Kommentar zur Nichtratifizierung des Atomwaffenverbots: Atomwaffen: Wider Wissen und Gewissen

Nr. 34 –

«Sicherheitspolitisch riskant»? Was der Bundesrat mit seiner Ablehnung des Atomwaffenverbots effektiv riskiert, ist die Unterstützung von Massenmorden.

Mit seiner Entscheidung, das Uno-Abkommen zum Verbot von Atomwaffen nicht zu unterzeichnen, hat der Bundesrat das Neutralitätsprinzip bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt und die Schweiz zum Anhängsel der Nato und ihrer Atomwaffenpolitik gemacht. Zudem hat er sämtliche Erfahrungen aus der Rüstungskontroll- und Abrüstungsgeschichte seit Ende des Zweiten Weltkriegs in den Wind geschlagen.

Ein Beitritt zum Atomwaffenverbot sei «sicherheitspolitisch riskant», lautet ein zentrales Argument in der elfseitigen Begründung der Bundesratsentscheidung. Denn «im Extremfall der Abwehr eines bewaffneten Angriffs würde die Schweiz mit einiger Wahrscheinlichkeit mit anderen Staaten oder Bündnissen, nicht zuletzt mit Kernwaffenstaaten oder deren Alliierten, zusammenarbeiten». Mit einer Unterzeichnung des Atomwaffenverbots hingegen würde sich die Schweiz «die Handlungsoption verschliessen, sich (…) explizit unter einen Nuklearschirm zu stellen». Im Klartext heisst das: Die Schweiz würde im Extremfall Nuklearstaaten auffordern, zu ihren Gunsten einen Massenmord an ZivilistInnen zu begehen. Welche Grossstadt würde der Bundesrat denn auslöschen wollen? Moskau vielleicht? Die zitierten Passagen zur Aufgabe der Neutralität und Unterwerfung der Schweiz unter die Nato stammen interessanterweise vom VBS, dessen Chef Guy Parmelin der SVP angehört, die sich ansonsten so gerne als Gralshüterin der Neutralität aufspielt.

Seitdem die Uno-Generalversammlung das Atomwaffenverbot im Juli 2017 mit der knappen Zweidrittelmehrheit von 122 Staaten beschlossen hat, haben nicht nur die drei Atomwaffenmächte der Nato (USA, Frankreich und Grossbritannien), sondern auch Deutschland auf die Regierung in Bern eingewirkt, den Vertrag nicht zu unterzeichnen und schon gar nicht zu ratifizieren. Massiver wirtschaftlicher und politischer Druck erfolgte und erfolgt auch auf zahlreiche afrikanische, lateinamerikanische und asiatische Staaten, die in der Uno für den Verbotsvertrag gestimmt hatten.

Es geht den Nato-Staaten darum, zu verhindern, dass die erforderlichen fünfzig Staatenratifikationen zusammenkommen, damit der Vertrag in Kraft treten kann.

Ein Verbotsabkommen sei sinnlos, solange die Atomwaffenmächte nicht dabei seien, behauptet der Bundesrat. Gemäss dieser Logik dürfte die Schweiz auch keine Menschenrechtsverträge unterzeichnen, solange Saudi-Arabien, der Iran oder China diese Verträge nicht umsetzen. Zudem widerlegt die Geschichte der letzten 73 Jahre die Behauptung des Bundesrats: Sämtliche Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträge, die seit 1945 international vereinbart wurden – mit Ausnahme der bilateralen Abkommen zwischen den USA und der Sowjetunion/Russland zur Begrenzung von Atomwaffen und von Raketenabwehrsystemen –, wurden entweder von kleinen Staaten oder Koalitionen von Nichtregierungsorganisationen initiiert und durchgesetzt. Und dies zunächst oft gegen den Willen und Widerstand gewichtiger und grosser Staaten, die über die entsprechenden Waffen oder Munitionen verfügten. Das gilt unter anderem für den Atomwaffensperrvertrag sowie für die Abkommen zum Verbot von chemischen und biologischen Massenvernichtungsmitteln, von Antipersonenminen und Streubomben. All diese Abkommen bewirkten die politisch-moralische Ächtung der verbotenen Waffen und wurden von den jeweiligen Vertragsstaaten umgesetzt. Auf diese Weise wuchs und wächst der Druck auf die zunächst noch unwilligen Staaten, diesen Abkommen ebenfalls beizutreten. Auch die Schweiz wurde 1968 erst durch internationalen Druck gezwungen, das 1946 vom Bundesrat lancierte Entwicklungsprogramm für eigene Atomwaffen aufzugeben und dem Sperrvertrag beizutreten.