Asylpolitik: Der europäische Verschiebebahnhof der Unmenschlichkeit

Nr. 10 –

Jahr für Jahr schafft die Schweiz Tausende Menschen in Staaten zurück, die sie nach ihrer Flucht über das Mittelmeer betreten haben – darunter viele Frauen und Kinder, die Gewalt erleiden mussten. Eine Praxisänderung ist auch mit der erneuten Revision des Dubliner Abkommens nicht in Sicht.

Appel d’elles, die Petition, die Frauen aus der Westschweiz am 8. März, dem Internationalen Frauentag, einreichen, fordert den sofortigen Stopp der Ausschaffung von asylsuchenden Frauen und Kindern in Länder, die nicht in der Lage sind, deren Sicherheit zu garantieren. Viele Frauen seien durch die Gewalt, die sie nicht nur in ihrem Herkunftsland, sondern auch auf ihrem Weg ins Exil erlebt hätten, traumatisiert. Auf ihre Asylgesuche solle die Schweiz auf jeden Fall eintreten.

Im Fokus steht insbesondere der Dublin-Abkommen-Staat Italien. 2016 waren dort 180 000 Flüchtlinge über das Mittelmeer angekommen, 2017 weitere 120 000. Die italienischen Behörden könnten Frauen und Kinder nicht angemessen betreuen, heisst es im Appell. Und dennoch droht die Schweiz denen, die es hierher geschafft haben, sie nach Italien zurückzuschaffen. Denn die Schweiz ist seit Dezember 2008 der Dublin-Kooperation der EU assoziiert. Gemäss der Dublin-Verordnung ist in der Regel derjenige Mitgliedstaat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig, den die schutzsuchende Person als ersten betreten hat – beziehungsweise jener Staat, der die Person registrierte und ihre Fingerabdrücke im gemeinsamen Informationssystem Eurodac erfasste.

Als europäischer Binnenstaat, der von Dublin-Staaten umgeben ist, hat die Schweiz von diesem Prinzip profitiert. Von 2009 bis Ende 2017 hat sie 28 195 Asylsuchende in andere europäische Staaten «überstellt»; im Gegenzug musste sie aber nur 5328 Personen übernehmen. 2016 erreichte sie mit 3750 Überstellungen den dritten Platz unter den europäischen Asylexportländern. Nur Schweden (5244) und Deutschland (3968) verzeichneten mehr Transfers.

Nur noch beschleunigte Verfahren?

Menschenrechts- und asylpolitische Organisationen quer durch Europa beklagen seit langem, dass die Dublin-Regel ungleichgewichtig ist und zu einem inhumanen Verschiebebahnhof für Asylsuchende führt. Seit 1990, als die zwölf Staaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft das Dubliner Abkommen unterzeichneten, bildet sie die Basis der europäischen Asylpolitik. 2003 wurde dieser Vertrag in eine EU-Verordnung, Dublin II, umgewandelt. 2013 folgte eine erneute Revision: Dublin III.

Die seit zweieinhalb Jahren andauernde «Flüchtlingskrise» machte die Überforderung der Staaten an der Aussengrenze offensichtlich. Die EU-Kommission versprach eine grundsätzliche Überprüfung. Im Mai 2016 präsentierte sie einen Neuentwurf, der nun vom EU-Parlament und vom Rat, in dem die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, verhandelt wird.

Der Entwurf Dublin IV würde das bestehende System zementieren: Gesuche von Flüchtlingen, die den zuständigen Staat verlassen, sollen nur noch im beschleunigten Verfahren behandelt und ihre Aufnahmebedingungen auf das Minimum reduziert werden. «Sekundärmigration» verhindern, lautet die Parole. Die bisher in der Verordnung enthaltene Souveränitätsklausel, die einem «unzuständigen» Staat erlaubte, freiwillig auf ein Gesuch einzutreten, würde eingeschränkt.

Zudem sollen solidarische Organisationen ihrer Handlungsgrundlage beraubt werden: Bisher mussten Überstellungen spätestens sechs Monate nach der Zustimmung des zuständigen Staats ausgeführt werden. Durch die Streichung dieser Frist wären Ausschaffungen auch noch nach Jahren möglich. Zeitlich unbegrenzte Kirchenasyle sind aber weder für die Betroffenen noch für die OrganisatorInnen machbar. Neu müssten die Asylbehörden zudem prüfen, ob die Betroffenen zuvor in einem «sicheren Drittstaat» ausserhalb der EU waren und man sie dorthin zurückschaffen kann. Die EU-Kommission will die bisher nationalen Listen «sicherer Drittstaaten» vereinheitlichen.

Automatische Umsiedlung

Leicht abgeschwächt würde das Dublin-System nur durch einen sogenannten Korrekturmechanismus, der in Krisensituationen eine Umverteilung von Asylsuchenden ermöglichen soll. Sämtliche Asylgesuche im Dublin-Raum würden dazu in einer Megadatenbank erfasst werden, die – anhand von Bevölkerungsgrösse und Wirtschaftskraft – für jeden Staat einen hypothetischen Anteil errechnete. Wenn die Zahl der in einem Staat gestellten Gesuche dessen Kontingent um die Hälfte überschreitet, würde der Korrekturmechanismus automatisch in Gang gesetzt und eine «Relocation» von Geflüchteten in die anderen Staaten beginnen. Staaten, die sich an dieser Umsiedlung nicht beteiligen, müssten pro abgelehnte Person einen Solidarbeitrag von 250 000 Euro zahlen.

Mit diesem Konzept stösst die Kommission im Rat auf Widerstand. Die osteuropäischen Staaten und Österreich hatten sich schon der Umsiedlung verweigert, die die EU 2015 beschlossen hatte. 160 000 Flüchtlinge sollten innerhalb von zwei Jahren aus Griechenland und Italien in die anderen EU-Staaten verteilt werden. Nach dem Deal mit der Türkei vom März 2016 wurde die Quote zwar auf rund 100 000 reduziert. Aber auch dieses Ziel wurde nicht im Ansatz erreicht. Bis Februar 2018 waren gerade einmal 33 721 Menschen umverteilt worden – 11 954 aus Italien und 21 767 aus Griechenland. Immerhin hat die Schweiz ihre freiwillige Zusage, 1500 Flüchtlinge zu übernehmen, fast erfüllt: 580 kamen aus Griechenland, 913 aus Italien. Dorthin wiederum schaffte man 2017 jedoch 981 andere Asylsuchende zurück.

Derweil sich die Verhandlungen im Rat hinziehen, schloss der zuständige Ausschuss des EU-Parlaments am 15. Oktober 2017 seinen Bericht ab. Eine knappe Mehrheit aus Linken, Grünen, SozialdemokratInnen und Liberalen will eine Abkehr vom Dublin-Konzept: Der zuerst betretene Staat soll die Asylsuchenden zwar registrieren; bei der Frage, wo das Asylverfahren durchgeführt wird, sollen die Geflüchteten jedoch viel mehr Einfluss erhalten: Verwandtschaftliche Bindungen, frühere Aufenthalte in einem Dublin-Staat, sprachliche Fähigkeiten und andere kulturelle und soziale Beziehungen sollen den Ausschlag geben. Flüchtlinge, auf die solche Kriterien nicht zutreffen, sollen jeweils zwischen den vier Staaten auswählen können, die nach Wirtschaftskraft und Bevölkerungsgrösse die geringste Quote von Asylsuchenden aufweisen. Damit käme der Ausschuss Forderungen von Menschenrechtsorganisationen entgegen, die verlangen, dass Betroffene selber bestimmen können, wo sie ihr Gesuch stellen.

Die Schweiz – genauer: das Justizdepartement und sein Staatssekretariat für Migration (SEM) – kann zwar nicht mitentscheiden, aber sie ist über «gemischte Ausschüsse» an den Debatten im Rat beteiligt. Man begrüsse grundsätzlich die Hauptziele des Kommissionsvorschlags, erklärte SEM-Sprecher Lukas Rieder auf Anfrage: «Die Verfahren sollen schneller und effizienter durchgeführt werden; Sekundärmigration soll verhindert werden.» Auch dem Korrekturmechanismus steht man beim SEM positiv gegenüber. Zu der vom EU-Parlament geforderten Abkehr vom Dubliner Zwangssystem schwieg sich Rieder beharrlich aus.

Das war am 14. Februar. Die Antwort kam indirekt eine Woche später im «Bericht des Bundesrates über die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen/Dublin-Assoziierung». Von 2012 bis 2016 habe man durch Dublin insgesamt 1,37 Milliarden Franken im Asylbereich eingespart – durchschnittlich 274 Millionen pro Jahr. Härte und Asylexport zahlen sich aus – Humanität nicht.