Abstimmungen: Zweimal Nein für den Rechtsstaat

Nr. 47 –

Dieser Abstimmungssonntag hat es in sich. Einmal mehr hat die SVP alle vor sich hergetrieben. Einmal mehr braucht es einen Kraftakt der sogenannten Zivilgesellschaft, um ein Minimum an Menschenrechtsschutz in diesem Land zu verteidigen. Die Antimenschenrechtsinitiative, die die SVP verharmlosend «Selbstbestimmungsinitiative» taufte, wird aller Voraussicht nach scheitern. Die Erzählung, dass es bei der Abstimmung um Demokratie und Freiheit gehe, verfängt bei der Mehrheit nicht.

Wenig Chancen hat das Referendum gegen VersicherungsspionInnen. Dabei geht es auch hier um die Verteidigung von rechtsstaatlichen Grundwerten. Es geht um Verhältnismässigkeit, um Gewaltentrennung, um den Schutz vor Willkür. Das Referendumskomitee verteidigt nicht den Sozialmissbrauch. Es kritisiert vielmehr die absolut schludrige Arbeit des rechten Parlaments. Im Abstimmungskampf stritten sich Gegner und Befürworterinnen darüber, was mit dem neuen Gesetz alles erlaubt sein würde. Das Filmen von privaten Räumen? Der Einsatz von Drohnen? Richtmikrofone? – Alles Auslegungssache.

Entscheidend für die Umsetzung wird die Rechtsprechung des Bundesgerichts sein. Dessen sozialrechtliche Kammern haben sich bisher nicht eben als Festung des Grundrechtsschutzes erwiesen. Bestes Beispiel dafür ist, dass das Bundesgericht nach der Rüge der Schweiz durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof 2016 zwar die Observationen stoppte, für die eine gesetzliche Grundlage gefehlt hatte, die Auswertung des missbräuchlich erhobenen Materials aber weiter billigte.

Auf rechtsstaatlich einwandfreie Verfahren sind insbesondere SozialleistungsbezügerInnen ohne Schweizer Pass angewiesen. Denn seit der Annahme der Ausschaffungsinitiative ist Sozialmissbrauch ein Ausschaffungsgrund. Es ist wohl kein Zufall, dass die Debatte um die Versicherungsdetektivinnen nicht richtig in Fahrt kam: Grundrechtsargumente haben im verschärften politischen Klima stets schlechte Karten, wenn es um Minderheiten geht. Letztlich also geht es bei den beiden Abstimmungen um dasselbe: um den Schutz des Einzelnen vor der Entrechtung durch eine Mehrheit. Wer gegen Versicherungsspione und die Antimenschenrechtsinitiative stimmt, sagt zweimal Ja zum Rechtsstaat.