Das Wef und die Grundrechte: Verbotszone nach Hamburger Vorbild
Was für ein Theater das doch war vergangene Woche, als Donald Trump für wenige Stunden in den Bündner Bergen weilte. Die Häme, die dem US-Präsidenten sonst gerne mal entgegenschlägt? Vergessen. Genauso wie die Kritik am Sexismus und Rassismus des Staatsoberhaupts, an seiner Abschottungspolitik und einer Steuerreform, die nur noch mehr Ungleichheit schafft. Stattdessen kannte das Fantum praktisch keine Grenzen: Nachrichtenticker dokumentierten sekundengenau die Ankunft der Air Force One, während ein Chefredaktor zum peinlichen Autogrammjäger wurde und gleich drei Bundesräte den berühmten Gast bezirzten.
Um den reibungslosen Verlauf dieses Trump-Cabarets zu garantieren, gingen Millionen von Steuerfranken drauf. Und weil man in Davos wohl der Ansicht war, Protest sei hinderlich fürs Geschäft, wurden kurzerhand gleich auch noch die Grundrechte ausgehebelt: Gleich am ersten Wef-Tag nahm die Polizei einen Journalisten der NZZ in Gewahrsam, weil dieser sie am Rand einer kleinen Protestkundgebung fotografierte und sich anschliessend weigerte, die Fotos zu löschen. Eine Demonstration, zu der die SP Graubünden und die Juso Schweiz aufgerufen hatten, durfte gar nicht erst stattfinden – angeblich wegen «zu vielen Schnees». Weitere Berichte über Schikanen gegen kritische AktivistInnen machten die Runde.
Für ihre Demonstrationsverbotszone hat sich die Bündner Polizei wohl die Taktik ihrer Hamburger KollegInnen während des G20-Gipfels zum Vorbild genommen. Jedenfalls war ihre Message klar: Für Protest ist hier kein Platz. Zwar durfte in Zürich eine Kundgebung stattfinden. Und die Polizei hielt sich dort «auffallend zurück», wie mehrere Newsportale erstaunt konstatierten. Doch Protest muss gerade auch dort stattfinden können, wo sich sein eigentliches Objekt befindet.
Andererseits: Was ist denn schon das Aufheben von Grundrechten gegenüber dem Lächeln eines Trump und ein paar lukrativen Deals?