«Appel d’Elles»: «Ich habe so viel Gewalt erlebt, jetzt ist es zu viel»

Nr. 10 –

Sunny Opoku wurde in Italien zwangsprostituiert, Zera Tutar ist vor ihrem gewalttätigen Freund in die Schweiz geflüchtet – und dennoch ist die Schweiz nicht auf ihre Asylgesuche eingetreten: zwei Beispiele dafür, wie inhuman das Dublin-System ist.

Die Dublin-Realität: Individuelle Fluchtgründe und Erfahrungen spielen bei den Befragungen durch das Staatssekretariat für Migration kaum eine Rolle. Sunny Opoku sowie Zera Tutar mit ihrem Sohn.

Am Abend bekam Sunny Opoku* neue Kleider. Einen ganzen Haufen: Hotpants und enge Tops. «Ich habe gefragt, weshalb ich so etwas anziehen soll», erzählt die heute fast sechzehnjährige Sunny. «Die Frau antwortete, es sei mein Körper, den ich auf dem Markt verkaufen würde. Ich habe ihr gesagt, dass ich das nicht will. Da hat mich die Frau geschlagen.»

Sunny war am selben Tag aus dem Süden Italiens in den Norden gebracht worden. Eine Frau, die aus demselben westafrikanischen Land stammt wie sie, hatte sie aus einem Auffanglager an der italienischen Küste geholt. Sie hatte Sunny auf einen Polizeiposten gebracht und ihr diktiert, was sie den BeamtInnen sagen müsse: «Du bist 22 Jahre alt. Du kommst freiwillig mit.» In der norditalienschen Stadt brachte die Frau Sunny in eine Wohnung und übergab sie einer weiteren Landsfrau, der Frau mit den besagten Kleidern.

Sunny Opoku erzählt das alles in einer Wohnung in der Westschweiz, umgeben von Unterstützerinnen der Waadtländer Bleiberechtsorganisation Collectif R. Sie hat kurze Haare und trägt eine Mütze; während des gesamten Gesprächs blickt sie auf den Boden. Ihre Geschichte beginnt in einer westafrikanischen Kleinstadt. Die Eltern sterben früh, das Mädchen wächst bei den Grosseltern auf. Als sie elf Jahre alt ist, so erzählt Sunny, will sie ihr Grossonkel mit einem alten Mann verheiraten. Das Mädchen widersetzt sich, doch der Mann hat Geld, und er hat Macht.

Als der Grossonkel immer mehr Druck ausübt, flieht Sunny in die Hauptstadt, wo sie auf der Strasse landet. «Irgendwann hat mich dort eine Frau aufgelesen. Sie hat mir eine Unterkunft besorgt und mir Arbeit auf den Märkten der Stadt vermittelt.» Die Frau wird später Sunnys Reise nach Europa organisieren. Sie wird ihr versprechen, sie werde auch dort auf Märkten arbeiten, bloss zu einem viel besseren Lohn.

Ein ganz normaler Dublin-Fall

Schicksale wie das von Sunny Opoku haben das Collectif R zum Handeln veranlasst. «Wir sind immer wieder mit solchen Geschichten konfrontiert», sagt Collectif-Mitglied Sophie Guignard. «Darauf wollten wir aufmerksam machen.» Am Erscheinungstag dieser WOZ reicht eine Gruppe von Westschweizer Frauen in Bern eine Petition ein, die von zahlreichen weiteren Asylrechtsorganisationen getragen wird und von über 6000 Personen unterschrieben wurde. Der «Appel d’Elles» zeigt die inhumanen Konsequenzen auf, die das Dublin-Regime insbesondere für Frauen hat, die durch Gewalterfahrungen traumatisiert sind und in der Schweiz Schutz suchen. Die Petition fordert die Schweiz dazu auf, Rückführungen dieser Frauen in Länder, die keinen Schutz gewähren, sofort zu stoppen. Die Schweiz müsse auf ihre Asylgesuche eintreten und ihnen systematisch Schutz bieten (vgl. «Der europäische Verschiebebahnhof der Unmenschlichkeit» ).

Die Dublin-Realität jedoch ist eine andere: Individuelle Fluchtgründe und Erfahrungen spielen bei den Befragungen durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) kaum eine Rolle. In den Befragungen geht es in erster Linie um die Feststellung der Fluchtroute. «Nach den Sachgründen der Flucht in die Schweiz wird oft gar nicht mehr gefragt», sagt Samuel Häberli von der Asylberatungsstelle Freiplatzaktion in Zürich. Doch selbst wenn bei der Befragung der Verdacht auf traumatisierende Gewalterfahrungen aufkommt: Auf den Entscheid hat das in aller Regel keinen Einfluss.

Das Dublin-Abkommen beruht auf der (für die Schweiz äusserst vorteilhaften) Annahme, dass jeder Vertragspartner fähig sei, den AsylbewerberInnen Schutz zu gewähren. Gemäss den Zahlen des SEM trat die Schweiz in den Jahren 2014 bis 2017 in rund neun Prozent der Dublin-Fälle selbst auf das Asylgesuch ein – wobei diese Zahl auch jene Fälle beinhaltet, in denen das Abkommen die Schweiz, etwa aufgrund von hier lebenden Familienangehörigen, dazu verpflichtet. «Die Schweiz kann zwar aus humanitären Gründen vom Recht auf Selbsteintritt Gebrauch machen», sagt Häberli. «Sie tut dies aber kaum. Das ist das grosse Problem.»

Fatale Auswirkungen hat das insbesondere auch auf Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind. Das SEM hat für das Jahr 2017 erschreckende Zahlen publiziert: 100 potenzielle Fälle von Menschenhandel sind dem Staatssekretariat bekannt, am meisten davon betroffen sind Frauen aus Nigeria. Asyl oder eine vorübergehende Aufnahme gewährt hat das SEM in genau 6 Fällen. Auf alle 41 bereits entschiedenen Dublin-Fälle trat die Schweiz nicht ein. 6 betroffene Frauen liess sie in andere Dublin-Staaten ausschaffen.

Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) sagt: «Anstatt sich zuständig zu erklären und die Frauen hier zu schützen, überstellt sie die Schweiz nach Italien, wo sie oft auf sich alleine gestellt sind und wieder in die Fänge der Täter geraten.» In Italien gebe es zwar hervorragende Unterstützungsorganisationen. Diese seien derzeit jedoch heillos überfordert. «Wir verlangen von der Schweiz deshalb, dass sie den Betroffenen hier Asyl gewährt und spezialisierte Opferschutzorganisationen einbezieht», sagt Angelini.

Sunnys Fall sei absolut typisch für den Menschenhandel mit afrikanischen Frauen: «Wir werden derzeit fast täglich mit Geschichten konfrontiert, die sich so oder ähnlich zugetragen haben.» Oft werden gerade jene Frauen Opfer von Menschenhandel, die bereits vor geschlechtsspezifischer Gewalt geflohen sind: Wer auf sich alleine gestellt ums wirtschaftliche Überleben kämpft, ist anfälliger für die Versprechen der MenschenhändlerInnen. Angelini sagt: «Mehrfachdiskriminierung, wirtschaftliche Not und fehlende legale Migrationsmöglichkeiten machen verletzlich bezüglich Ausbeutung und Gewalt.»

Falsche Versprechen

Viele der betroffenen Frauen arbeiten laut Angelini bereits in den Herkunftsländern unter ausbeuterischen Bedingungen: in Haushalten, Läden, auf Märkten oder in der Prostitution. «Sie alle werden von den Täterinnen und Tätern mit dem falschen Versprechen auf gute Verdienstmöglichkeiten in Europa angeworben, andere geraten auf der Flucht in die Fänge der Menschenhändlerringe.»

In Europa angekommen, gehen die Frauen faktisch in Besitz der MenschenhändlerInnen über: Ihnen werde eröffnet, dass sie horrende Summen für die Reise und ein allfälliges Visum abbezahlen müssten, sagt Angelini. «Absolute Fantasiepreise, 50 000, 70 000 Euro. Die Frauen werden mit Gewalt und massiven Drohungen dazu gezwungen, die Summe in der Prostitution abzuarbeiten.» Die Menschenhändlerringe sind gut organisiert und transnational vernetzt. Die Zuhälterrolle übernehmen sogenannte Madams. Viele von ihnen waren selbst Zwangsprostituierte. «Der Aufstieg in der Hierarchie des Menschenhändlerrings war ihre einzige Chance, der Ausbeutung zu entkommen», sagt Angelini.

Sunnys Madam organisierte ihre erste Vergewaltigung. «Ich war vierzehn», erzählt Sunny. «Ich habe ihr gesagt, dass ich keine Erfahrungen mit Männern habe. Sie antwortete: ‹Dann bringe ich dir einen Mann.›» Fortan wird Sunny auf die Strasse geschickt. «Wenn ich kein Geld nach Hause brachte, hat mich die Madam geschlagen und bedroht», erzählt Sunny. «Sie sagte: ‹Ich bringe dich um, wenn du dich nicht an die Bushaltestelle stellst.› Sie haben mich verfolgt und ständig kontrolliert, ob ich wirklich anschaffen gehe.»

Nach einigen Monaten wird Sunny in eine andere italienische Stadt gebracht. Die neue Madam ist weniger brutal. «Sie hat mich nicht so streng überwacht. Eines Tages stand ich am Bahnhof und hörte zwei Frauen in meiner Sprache über die Schweiz reden. Sie sagten, dass es dort gut sei, dass man in der Schweiz sicher sei. Das habe ich nicht mehr vergessen. Irgendwann bin ich wieder zum Bahnhof gefahren und habe einen Zug in Richtung Schweiz bestiegen.»

Sunny Opoku wird in wenigen Tagen sechzehn Jahre alt. Für die Schweiz ist sie ein ganz normaler Dublin-Fall: Weil das Mädchen in Italien registriert ist – und das als Erwachsene –, ist die Schweiz nicht auf das Asylgesuch eingetreten. Sunny lebt ohne Betreuung in einer Nothilfeunterkunft und fürchtet sich täglich vor der Ausschaffung. Ein Wiedererwägungsgesuch hat das SEM abgelehnt; ihre UnterstützerInnen ziehen den Fall nun ans Bundesverwaltungsgericht weiter, wo sie Sunnys Minderjährigkeit beweisen wollen.

Schläge und Todesdrohungen

Zera Tutar* hat einen dreijährigen Sohn. Wenn seine Mutter weint, sagt er: «Maman malade.» Irgendwann während des Gesprächs springt seine Mutter plötzlich auf und rennt ins Badezimmer, um sich zu übergeben. Danach schüttelt es sie minutenlang. Tutar erzählt ihre Geschichte lückenhaft: wohl weil sie sich nicht mehr zu einem sinnvollen Ganzen zusammenfügen lässt. Und vermutlich auch, weil Zera Tutar misstrauisch geworden ist.

Ihre Odyssee hat im Nahen Osten begonnen: Gewalt in der Familie und eine drohende Zwangsheirat hätten sie zur Flucht aus ihrem Umfeld getrieben. Da war sie 19 Jahre alt. Was genau passierte, bis sie als 38-Jährige mit Unterstützung eines Freundes nach Europa floh, bleibt im Dunkeln. In Europa bekam Zera Tutar, die inzwischen 45 Jahre alt ist, die ganze Härte des Asylregimes zu spüren. Ein erstes Asylgesuch stellte sie 2011 in den Niederlanden. Nach dem Negativentscheid landete sie für sechs Monate im Gefängnis, später mitten im Winter in einer Zeltstadt, dann auf der Strasse. Dort habe sie den Vater ihres späteren Sohnes kennengelernt, erzählt Tutar. Er habe sie aufgelesen und ihr eine Bleibe gegeben.

Gemeinsam seien sie 2014 nach Deutschland weitergereist, wo beide erneut ein Asylgesuch stellten. Die Beziehung zu ihrem Freund habe sich mit der Zeit in einen Albtraum verwandelt, sagt Tutar. «Er hat immer mehr getrunken, wurde gewalttätig. Erst verbal, dann begann er mich zu schlagen. Er schlug mich auch, als ich gerade entbunden hatte. Meine frische Kaiserschnittnarbe hat ihn nicht davon abgehalten. Später hat er auch unseren Sohn geschlagen.»

Zera Tutar sagt, sie sei in Deutschland zweimal bei der Polizei gewesen. Die Beamten hätten ihr aber kein Gehör geschenkt. Darauf hätten die Brüder ihres Freundes Wind davon bekommen und sie mit dem Tod bedroht. «Sie sagten: ‹Wir bringen dich um, wenn du noch einmal versuchst, die Polizei einzuschalten.›» In Deutschland habe sie sich ab dem Moment nicht mehr sicher gefühlt.

Im April 2017 flieht sie mit ihrem Sohn in die Schweiz. Psychisch geht es Zera Tutar miserabel. Sie ist auf Psychopharmaka angewiesen und muss bereits kurz nach ihrer Ankunft ein erstes Mal in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Doch in der Schweiz passieren auch erste Schritte der Stabilisierung. Tutar fühlt sich unterstützt. Sie lernt Menschen kennen, die für ihr Bleiberecht kämpfen: AktivistInnen des Collectif R, aber auch andere Mütter, die sie im Quartier ihrer Asylunterkunft trifft.

Abgeführt wie eine Terroristin

Vier Polizisten setzen dieser Entwicklung Anfang Oktober 2017 ein jähes Ende. Wenige Tage vor dem Ablauf der Dublin-Frist stürmen sie morgens um vier Uhr Tutars Zimmer in der Asylunterkunft. Sie wecken sie, legen ihr einen Gurt um die Hüften, an dem sie ihre Hände mit Handschellen befestigen. «Das Zimmer war voller Polizisten. Mein Sohn schrie. Ich durfte nicht zu ihm, um ihn zu trösten. Die Beamten kümmerten sich um ihn. Eine Übersetzerin war dabei, sie sagte: ‹Mach dich bereit, wir werden euch jetzt nach Deutschland ausschaffen.› Ich musste zwei Dokumente unterschreiben, dann brachten sie uns zum Flughafen. Über meine Handschellen haben sie ein Tuch gelegt.»

Zera Tutar und ihr Sohn landen wieder in der norddeutschen Stadt, aus der sie geflohen waren. Die deutschen Beamten, sagt sie, hätten ihr hundert Euro in die Hand gedrückt. Und die Adresse eines Asylzentrums: Nach drei Tagen sollte sie ausgerechnet ins Zentrum verlegt werden, in dem sie mit ihrem gewalttätigen Exfreund gelebt hatte. Als sie sich weigert, landet sie auf der Strasse. Tutar schlägt sich mit ihrem Sohn ein paar Tage lang durch, dann besteigt sie erneut einen Zug in Richtung Schweiz.

Seit der Rückkehr ist alles anders. Tutar sagt: «Ich liebe meinen Sohn, aber ich schaffe es nicht mehr.» Sie sagt: «Ich habe so viel Gewalt erlebt, jetzt ist es zu viel. Ich habe Albträume, jede Nacht fürchte ich, dass die Polizisten zurückkommen. Ich bin wegen der Menschenrechte in die Schweiz gekommen, aber sie haben mich behandelt wie eine Terroristin.» Sie sagt: «Ich wollte aus dem Fenster springen.»

FIZ-Mitarbeiterin Eva Andonie sagt: «Es ist schlimm, wenn traumatisierte Frauen ausgerechnet in dem Land, wo sie Zuflucht suchen, solche Polizeigewalt erleben. Viele werden durch solche Erlebnisse retraumatisiert. Dazu kommt das Gefühl, dass ihre Situation den Behörden schlichtweg egal ist. Das ist eine Ohnmachtserfahrung, die enorm viel Druck auslöst.»

Zera Tutar hat seit ihrer Rückkehr in die Schweiz zwei weitere Klinikaufenthalte hinter sich, gegenüber Vertrauten äussert sie immer wieder Selbstmordabsichten. «Frauen wie sie bräuchten ein geschütztes Verfahren», sagt Andonie. «Sie bräuchten Zeit, um ihre Geschichte in aller Ruhe zu erzählen und aufzuarbeiten.»

Auch in solchen Fällen, bei denen es um den Schutz eines Lebens geht, hat die Schweiz die Möglichkeit, trotz «Dublin» selbst auf ein Asylverfahren einzutreten. Sie kann sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention stützen. Das passiere zwar immer wieder, sagt Samuel Häberli von der Freiplatzaktion: «Aus der Praxis weiss ich aber, dass die Hürden extrem hoch sind. Wenn jemand Selbstmordabsichten äussert, reicht das kaum je aus. Das SEM stuft jemanden nur dann als effektiv selbstmordgefährdet ein, wenn die Person stationäre Aufenthalte und Selbstmordversuche hinter sich hat.»

Weil die Dublin-Frist mittlerweile abgelaufen ist, haben die UnterstützerInnen von Zera Tutar nun ein neues Eintrittsgesuch gestellt. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss.

* Namen geändert.