Sozialhilfe: Auf unfaire Weise aktiv geworden

Nr. 41 –

Der Rorschacher Stadtpräsident Thomas Müller intervenierte mehrmals persönlich, um eine Sozialhilfebezügerin aus der Gemeinde abzuschieben. Das kantonale Verwaltungsgericht rügt nun diese Praxis. Rorschach muss zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Herz für Tiere: Rorschacher Stadtpräsident und SVP-Nationalrat Thomas Müller mit seinem Hund Bobby. Foto: Samuel Trümpy, 13 Photo

Es scheint mittlerweile in manchen Gemeinden gängige Praxis zu sein, um Sozialhilfekosten zu sparen: Einwohnerämter verlangen von ZuzügerInnen einen Mietvertrag, ansonsten wird ihnen die Anmeldung und damit die Niederlassung verweigert. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig. Einwohnerämter müssen die Niederlassung selbst dann gewähren, wenn jemand beispielsweise formlos bei einer Bekannten unterkommt. Die Bundesverfassung garantiert die Niederlassungsfreiheit. Ausserdem gilt das Abschiebeverbot: Sozialhilfeabhängige dürfen nicht aus einer Gemeinde weggewiesen oder zum Wegzug bewegt werden.

Darüber hat sich die Stadt Rorschach zwischen Herbst 2013 und Ende 2014 hinweggesetzt. Die Behörden verweigerten einer erwerbslosen Frau die Niederlassung. Zunächst mit der Begründung, dass sie über keinen gültigen Mietvertrag verfüge. Als sie schliesslich nach jahrelangen Bemühungen doch einen vorwies, intervenierte Stadtpräsident und SVP-Nationalrat Thomas Müller bei ihrer Vermieterin. Diese löste daraufhin den Mietvertrag wieder auf. Die Frau zog daher zurück in die Stadt St. Gallen (siehe WOZ Nr. 08/2015 ).

Zur «Chefsache» erklärt

Dort verlief der Zuzug reibungslos. Die Frau erhielt Sozialhilfe. Doch die St. Galler Behörden reichten beim kantonalen Departement des Innern ein Beschwerde gegen die Stadt Rorschach ein. Begründung: Die Seegemeinde habe mit ihrem Verhalten gegen das Abschiebeverbot verstossen und müsse daher für die in St. Gallen anfallenden Kosten aufkommen. Das Departement hiess die Klage gut, Rorschach rekurrierte. Das Verwaltungsgericht stützt nun die Vorinstanz. Und es kritisiert das Verhalten der Beschwerdeführerin – der Stadt Rorschach und ihres Stadtpräsidenten – harsch. So heisst es in der Urteilsbegründung etwa: «Zu berücksichtigen ist schliesslich, dass das Verschulden der Beschwerdeführerin als nicht mehr leicht bezeichnet werden kann.» In einer anderen Passage des Entscheids, der diesen Fall minutiös nachzeichnet, heisst es: «Weiter erstaunt, dass – obwohl das Meldewesen in den Zuständigkeitsbereich des Einwohneramtes fällt – sich der Stadtpräsident persönlich darum kümmerte. Dadurch gab er klar zum Ausdruck, die Angelegenheit zur ‹Chefsache› zu erklären. Ob die Mitarbeiterin des Einwohneramtes tatsächlich gesagt haben soll, die polizeiliche Anmeldung dürfe infolge Anweisung des ‹Chefs› nicht entgegengenommen werden, spielt deshalb eine untergeordnete Rolle.» Und schliesslich: «Zusammenfassend ist der Vorinstanz zuzustimmen, dass in der Vorgehensweise der Beschwerdeführerin eine systematische Weigerung ersichtlich ist, X. in der politischen Gemeinde Rorschach ins Einwohnerregister einzutragen und ihr – wegen fehlender Eintragung – ordentliche Sozialhilfe auszurichten. Gerade diese Gesamtschau macht deutlich, dass die Beschwerdeführerin im eigenen Interesse auf unfaire Weise aktiv wurde.»

Mutlose PolitikerInnen

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss die Stadt Rorschach die in den letzten fünf Jahren angefallenen Sozialhilfekosten an St. Gallen zurückbezahlen – sofern sie es nicht ans Bundesverwaltungsgericht weiterzieht. Stadtpräsident Müller liess nach Bekanntwerden des Urteils offen, ob die Stadt das Urteil anficht. Stadtschreiber Marcel Aeple sagte zur WOZ, der Stadtrat werde Ende Oktober darüber entscheiden. Ein Urteil auf Bundesebene hätte in der ganzen Schweiz Auswirkungen auf Kommunen, die diese Praxis ebenfalls anwenden.

So ist der WOZ ein Fall aus einer anderen St. Galler Gemeinde bekannt. Dort verweigerte die Gemeinde einem Zuzüger zunächst ebenfalls die Niederlassung, weil er keinen Mietvertrag hatte.

Genauere Erhebungen über dieses rechtswidrige Verhalten von Behörden gibt es bislang nicht. Ingrid Hess, Mediensprecherin der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos), sagt auf Anfrage: «Wir hören immer wieder von ähnlichen Fällen, aber leider fehlt eine Statistik. Nach unserer Kenntnis verhalten sich Gemeinden aus Kantonen so, die keinen kantonalen Finanzausgleich kennen, sodass sie die Sozialhilfekosten vollumfänglich selber tragen müssen.»

Im Kanton St. Gallen hatte der Fall Rorschach politische Folgen. Der inzwischen verstorbene St. Galler Stadt- und Kantonsrat Nino Cozzio brachte 2015 im Kantonsparlament eine Motion auf den Weg, die das gegenseitige Zuschieben von Sozialhilfefällen – den negativen Sozialhilfewettbewerb – verhindern sollte. Doch für die Schaffung eines kantonalen Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden fehlte den St. Galler PolitikerInnen der Mut. Ein kantonaler Finanzausgleich entlastet finanzschwache Gemeinden, er beseitigt falsche Anreize für einen solchen «Wettbewerb». Heraus kam schliesslich eine Anpassung des Sozialhilfegesetzes, die das Problem nicht wirklich löst: Der Regierungsrat kann die Skos-Richtlinien nun bei Bedarf für verbindlich erklären. Der neue Gesetzespassus verhindert wenigstens, dass Gemeinden wie Rorschach, die aus der Skos ausgetreten sind, ihre Sozialhilfeansätze beliebig kürzen können und damit Sozialhilfeabhängige in Gemeinden vertreiben, die sich an die höheren Skos-Ansätze halten.