Sozialhilfestopp: Kampf gegen Prekarisierung
Die Rechte macht das bekanntlich gerne: den Souverän beschwören und die Nichtumsetzung des Volkswillens anprangern – solange es um eine ihrer Initiativen geht. Im Kanton Zürich hingegen tut sich die bürgerliche Mehrheit, angeführt von der SVP, nicht eben als Hüterin direktdemokratischer Entscheide hervor.
Obwohl die Mehrheit der StimmbürgerInnen im Jahr 2011 einer Revision des Sozialhilfegesetzes zustimmte, hat das Kantonsparlament diesen Frühling entschieden, einen Teil des Beschlusses zu kippen. Die Mehrheit stimmte im April einer parlamentarischen Initiative der SVP zu. Ihre Umsetzung hätte zur Folge, dass Flüchtlinge mit einer vorläufigen Aufnahme künftig keine Sozialhilfe mehr bekommen würden – sondern nur noch Asylfürsorge.
Die Gleichstellung der vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge in der Sozialhilfe hatte man mit der Revision 2011 erst eingeführt. Betroffen wären in erster Linie Personen aus Syrien, Afghanistan und Eritrea, deren Asylgesuch mangels persönlicher Verfolgung abgelehnt wurde, die jedoch nicht in ihre instabilen Herkunftsländer zurückgeschickt werden können.
Rund neunzig Prozent dieser Flüchtlinge werden nach Einschätzung von ExpertInnen in der Schweiz bleiben. Die SVP-Initiative hätte nicht nur zur Folge, dass ihnen monatlich nur noch 360 statt 900 Franken zur Verfügung stünden. Der Kanton will den Gemeinden mit der Revision auch die Gelder für Integrationsmassnahmen streichen. Das sorgte besonders in Zürich und Winterthur für Unmut; die beiden Städte haben das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Auch das Komitee «Integrationsstopp Nein», hinter dem sechs zivilgesellschaftliche Organisationen und vier Hilfswerke stehen, bekämpft die Vorlage, über die die ZürcherInnen am 24. September abstimmen. Die Folgen eines Ja wären fatal: Rund 5300 Menschen droht die Prekarisierung. Ihre Integration hinge künftig vom Goodwill der einzelnen Gemeinden ab.