Anti-Menschenrechts-Initiative: Mit dem «Volk» in die Willkür

Nr. 46 –

Man muss sich das mal vorstellen: Die angeblich so staatskritische SVP will in diesem Land den Schutz der Individuen vor staatlicher Willkür schwächen. Ob ihre AnhängerInnen nicht merken, dass sie damit auch ihre eigenen Grundrechte untergraben?

Da ist also eine Partei, die von sich behauptet, die Unabhängigkeit einer kleinen Nation von der grossen Welt zu verteidigen. Doch statt ihr Ansinnen so zu benennen, wie sie es ursprünglich formulierte – «Schweizer Recht statt fremde Richter» und später «Landesrecht vor Völkerrecht» –, gibt sie ihm einen Kosenamen: Selbstbestimmungsinitiative.

Und so weibeln sie durchs Land und wollen das «Volk» dazu erwärmen, den Schutzmantel seiner Grundrechte gegen die vermeintliche Souveränität einer Nation auszutauschen – und verkaufen das Ganze als einen Akt kollektiver Selbstbestimmung.

Die wahre Absicht, mit der die SVP diese Initiative lancierte, hält sie seit längerem verborgen. Doch rekapituliert man die Entstehung des Begehrens, lässt sich klar belegen, worum es ihr vor allem geht: um die Degradierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, so will es die Initiative, sollen für das Bundesgericht nur noch beschränkt gültig sein. «Wir prüfen eine Volksinitiative zur Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention»: So explizit hatte es noch im Februar 2013 der damalige Parteipräsident Toni Brunner verkündet.

Selbstbestimmung? Das Gegenteil ist der Fall: Was die Initiative mit dem fest installierten Vorrang des Landesrechts vor internationalem Recht anstrebt, ist der Abschied vom völkerrechtlich errungenen Minimum an Menschenrechtsschutz – und damit von einem Teil des Grundrechtsschutzes aller Menschen in diesem Land.

Die SVP ist inzwischen selbst etwas über ihren Furor erschrocken. Anders lässt sich die zunehmende Begriffsduselei nicht erklären. Dass die EMRK – diese grosse Errungenschaft aus der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs – nach einer Annahme der Initiative im Fall eines Widerspruchs mit der Bundesverfassung «nötigenfalls» gekündigt werden müsste, wie es im Initiativtext steht, versucht sie in der öffentlichen Diskussion wegzuschweigen. Auch in den sozialen Medien treibt sie ein schamloses Verwirrspiel: Als Absender einer ihrer Videobotschaften gibt sie ungeniert ein «Forum Demokratie und Menschenrechte» an.

Dass es bei all dem um einen gezielten Angriff auf ebendiese Menschenrechte geht, zeigt sich am Ursprung der Initiative. Stein des Anstosses war ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2012: Die RichterInnen in Lausanne entschieden dazumal, einen straffällig gewordenen, kaum volljährigen Secondo nicht in ein Land auszuweisen, zu dem er gar keinen Bezug hatte. Dieser eine Leitentscheid war der SVP zu viel der Vernunft. Bis heute zitieren ihn ihre WortführerInnen als Grund für ihre Initiative. Womit sie ihre wahren Absichten dann doch wieder verraten.

Verhältnismässigkeit? Einzelfallgerechtigkeit? Gewaltentrennung? Von Errungenschaften, die einen Rechtsstaat erst eigentlich ausmachen, will die SVP nichts wissen. Auch dass sich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gegenseitig bedingen, ignoriert sie. «Selbst bestimmen» soll allein der «Volkswille» – jene 52,9  Prozent der Stimmenden zum Beispiel, die 2010 Ja zur automatischen Ausschaffung ausländischer StraftäterInnen sagten.

Die 58,9 Prozent der Stimmenden hingegen, die 2016 ebenso direktdemokratisch die «Durchsetzungsinitiative» ablehnten und damit eine strikte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative verhinderten, reichen der SVP nicht als ernst zu nehmender «Volkswille». So nämlich funktioniert das Demokratieideal der SVP: Die Mehrheit soll über Minderheiten bestimmen und sie hemmungslos entrechten dürfen – ganz ohne Rücksicht auf menschenrechtliche Umstände.

Am 25.  November kommt es auf jede Stimme an.