Repression: Fichen, Ausreisesperren, Gefängnis

Nr. 26 –

Im Parlament werden derzeit gleich mehrere Vorstösse durchgewinkt, die auf eine härtere Bestrafung von DemonstrantInnen zielen. Und: Wer PolizeibeamtInnen beschimpft, muss künftig mit einem Jahr Gefängnis rechnen.

Im Parlament geht es derzeit Schlag auf Schlag. Im März befürwortete der Nationalrat die Motion der SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger, die «Gewalt und Drohung gegen Beamte» künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis belegen will. Eine solche Strafanzeige reichen PolizistInnen laut einer Umfrage des Bundesamts für Polizei bereits wegen «Spucken», «Stossen», «verbalen Drohungen» oder «Beschimpfungen» ein.

Ende Mai entschied zudem der Ständerat, dass künftig Landfriedensbruch stets mit einer Gefängnisstrafe zu bestrafen sei (siehe WOZ Nr. 22/2018 ). Bisher hatten die RichterInnen die Möglichkeit, Geld- oder Haftstrafen auszusprechen. Neu soll es in jedem Fall zu beidem kommen.

Nur einmal im Strafgesetz

«Diese Kombination gibt es bisher nur ein einziges Mal im ganzen Strafgesetzbuch», sagte FDP-Ständerat Andrea Caroni, der die Motion abgelehnt hatte. «Und zwar bei Menschenhandel!» Wenn man für Landfriedensbruch eine zwingende Freiheitsstrafe einführe, sei das eine schärfere Minimalstrafe als bei vorsätzlicher Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.

Die Motion hatte CVP-Ständerat Beat Rieder eingereicht. Die CVP versucht, aus der entgleisten Debatte nach dem G20-Gipfel in Hamburg politisches Kapital zu schlagen, und schnürte bereits im September ein Repressionspaket. Neben Gefängnisstrafen für Landfriedensbruch fordert Rieder etwa «Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten».

Damit soll auf mutmasslich militante politische AktivistInnen ausgeweitet werden, was bei Fussballfans schon lange gilt. 2006 wurde das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) ergänzt: Neben Rayonverboten gehören dazu Ausreisesperren für mutmasslich prügelnde Fussballfans und die Hooligandatenbank Hoogan.

Nach dem Ständerat stimmte Mitte Juni auch der Nationalrat der Motion zu. Nun ist es am Bundesrat, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Dabei hatte Bundesrätin Simonetta Sommaruga beantragt, die Motion abzulehnen: «Wer sagt, wer ein potenzieller Gewaltextremist ist? Werden dann Listen, um nicht zu sagen Fichen, erstellt?»

«Das sind keine Fichen», erwidert CVP-Ständerat Rieder auf Anfrage. Das seien die üblichen Unterlagen der Strafbehörden mit Informationsabklärungen der Gefahrenabwehr. «Wir schützen das Demonstrationsrecht, wenn wir sehr hart gegen jene Leute vorgehen, die es missbrauchen», sagt Rieder zu seiner Landfriedensbruch-Motion.

Demonstrationsfreiheit in Gefahr

«Man versucht, die Demonstrationsfreiheit einzuschränken, mit der Begründung, dass zu viele Gewalttaten begangen würden», sagt Anwalt Marcel Bosonnet. «Das sind im tiefsten Innern verlogene Argumente. Die Zahlen sind tendenziell rückläufig. Aber in der aktuellen Stimmungslage glaubt man, mit populistischen Argumenten zu punkten.»

Im Vergleich zur Kriminalitätsstatistik von 1980 haben zwar generell Verurteilungen zugenommen, doch laut dem Bundesamt für Statistik sind diese Zahlen mit jenen von heute nicht vergleichbar. In Bezug auf «Landfriedensbruch» sowie «Gewalt und Drohung gegen Beamte» lassen die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik seit 2009 keinen bemerkenswerten Anstieg erkennen.

Die Tatbestände «Landfriedensbruch» und «Gewalt und Drohung gegen Beamte» seien «sehr schwammig» definiert, sagt Bosonnet. Für Ersteres reiche es aus, wenn jemand an einer Demonstration teilnehme, an der es zu Sprayereien komme. Für das Zweite, wenn sich jemand bei der Verhaftung bockig verhalte oder sich gegen Übergriffe der Polizei wehre. «Wenn Parlamentarierinnen und Parlamentarier fordern, der Strafrahmen für diese Delikte müsste ‹für Randalierer und Chaoten› erhöht werden, stellt dies letztlich einen Angriff auf die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit dar.»

Die geplanten Ausreisesperren sind für den Zürcher Rechtsanwalt der gravierendste Einschnitt: «Das ist der Tiefpunkt in der Diskussion um die Freiheitsrechte. Ich finde diese Forderung eine Unverschämtheit. Damit nimmt man den Rechtsstaat wirklich nicht mehr ernst.» Letztlich hätten alle drei Gesetzesvorschläge eine ähnliche Stossrichtung. Man versuche, berechtigten und notwendigen Protest durch Repression loszuwerden.