kann man auch mal klarstellen, dass Migration überwiegend durch die Jobangebote gesteuert wird. Die Leute kommen in die Schweiz, weil sie hier Arbeit finden – nicht wegen des Matterhorns, der eher mittelmässigen sozialen Sicherheit oder der überlangen Arbeitszeiten. Wer die Zuwanderung begrenzen will, muss demnach drei Dinge tun: mehr Fachpersonal in der Schweiz ausbilden (Gesundheitsberufe, IT-Fachkräfte), die Vereinbarung von Beruf und Familie stärken und die Tiefsteuerpolitik stoppen, mit der internationale Konzerne in die Schweiz gelockt werden. Kontingente hingegen nützen rein gar nichts. Auch die SVP wollte in der Vergangenheit so hohe Kontingente, dass «alle Bedürfnisse der Wirtschaft befriedigt werden können».

Der Brexit-Entscheid und die Wahl von Donald Trump in den USA haben die Leute aufgerüttelt: Das Spiel mit Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus kann zu einem bösen Erwachen führen. Auch deshalb hat der Erwerbslosenvorrang als «MEI»-Umsetzungsmassnahme breite Zustimmung gefunden. Obwohl die SVP Zeter und Mordio geschrien und von Landesverrat gesprochen hat, lief die Empörungsbewirtschaftung bei der Bevölkerung ins Leere. Wenn Linke und Gesellschaftsliberale in den nächsten Jahren erfolgreich Einfluss nehmen wollen, dann müssen sie jetzt mit einer klaren Orientierung nachlegen und sich starkmachen für die Personenfreizügigkeit als Freiheit für alle statt für wenige und für die gleichzeitige Stärkung sozialer Rechte. Schlingern und Lavieren darf nicht mehr sein.

Beat Ringger ist geschäftsleitender Sekretär des Denknetzes und Mitglied im Vorstand der Rasa-Initiative.