Lohngleichheit: Zähes Ringen

Nr. 22 –

Es war ein unrühmliches Stück Schweizer Politikgeschichte, als der Ständerat die Änderungen zum Gleichstellungsgesetz an die zuständige Kommission zurückwies. Die Verzögerungstaktik der Gegner der Lohngleichheit ging jedoch nicht auf. Am Dienstag nahm der Ständerat das veränderte Gleichstellungsgesetz an. Dies, nachdem die zuständige Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur an ihrer ursprünglichen Vorlage vom Februar festgehalten hatte (siehe WOZ Nr. 20/2018 ).

Unumstritten war das Geschäft aber auch dieses Mal nicht. Die Debatte war hart umkämpft. Eine Minderheit der Kommission rund um FDP-Ständerat Hans Wicki forderte, dass die Firmen die Einhaltung der Lohngleichheit lediglich mittels Selbstdeklaration bestätigen müssen. Der Ständerat lehnte dies jedoch mit 25 Ja zu 17 Nein (bei drei Enthaltungen) ab. Er beschloss am Ende die Annahme des Geschäfts mit 27 Ja zu 15 Nein.

Mit dem neuen Modell müssen Firmen, die mehr als hundert Angestellte beschäftigen, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Das Gesetz ist jedoch auf zwölf Jahre beschränkt. Ein Antrag von FDP-Ständerat Raphaël Comte, diese Zeitbeschränkung aufzuheben, stiess auf keinen Anklang. Auch die zahlreichen Minderheitsanträge der linken ParlamentarierInnen blieben chancenlos. Diese forderten unter anderem Sanktionsmöglichkeiten für fehlbare Unternehmen und verbindlichere Massnahmen für die Zeit nach den Lohnanalysen. Angesichts der Tatsache, dass die Lohngleichheit in der Verfassung festgeschrieben sei, sei dies eine ausserordentlich sanfte Umsetzung des Lohngleichheitsanspruchs, sagte etwa SGB-Präsident Paul Rechsteiner während der Debatte.

Das revidierte Gleichstellungsgesetz kommt nun in den Nationalrat. Es bleibt zu hoffen, dass ihm dort nicht noch mehr Zähne gezogen werden.