Sozialabbau: Das «schlechte Risiko» soll sein Bündel packen
Im sankt-gallischen Rorschach verhinderte Stadtpräsident Thomas Müller persönlich die Niederlassung einer Sozialhilfebezügerin. Der Fall ist symptomatisch für den Wettbewerb um eine möglichst geringe Zahl Bedürftiger.
Im 19. Jahrhundert wurden Gemeinden ihre Armen für immer los, indem sie ihnen Geld für die Auswanderung nach Amerika zusteckten und sie dann für heimatlos erklärten. Heute gelten selbst für Menschen, die sich nicht aus eigener Kraft über Wasser halten können, Grundrechte. Wer durch alle Netze fällt, hat unabhängig von persönlichem Verschulden ein Recht auf Hilfe, Betreuung und Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. So steht es im vom Souverän abgesegneten Artikel 12 der Verfassung.
Seit allerdings Bund, Parlament und Souverän die Leistungen der Invalidenversicherung und der Arbeitslosenversicherung gekürzt haben, landen Menschen immer schneller sowie immer länger oder gar für immer in der Sozialhilfe. Für Sozialhilfe sind die Gemeinden (Deutschschweiz) oder die Kantone (Westschweiz, Tessin) zuständig. Weil die Hilfe steuerfinanziert ist, belasten steigende Ausgaben in diesem Bereich die Gemeindehaushalte. Den Druck dieser verfehlten Politik geben nun manche Gemeinden direkt an die SozialhilfebezügerInnen weiter. Sie versuchen, ihre «schlechten Risiken» loszuwerden, indem sie sie zum Wegzug animieren, ihren Zuzug behindern oder sogar verhindern, wie im Fall von Rorschach, den der «Beobachter» aufdeckte.
Müllers Fall
Die Geschichte handelt von einer Schweizerin, einer Mutter von zwei in Heimen untergebrachten Kindern. Sie bezieht seit Jahren Sozialhilfe. Sie war im Dezember 2012 von St. Gallen nach Rorschach umgezogen und kam bei einem Bekannten unter. Auf dem Einwohneramt versuchte sie sich allerdings erst im September 2013 anzumelden. Weil sie bloss eine Wohnbestätigung, aber keinen Mietvertrag vorweisen konnte, verweigerte das Einwohneramt eine Anmeldung. Damit fehlte die Voraussetzung für Sozialhilfe.
Selbst als sie im Juli 2014 einen unbefristeten Mietvertrag vorweisen konnte, verweigerte das Einwohneramt die Anmeldung. Stadtpräsident Thomas Müller war in diesem Fall an vorderster Front aktiv, was nicht weiter erstaunt: Der SVP-Politiker und Ständeratskandidat schlägt seit zwei Jahren politisches Kapital aus dem angeblichen Sozialhilfemissbrauch, Rorschach hat im April 2013 als erste Schweizer Stadt das Verhältnis mit der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) gekündigt.
Wie und bei welchen Leuten Müller im vorliegenden Fall interveniert hat, um die Niederlassung der Frau zu verhindern, darüber gehen die Darstellungen auseinander. Sicher ist: Der Stadtpräsident meldete sich an jenem Tag im Juli umgehend telefonisch bei der Vermieterin der Frau. Die Vermieterin sagte gegenüber dem «Beobachter»: «Er sagte, dass Leute wie Esther Steiner* nicht in Rorschach wohnen dürften. Er drohte mir mit einem Nachspiel, falls ich den Mietvertrag nicht auflöse.»
Müller bestätigt das Telefonat. Was er wirklich gesagt hat, lässt sich nicht belegen. Die Sozialhilfebezügerin versuchte während Monaten, mithilfe eines Anwalts ihre Anmeldung durchzusetzen. Schliesslich gab sie auf, zog wieder nach St. Gallen und bezieht nun dort Sozialhilfe. Die Stadt St. Gallen prüft nun eine Klage gegen Rorschach gemäss Zuständigkeitsgesetz (ZUG), um Kosten zurückzufordern.
Die Sozialhilfebezügerin könnte gegen die Verletzung der Niederlassungsfreiheit klagen. Womöglich wären auch Klagen wegen Persönlichkeitsverletzung oder gegen das Abschiebungsverbot erfolgreich. Unter eine Abschiebung fallen beispielsweise behördliche Schikanen, aber auch Interventionen bei Arbeitgebern oder Vermieterinnen, die auf die Auflösung eines Arbeits- oder Mietvertrags hinwirken. Ausserdem kann man sich Fragen zum Amtsverständnis dieses Stadtpräsidenten stellen.
Rorschach ist ein drastischer, wenn auch kein Einzelfall. In der dortigen Region verlangen gleich mehrere Gemeinden für die Anmeldung eine Kopie eines Mietvertrags. «Eine Kopie eines Mietvertrags können die Gemeinden nicht zur Bedingung für eine Anmeldung machen. Dafür fehlt eine gesetzliche Grundlage. Mieter und Vermieter sind zwar auskunftspflichtig darüber, ob ein Mietverhältnis besteht, nicht aber in Bezug auf die Details des Mietverhältnisses oder des Vertragsinhalts», sagt Benjamin Schindler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen. Gegenüber den Behörden ist man auskunftspflichtig, aber im Übrigen kann man sich auch ohne Mietvertrag niederlassen, zum Beispiel in der Wohnung von Freunden.
Im Kanton St. Gallen sind bereits ein halbes Dutzend Gemeinden aus der Skos ausgetreten. Doch die Mehrheit der Gemeinden und mit Ausnahme der SVP alle Parteien fürchten sich vor einem «Negativwettbewerb», also davor, dass sich die Gemeinden gegenseitig die SozialhilfebezügerInnen zuschieben. «Die Solidarität unter den Gemeinden darf nicht aufgebrochen werden», sagt Nino Cozzio, der für Soziales zuständige Stadtrat von St. Gallen und CVP-Kantonsrat.
Um dem einen Riegel vorzuschieben, haben auf seine Anregung hin die Fraktionen von CVP/EVP, SP/Grüne, FDP und BDP/GLP eine Motion im Parlament überwiesen. Sie verlangt, dass die Regierung die Empfehlungen der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe unter bestimmten Voraussetzungen für allgemein verbindlich erklärt. Wie die Regelung, die in ein revidiertes Sozialhilfegesetz einfliessen soll, lauten wird, ist noch offen. Ein Vorschlag lautet: wenn es zwei Drittel der Gemeinden verlangen oder wenn zehn Gemeinden die Empfehlung der Sozialhilfekonferenz unterschreiben. «Die steigenden Belastungen in der Sozialhilfe sind auch für unsere Stadt eine Tatsache. Aber wir müssen diese Debatte versachlichen, tragfähige Lösungen finden und die Konflikte nicht auf dem Buckel der Sozialhilfebezüger austragen.»
Das sieht auch Nicolas Galladé so. Obschon der SP-Stadtrat und Vorsteher des Departements für Soziales in Winterthur mehr Grund zum Jammern hätte als der Rorschacher Stadtpräsident: In Winterthur leben 5000 SozialhilfebezügerInnen. Die Fokussierung auf Einzelfälle habe wenig Aussagekraft. Missbrauch werde bekämpft. Aber im Grundsatz gehe es nicht um Moral- und Schuldfragen. Wer in Not gerate, auch selbst verschuldet, dem stehe Hilfe zu. Galladé, der auch Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik ist, bevorzugt die nüchterne Analyse auf der Basis möglichst gesicherter Daten: «Dass wegen des Leistungsabbaus der vorgelagerten sozialen Sicherungssysteme, also der IV und der ALV, der Druck auf Städte und Gemeinden zunimmt, ist klar und unbestritten. Ich verstehe die Sorgen. Auf Bundesebene braucht es ein Rahmengesetz.»
«Sozialsystem erfüllt seine Aufgabe»
Die Datenerhebung der Städteinitiative hat ergeben, dass wegen dieser Revisionen mehr Menschen rascher aus dem Netz der Sozialversicherungssysteme fallen; dass beispielsweise die Zahl der Ausgesteuerten zugenommen hat und seit 2011 auf höherem Niveau verharrt. Sie sind auf Sozialhilfe angewiesen. Die grösste Last tragen die sechs Städte mit über 100 000 EinwohnerInnen, also Zürich, Winterthur, Bern, Basel, Lausanne und Genf. Hier leben mehr als ein Viertel aller SozialhilfebezügerInnen der Schweiz. Der Leistungsabbau sowie die wirtschaftlichen Umwälzungen und gesellschaftlichen Veränderungen haben zur Folge, dass mehr Menschen länger in der Sozialhilfe bleiben, manche wahrscheinlich für immer.
«Unser Sozialsystem erfüllt seine Aufgabe und funktioniert immer noch gut», sagt Nicolas Galladé. «Soll aber die Sozialhilfe mehr sein als eine vorübergehende Überbrückungshilfe, muss sie also Integrationsaufgaben und langfristige Betreuung übernehmen, muss man unsere Aufgabe neu definieren.»
* Name geändert.
Nachtrag vom 26. Februar 2015 : Sozialhilfe: St. Gallen klagt gegen Rorschach
Die Stadt Rorschach hat einer Sozialhilfebezügerin, die Ende 2012 aus St. Gallen zugezogen war, über Monate hinweg die Niederlassung verweigert. An vorderster Front aktiv war Stadtpräsident und SVP-Nationalrat Thomas Müller. Unter anderem intervenierte er bei einer Vermieterin der Sozialhilfebezügerin. Schliesslich zog die Frau nach monatelanger Auseinandersetzung entnervt wieder nach St. Gallen, wo sie heute Sozialhilfe bezieht.
Die «Armenabwehr» könnte Rorschach teuer zu stehen kommen: Die Stadt St. Gallen hat jetzt bekannt gegeben, dass sie aufgrund des Abschiebungsverbots gegen die Stadt Rorschach klagt. Sollte St. Gallen mit der Klage durchkommen, müsste Rorschach die Sozialhilfe der Frau zahlen, und das unter Umständen bis zu fünf Jahre lang. Nach Überprüfung der Unterlagen sei die Stadt St. Gallen der Auffassung, «dass die Frau zur Vermeidung der sozialhilferechtlichen Unterstützung von der Stadt Rorschach abgeschoben wurde». Deshalb hat sie ein sogenanntes Richtigstellungsbegehren eingereicht, wie es in einer Pressemitteilung heisst.
Andreas Fagetti