Polizeigesetz in Bayern: Dein Freund und Überwacher
Enorm ausgeweitete Befugnisse, und zwar schon bei bloss «drohender Gefahr»: Das bayerische Polizeiaufgabengesetz öffnet behördlicher Willkür Tür und Tor.
Am Freitag tritt es in Kraft, das umstrittene neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) Bayerns. Seit es die bayerische Regierung im Januar vorgelegt hat, hagelt es scharfe Kritik: von Oppositionspolitikern, Verfassungsrechtlerinnen, selbst von Polizisten. Die rechtskonservative CSU blieb aber unbeirrt: Am Dienstag vergangener Woche hat sie das Gesetz im Landtag, wo sie die absolute Mehrheit innehat, fast ohne Änderung verabschiedet. Somit erhalten die Polizeibehörden eine Reihe neuer Befugnisse, die sie laut KritikerInnen von einem Geheimdienst kaum mehr unterscheiden lassen.
Schon mehrmals wurde das PAG in den vergangenen Jahren verschärft – zuletzt 2017 mit dem sogenannten Gefährdergesetz. Seitdem enthält das PAG den genauso diffusen wie umstrittenen Begriff der «drohenden Gefahr»: Er bezieht sich auf Personen, bei denen eine blosse Vorahnung besteht, dass sie ein Verbrechen begehen könnten. «Gefährder» können unter anderem mit potenziell unbefristeter Präventivhaft belegt werden.
KritikerInnen sind entsetzt
Durch das nun in Kraft tretende Gesetz wird dieser schwammige Begriff auch auf polizeiliche Überwachungskompetenzen ausgeweitet. Um etwa Telefone abzuhören, Post abzufangen oder Onlinedurchsuchungen anzustellen, braucht es nicht mehr Beweise für eine «konkrete Gefahr»: Es reicht eine begründete Annahme, in Ausnahmefällen sogar ohne richterliche Verfügung. Darüber hinaus erlaubt das PAG künftig DNA-Analysen zur Feststellung äusserlicher Merkmale – was der diskriminierenden Praxis des Racial Profiling Vorschub leisten kann. So weitet Deutschlands «härtestes Polizeiaufgabengesetz seit 1945», wie es viele KritikerInnen nennen, den Raum für polizeiliche Willkür erheblich aus.
BefürworterInnen des PAG wiegeln ab: Es sei in erster Linie entworfen worden, um neuen Richtlinien der EU und des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen. In vielen Bereichen garantiere es durch klare Regelungen den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit: etwa durch richterliche Weisungsbefugnisse, das Garantieren nachträglicher Überprüfbarkeit oder durch Verbesserungen beim Datenschutz. Daraus entstehende Einschränkungen würden die neuen Befugnisse fast schon notwendig machen. Der Begriff der «drohenden Gefahr» könne überdies gar nicht verfassungswidrig sein, da ihn das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im letzten Jahr selbst angewandt habe.
Während der Begriff dort aber im Zusammenhang mit Terrorbekämpfung verwendet wurde, soll er für die bayerische Polizei nun dazu dienen, auch in einer Reihe weiterer Verdachtsmomente präventiv aktiv zu werden – und damit unbemerkt in die Privatsphäre der Bevölkerung einzudringen. Eine Tatsache, die breites Unbehagen auslöst: Zehntausende gingen am 10. Mai in Bayern auf die Strasse, um gegen das PAG zu protestieren. Allein in München nahmen weit über 30 000 Menschen an der Demo teil. Kurz darauf äusserte sogar der Vorsitzende der GdP, Deutschlands grösster Polizeigewerkschaft, in einem Fernsehinterview Kritik: Das PAG schiesse übers Ziel hinaus.
Kompromissloser Rechtskurs
Beeindrucken liess sich die CSU davon aber nicht. Vielsagend war die Reaktion des Bundestagsabgeordneten Michael Kuffer: An der Demonstration in München hätten bloss 0,3 Prozent von insgesamt dreizehn Millionen BayerInnen teilgenommen, rechnete er auf Twitter vor. Das beweise, «dass die Bayern fast vollständig geschlossen hinter unserer konsequenten Sicherheitspolitik und dem neuen PAG stehen». So konstruiert sein Argument auch sein mag: Es macht deutlich, wie kompromisslos die CSU ihre Law-and-Order-Politik verfolgt. Die Partei zählt auf das Selbstverständnis der bürgerlichen Mehrheitsgesellschaft: Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten. Wer hingegen für die Grundrechte sogenannter Gefährder – spätestens seit den Hamburger G20-Protesten vom letzten Jahr gehören dazu insbesondere auch linke AktivistInnen – einsteht, macht sich verdächtig.
Im Agieren der CSU lässt sich auch ein wahltaktischer Profilierungsversuch erkennen. Im Oktober muss sie sich bei den Landtags- und mehreren Bezirkstagswahlen einer noch rechteren Konkurrentin stellen, die bei der letzten Landtagswahl 2013 noch nicht angetreten war: der AfD. Auch wenn sich die CSU vordergründig um Abgrenzung bemüht: Schon lange decken sich etliche ihrer Positionen mit denen der neuen rechten Alternative. Bei der Bundestagswahl im letzten Jahr erreichte die AfD in Bayern flächendeckend zweistellige Resultate, und laut Umfragen könnte die AfD der CSU im Herbst beim Ziel, eine absolute Mehrheit im Landtag zu erreichen, in die Quere kommen. Aufhorchen liess daher die Reaktion von CSU-Innenminister Joachim Herrmann auf die Münchner Grossdemo: In einem Interview sagte er, die Demonstrierenden seien durch «Lügenpropaganda» in die Irre geführt worden. Das Wort dürfte er kaum zufällig gewählt haben.
Mehrere Parteien und Organisationen in Bayern haben derweil angekündigt, gegen das neue PAG klagen zu wollen. Das bayerische Vorpreschen ist jedoch kein Einzelfall in Deutschland. Eine Reihe von Bundesländern weitet derzeit die polizeilichen Befugnisse aus, gewährt weitreichende Überwachungsmassnahmen, rüstet Spezialeinheiten militärisch auf: Zeichen eines um sich greifenden Autoritarismus.