Arbeitsgesetz: Autonom ins Burn-out

Nr. 48 –

Zwei InitiantInnen, eine Idee: Das Arbeitsgesetz soll massiv dereguliert werden. Die Gewerkschaften planen bereits das Referendum.

Wenn Work und Life vollkommen aus der Balance geraten, steigt gemäss ExpertInnen das Risiko für Krebs, Diabetes und psychische Erkrankungen. Foto: Alamy

Werden in der Schweiz künftig 15-Stunden-Arbeitstage und 70-Stunden-Wochen zur Norm? Und wer kontrolliert die Einhaltung der Arbeitszeit, wenn diese nicht mehr erfasst werden muss? Am kommenden Dienstag endet das Vernehmlassungsverfahren zur geplanten Revision des Arbeitsgesetzes, die es in sich hat: Das Arbeitsrecht soll radikal umgebaut und flexibilisiert werden. Auf der Strecke bliebe der ArbeitnehmerInnenschutz.

Ausgelöst hatten die Revision zwei parlamentarische Initiativen, die im März 2016 fast zeitgleich im Ständerat eingereicht wurden und die nun in der Vernehmlassung sind. Die AbsenderInnen: die designierte Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der CVP-Ständerat Konrad Graber. Die Initiativen verlangen, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für zahlreiche Arbeitnehmende aufgehoben werden soll (Keller-Sutter). Von Freiwilligkeit steht im Gesetzesentwurf nichts. Neu soll auch die wöchentliche Höchstarbeitszeit wegfallen, und Vorschriften zur Ruhezeit, zur Abend- und Nachtarbeit sowie zur Sonntagsarbeit sollen gelockert werden (Graber). Damit wäre es künftig legal, jemanden gut siebzig Stunden in der Woche arbeiten zu lassen.

Wem nützts?

Das heutige Arbeitsgesetz bilde nicht mehr die flexible Arbeitsrealität ab, so die InitiantInnen, die Angestellten hätten ein Interesse daran, ihre Arbeitszeiten selber zu bestimmen. Als ob es bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten nicht primär um die Interessen der Unternehmen ginge.

Die letzte Revision und Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes war noch keine drei Monate alt, als Keller-Sutter und Graber ihre Initiativen lancierten. Im Januar 2016 erst war die Regelung in Kraft getreten, nach der Angestellte ab einem Jahreseinkommen von 120 000 und grosser «Gestaltungs- und Arbeitsautonomie» auf die Zeiterfassung verzichten können, sofern sie dem vertraglich zustimmen. Das ging den InitiantInnen jedoch nicht weit genug. Schützenhilfe bekamen sie vom freisinnigen Nationalrat Thierry Burkart, der Ende 2016 mit einer weiteren Initiative nachdoppelte: Künftig solle auch im Homeoffice länger gearbeitet werden können. Dabei ist es in der Schweiz bereits heute möglich, die Arbeits- und Ruhezeiten äusserst flexibel zu gestalten, was vor einem Jahr auch der Bundesrat so festhielt.

Heftige Kritik kommt von den Gewerkschaften. Sie sprechen von der «grössten Demontage seit der Einführung der 48-Stunden-Woche im Zuge des Landesstreiks von 1918». In ihrer Vernehmlassungsantwort rechnen sie mit fast 1,4 Millionen Angestellten, die von der neuen Regelung betroffen sein könnten. Die grosse Zahl hat auch mit den Formulierungen im Gesetzestext zu tun, aus denen nicht abschliessend klar wird, für welche Angestellten er zur Anwendung kommt. Die Rede ist von «Arbeitnehmenden mit Vorgesetztenfunktion», von «Fachpersonen, die über wesentliche Entscheidungsbefugnisse in ihrem Fachgebiet» und in ihrer Arbeit über «eine grosse Autonomie verfügen». «Die Kategorien sind bewusst vage gehalten», sagt Vania Alleva, Präsidentin der Unia Schweiz. Das Gesetz komme so daher, als ob es nur für wenige gelte, aber letztlich sei der Spielraum und damit das Missbrauchspotenzial gross. «Und ohne Arbeitszeiterfassung ist die Durchsetzung des gesetzlichen Schutzes faktisch unmöglich.»

Arbeit macht krank

Diese Kritik teilt auch die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin. «Beide Vorlagen führen letztendlich dazu, dass man mehr arbeitet», sagt Arbeitsmedizinerin Brigitte Danuser und verweist auf eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) aus dem Jahr 2012. Demnach arbeiten fast neunzig Prozent der flexibel arbeitenden hoch qualifizierten Beschäftigten ohne Zeiterfassung mehr als vertraglich vereinbart. Damit verkehrt sich das Versprechen von Autonomie und Selbstbestimmung in ihr Gegenteil: eine immer stärkere Fremdbestimmung durch die Arbeit.

Lange Arbeitszeiten würden das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes und psychische Erkrankungen massiv erhöhen, sagt Danuser. Es sei jedoch oft schwierig nachzuweisen, dass die Arbeitsbelastung eine Krankheit ausgelöst habe: «Die Auswirkungen von psychischen Erkrankungen zeigen sich nicht immer unmittelbar. Einen Zusammenhang zur Arbeit abzuleiten, ist daher schwieriger.»

Die Anforderungen im Beruf hätten sich zudem stark gewandelt, sagt Danuser. Gerade im Dienstleistungsbereich seien es vermehrt emotionale und intellektuelle Anforderungen, mit denen sich Angestellte konfrontiert sähen. Das bestätigt auch Vania Alleva. Die BefürworterInnen der Flexibilisierungen würden oft argumentieren, die Arbeitswelt habe sich grundlegend verändert, das Arbeitsgesetz bilde diese Realität nicht mehr ab. «Gerade in einer flexibilisierten und digitalen Welt sind die Übersicht und die Kontrolle über die Arbeitszeit umso wichtiger», sagt sie.

Der Gesetzesentwurf wird wohl erst nach den Wahlen 2019 im Parlament beraten. «Falls die Revision in dieser Form eine Mehrheit findet, werden wir das Referendum ergreifen», sagt Vania Alleva. Unterdessen schlägt das Pendel auch in die andere Richtung aus: Die SP fordert in ihrem kürzlich veröffentlichen Wirtschaftskonzept die Einführung der 35-Stunden-Woche. Für alle.