Angriff auf die Menschenrechte: Zum Beispiel Frau Huber

Nr. 28 –

Im Februar 2013 kündigte der damalige SVP-Präsident Toni Brunner an, dass seine Partei «eine Volksinitiative zur Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention» prüfen werde. Im August 2014 präsentierte die Partei das Resultat: Was effektiv ein radikaler Angriff auf den Grund- und Menschenrechtsschutz ist, wurde mit dem harmlosen Titel «Selbstbestimmungsinitiative» versehen.

Nun steht der Termin fest: Am 25. November kommt es zur Abstimmung – siebzig Jahre nachdem die Vereinten Nationen als Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet haben. Wie fahrlässig es wäre, davon auszugehen, dass die Initiative keine Chance haben werde, zeigt eine Umfrage des Forschungsinstituts GFS vom April: Auf die Frage «Kann die SVP-Initiative unsere Rechte schwächen?» haben nur vierzehn Prozent der Befragten mit Ja geantwortet.

Dass in einem Land, das sich gern seiner humanitären Tradition rühmt, der Schutz der Menschenrechte überhaupt zur Disposition steht, ist ein beschämendes Signal – an ganz Europa. Nun ist es ja nicht so, dass die Schweiz als viel beschworene «Hüterin der Menschenrechte» auf eine glanzvolle Menschenrechtsgeschichte zurückblicken könnte. Dass sie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) erst mit grosser Verspätung im November 1974 ratifizierte, hat damit zu tun, dass sie elementarste Voraussetzungen dafür bis kurz davor noch gar nicht erfüllt hatte: Die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen im Jahr 1971 war die eine Bedingung dafür, dass die Schweiz im Rahmen der EMRK überhaupt als Partnerin ernst genommen werden konnte. Ein weiteres rechtliches Hindernis waren die damaligen Zwangsversorgungen von «Geistesgestörten und verwahrlosten Personen». Doch allein schon die Aussicht auf eine Ratifikation der EMRK wirkte sich positiv auf den Schutz der Grund- und Menschenrechte aus.

Heute ist die EMRK als Mindeststandard für Menschenrechte in der Schweiz bis tief in den Alltag eingeschrieben. Doch was für viele als selbstverständlich gilt, musste immer wieder von Einzelnen erkämpft werden – auch heute noch. Allein schon Artikel 6 der EMRK, das Recht auf ein faires Verfahren, hat die Rechtspraxis hierzulande entscheidend gerechter gemacht. Ohne die Möglichkeit, Urteile des Bundesgerichts am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anzufechten, wären viele Ungerechtigkeiten im Schweizerischen Rechtswesen erst viel später behoben worden – oder würden gar immer noch bestehen. Das zeigen etliche Beispiele von Menschen, die bis nach Strassburg gegangen sind, um gegen das ihnen von hiesigen Behörden zugefügte Unrecht zu klagen.

Die WOZ hat in einer Serie mit dem Titel «Frau Huber geht nach Strassburg» im Lauf des letzten Jahres mehrere solche Fälle beleuchtet. Die Sexarbeiterin Jutta Huber, die 1983 im Rahmen einer Strafuntersuchung als Zeugin einvernommen und wegen angeblich «falschen Zeugnisses» in Untersuchungshaft genommen worden war, liess dieses Unrecht nicht auf sich sitzen – Jahre später verurteilte Strassburg die Schweiz wegen der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Seither kann niemandem mehr die Freiheit entzogen werden, ohne dass ein unabhängiger Richter innert 48 Stunden darüber befindet.

Von diesem jahrelangen Kampf, wie ihn Frau Huber und viele andere Menschen geführt haben, profitieren wir alle. Dank solch wegweisender Urteile aus Strassburg sind wir hierzulande mit einem menschenrechtlichen Mindeststandard geschützt. Mit einer Annahme der SVP-Initiative hingegen wäre die Kündigung der EMRK nur eine Frage der Zeit. Die Initiative ist somit nicht ein Angriff auf «fremde Richter», sondern auf uns alle – alle Menschen in diesem Land.

Im September erscheint im WOZ-Verlag das Buch «Frau Huber geht nach Strassburg. Die Schweiz vor dem Gerichtshof für Menschenrechte».